Na, ich hatte ja gesagt, "wenn die Staatsanwaltschaft etwas gegen vorbringen kann", dann wäre es gerechtfertigt. So, wie es aussieht, haben sie allerdings nix. Ich frage mich sowieso, wie sie es mit der Verlängerung der U-Haft und den Haftprüfungsterminen hinbekommen haben. (Na, ich bin vermtl. nicht mehr ganz fit.) Strafrecht darf, zumindest nach "alter" Auffassung, kein "Racherecht" sein.
Meine Meinung:
Der Mann ist auf freien Fuß zu setzen. Die Staatsanwaltschaft hatte ihre Gelegenheit. So geht das "Spiel", und nicht anders.
LG
Dieter