Militärische Kräfte
Aus dem Zwang der 1970er-Jahre entstand das österreichische Konzept der Raumverteidigung.
Dieses Konzept sah einen raumdeckenden Einsatz vor. Daher war es erforderlich, die Dimensionierung der Streitkräfte diesem Vorhaben anzupassen. Das sollte durch ein milizartig strukturiertes und auf Mobilmachung angewiesenes Heer erfüllt werden.
Die Heeresgliederung wurde auf diese Vorhaben hin in mehreren Schritten bis 1978 erstellt.
Durch die Umsetzung des Landwehrkonzeptes 1978 war organisatorisch der Grundstein für den Übergang zum Milizheer gegeben. Das Bundesheer sollte aus der Bereitschaftstruppe (BT), der Mobilen Landwehr (mblLW) und der Raumgebundenen Landwehr (rgbLW) bestehen.
Diese Kräfte wurden durch Fliegerkräfte, Versorgungstruppen und territoriale Organisationen ergänzt.
Die Bereitschaftstruppe
bestand fast zur Gänze aus den Kräften der 1. Panzergrenadierdivision (PzGrenDiv). Zur Panzergrenadierdivision gehörten: Divisionstruppen sowie die 3., 4. und 9. Panzergrenadierbrigade.
Der Kaderanteil war (angemessen) hoch und wies einen hohen Grad an Einsatzbereitschaft auf. Die volle Einsatzbereitschaft wurde erst nach kurzer Mobilmachung zur Komplettierung des Kaders und der Mannschaft erreicht. (Im Landesverteidigungsplan wurde die vollständige Auffüllung schon im Frieden vorgesehen und als Aufgabe der Bundesregierung definiert ; dieses Vorhaben scheiterte aber an der Nichtfreigabe von Dienstposten von Zeitsoldaten.)
Die Aufgabe im Verteidigungsfall (wie im Operationsfall »A«) wäre die Führung von gepanzerten Gegenangriffen bei der Verteidigung von Schlüsselzonen bzw. das Bilden von Reserven auf operativer Ebene gewesen. Vom Bedarf des Zonenkonzeptes her wären zwei Panzergrenadierdivisionen erforderlich gewesen.
Die Jägerbataillone (JgB) 24, 25 und 26 gehörten zur Bereitschaftstruppe und waren für besondere Aufgaben wie Gebirgskampf, Luftlandeeinsatz und Hochgebirgskampf ausgebildet und gegliedert.
Die Landwehr
In der Friedensorganisation der Landwehrstammregimenter (LWSR) erfolgte die Ausbildung (Nährrate), Materialerhaltung und Vorbereitung der Mobilmachung der Mobtruppenkörper. Im Mobilmachungsfall wurden die Landwehrstammregimenter aufgelöst, und aus ihnen entstanden für jedes Bundesland eine Brigade der mobilen Landwehr sowie die Regimenter der raumgebundenen Landwehr.
Der Umfang der mobilen Landwehr betrug acht vollmotorisierte Jägerbrigaden, die aus einem Stabsbataillon, drei Jägerbataillonen und einem Brigadeartilleriebataillon bestanden. Bei drei Jägerbrigaden war zusätzlich noch ein Sperrbataillon (SpB) vorgesehen.
Die Raumgebundene Landwehr stellte die Hauptelemente zur Bewältigung des Verteidigungsfalles dar. Sie rekrutierte sich aus der Einsatzgegend, wurde auf ihren Einsatz hin ausgebildet und übte diesen im Verlauf von Waffenübungen. Durch die einsatznahe Dislozierung und Einlagerung des Gerätes sollte die raumgebundene Landwehr rasch mobilisiert und in kurzem Aufmarsch in ihren Grundauftragsräumen eingesetzt werden können. Die raumgebundene Landwehr war der harte Kern der Landesverteidigung.
Sie war »maßgeschneidert« organisiert und ausgebildet und bestand aus einer unterschiedlichen Anzahl (nach Maßgabe des Einsatzraumes) von Landwehrbataillonen (LWB), leichten Landwehrbataillonen (lLWB), Sperrbataillonen (SpB) und Jagdkampfbataillonen (JaKB) sowie aus regimentsunmittelbaren Stabs-, Pionier- und Panzerjägerkompanien. Diese Verbände hatten nur einen geringen aktiven Kaderanteil. Der Kraftfahrzeuganteil war gering, eine Verlegung über größere Entfernung war mit eigenen Mitteln nicht machbar.
Die raumgebundene Landwehr sollte in Schlüsselzonen und in Verbindung mit Sperr- und Jagdkampfkräften in Raumsicherungszonen eingesetzt werden. Sie sollten aus ihren »angestammten« Zonen nicht verlegt werden.
1979 bestand das Mobile Heer der Landwehr aus 33 Landwehrbataillonen, 21 leichten Landwehrbataillonen und sechs Sperrbataillonen. Eine große Anzahl war noch nicht voll aufgestellt und hatte materielle Fehlstellen, vor allem im Bereich der schweren Waffen und bei der Funkausstattung.
Im Landesverteidigungsplan war für das Jahr 1986 die Stärke von 186 000 Mann (zuzüglich 5 % Wachkompanien, 15 % Ersatzorganisation, 10 % Personalersatz) vorgesehen.
Verteidigungsbudget
Das erforderliche Budget blieb zwar zwischen 1980 und 1986 konstant zwischen 1,17 % und 1,31 % des Bruttoinlandsproduktes, konnte aber die erforderliche Rüstung für die sich ständig vermehrende Organisation nicht sicherstellen.
Als große Schwäche erwies sich der hohe Anteil an Personal- und Betriebskosten. Dies wirkte sich auf den Investitionsanteil bremsend aus, der dadurch geringer wurde, weil er nicht mit dem Ausbau mit wuchs. So entstand eine unausgewogene Streitkräftestruktur. Die neue Gliederung der raumgebundenen Landwehr 1978 war nur der erste Schritt zur Verwirklichung des Raumverteidigungskonzeptes. Die vorgegebene »Sättigung des Raumes« war in weite Ferne gerückt und hätte erst nach Erreichung der »endgültigen« Ausbaustufe bewerkstelligt werden können. Dies war in der Auftragserteilung zu berücksichtigen, und man musste sich mit pragmatischen Übergangslösungen begnügen.
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Die zusammenfassende Bearbeitung der Erkundungsergebnisse der Generalstabsreise 1978 wurde vom Armeekommando am 14. Juni 1978 herausgegeben und war die Grundlage für operative Planungen, die raumgebundene Landwehr, die Schlüsselzonen und selbstständigen Schlüsselräume (sSR). Dazu wurden auch die Zielvorstellungen der Grundaufträge festgestellt. Die Prämisse war, unter der militärstrategischen Zielsetzung der Abhaltung für den Fall eines militärischen Angriffes, die Verteidigung vor allem in den entscheidenden Räumen zu gewährleisten. Der Landesverteidigungsplan sah hiezu die Raumverteidigung vor.
Den Zoneneinteilungen wurden ein Feindansatz entsprechend den bisherigen Operationsfällen »Warschauer Pakt« und »NATO« sowie die aktuellen Ausarbeitungen des Heeres-Nachrichtenamts zugrunde gelegt. Bei der Anordnung der Zonen wurde darauf Bedacht genommen, dass diese auch im Falle eines lokal begrenzten Konflikts in die dann erforderliche Verteidigung eingeordnet werden konnten. Während sich die Abgrenzungen der Raumsicherungszonen im Allgemeinen an politische Grenzen hielten (im Hinblick auf die koordinierte Führungsstruktur auf Bezirksebene), orientierten sich die Abgrenzungen der Raumsicherungszonen ausschließlich an den taktischen Erfordernissen. Der taktische Verantwortungsbereich einer Schlüsselzone ergab sich aus dem für den Abwehrkampf einer Schlüsselzone erforderlichen Raum, der auf der Grundlage einer konkreten taktischen Absicht zu ermitteln war.
Festlegung der Zonen
Der Zentralraum (ZR)
Der Zentralraum als der allen Basisräumen gemeinsame Raum war in allen Operationsfällen von wesentlicher Bedeutung. Er bildete einen eigenen Führungsbereich mit zahlreichen wesentlichen Aufgaben der Raumordnung und der taktischen Führung. Der Zentralraum wurde in sechs Teilzonen (TlZ) unterteilt : Ennstal, Pinzgau, Murtal–Lungau, Möll–Liesertal, Salzburg–Flachgau und Osttirol mit Anteilen an angrenzende RSZ.
Der Zentralraum sollte gegen Angriffe aus jeder Richtung mit Schwergewicht an den Eingängen und Bewegungslinien verteidigt werden. Er bildete im Falle der Zerschlagung der vorgelagerten Schlüsselzonen und im Zusammenwirken mit den in den angrenzenden Raumsicherungszonen verbleibenden Kräften den abwehrgünstigen Teil des möglichst zusammenhängenden, verbliebenen Staatsgebietes und folglich den Ausgangspunkt zur Rückgewinnung verlorengegangener Gebiete. Der Zentralraum sollte außerdem die Versorgungsbasis aller Zonen sein.
Die Schlüsselzonen (SZ)
Die Schlüsselzonen außerhalb des Zentralraums waren : Hausruck, Donau/Erlauf, Wienerwald, Gleinalpe, Bleiburg/Lavamünd, Landeck, Donau/Linz, Donau/Tulln, Semmering, Koralpe und Innsbruck/Wipptal.
Die Schlüsselzonen waren zu behaupten. Schlüsselräume in Schlüsselzonen hatten immer einen Verteidigungsauftrag zu erfüllen. Dadurch sollte die Voraussetzung für den Kampf in den vor oder zwischen Schlüsselzonen liegenden Raumsicherungszonen geschaffen werden. Die für den Operationsfall »A« wesentlichen Schlüsselzonen wurden wie folgt definiert :
Schlüsselzone Donau/Linz:
Verhinderung des Donauüberganges von zwei unmittelbar angesetzten Divisionen bei Feindstoß aus dem Mühlviertel zumindest über zwei Tage. In der Folge größtmögliche Feindbehinderung in der Schlüsselzone für ein Minimum von fünf Tagen. Abwehr von Feindangriffen durch das niederösterreichische Alpenvorland an der Enns. Verhinderung einer raschen Inbesitznahme der Ennslinie aus Richtung Westen. Schutz des Ballungsraumes Linz vor Feindzugriff aus Richtung Norden oder Westen.
Schlüsselzone Donau/Erlauf:
Verhinderung eines Durchbruches von zwei unmittelbar angesetzten Divisionen aus Richtung Osten durch das niederösterreichische Alpenvorland sowie aus Richtung Nord zur Inbesitznahme der Enns zumindest über drei Tage. In der Folge größtmögliche Feindbehinderung in der Schlüsselzone über ein Minimum von fünf Tagen. Sperrung des Raumes Strengberge, Urlbachtal gegen Feindangriffe über den Raum Mauthausen bzw. allgemein aus Richtung Westen.
Sperrzone Donau/Tulln (vorher SZ Donau/Tulln) :
Verhinderung der Donauübergänge von zwei unmittelbar angesetzten Divisionen bei Feindstoß durch das Weinviertel zumindest über zwei Tage. In der Folge größtmögliche Feindbehinderung in der Schlüsselzone auf ein Minimum von fünf Tagen. Abwehr von Feindangriffen aus dem Wienerwald zur Öffnung der Schlüsselzone.
Selbstständige Schlüsselräume (sSR) waren : Scharnitz, Kufstein, Sillian, Plöckenpass, Nassfeld, Arnoldstein/Wurzen, Loibl und Seebergsattel mit ausgebauten Festen Anlagen (FAn). Diese sollten zunächst verteidigt und in der Folge die ungehinderte Nutzung ihres Raumes verwehrt werden. Ihr Auftrag war die Abwehr von Feindangriffen in Regiments- bis Brigadestärke zur Öffnung der Über- und Eingänge zumindest durch drei Tage.
Selbstständiger Schlüsselraum Kufstein: Abwehr von Feindangriffen bis Brigadestärke zur Öffnung des Inntales zumindest über zwei Tage. In der Folge Verwehrung der ungehinderten Raumnutzung.
Die Raumsicherungszonen (RSZ)
Das nach Abzug des Zentralraumes und der Schlüsselzonen verbleibende Staatsgebiet wurde wie folgt in 17 Raumsicherungszonen unterteilt : Innviertel, Alpenvorland (West), Waldviertel, Wien, Wiener Becken (Süd), Südsteiermark, Oberkärnten, Unterinntal, Vorarlberg, Mühlviertel, Alpenvorland (Ost), Weinviertel, Wiener Becken (Nord), Oststeiermark, Mittelkärnten, Flachgau und Oberinntal.
Die Aufgabe der RSZ waren die Überwachung des unmittelbaren Verlaufes der Staatsgrenzen, Aufnahme des Kampfes ab dieser mit Schwergewicht an den Grenzübergängen und Kampf im gesamten Zwischengelände. Verzögern und Abnützen vorstoßender Feindkräfte zumindest an den in die Tiefe des Raumes führenden Bewegungslinien. Nichtaufgabe durchstoßener Räume und Verwehrung einer uneingeschränkten Feindnutzung, insbesondere der Bewegungslinien. Die Festlegung einer konkreten eigenen Absicht im Hinblick auf eine zeitliche Erfüllung einer Verzögerungsaufgabe sowie des Umfanges der beabsichtigten Dezimierung der Feindkräfte war in Abhängigkeit von der eigenen Absicht in den Schlüsselzonen und unter Zugrundelegung der gesamten eigenen operativen Absicht für die Ausbaustufe (300 000 Mann) noch vorzunehmen.
Weiters wurden für den Ausbau der Zonen Prioritäten festgelegt, die vor allem die Schlüsselzonen im Donautal betrafen. Die Kommanden (Korps- und Militärkommanden) wurden angewiesen, Planungsunterlagen für den weiteren Ausbau der Landesbefestigung und für die Grundaufträge an die raumgebundene Landwehr zu erarbeiten.
Die zuständigen Kommanden wurden informiert, dass die Landeshauptleute der einzelnen Bundesländer dem Armeekommando je fünf Millionen Schilling für den Ausbau von Festen Anlagen und Sperrmaßnahmen zugesagt hatten.
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Nach einem weiteren Vortrag beim Bundesminister entschied der Generaltruppeninspektor, dass die Zuführung der 6. Jägerbrigade und des Jagdpanzerbataillons 4 in die Schlüsselzone 41 bis zur Aufstellung der erforderlichen raumgebundenen Landwehr-Kräfte genehmigt werde. Das Stadtgebiet Linz/Urfahr wurde ausgespart. Zur Sicherung der Bundeshauptstadt Wien, nördlich der Donau, wurden nur mehr das Heeres-Aufklärungsbataillon und leichte Landwehr-Kräfte des Landwehrstammregiments 21 vorgesehen.
Die Sperrstellungen in der Raumsicherungszone 21 konnten aus Budgetgründen zunächst nicht ausgebaut werden. Dies galt auch für die Sperrstellungen südlich der Donau in den Raumsicherungszonen 11 und 12.
Am 2. April 1982 wurde das Armeekommando über die neuen Planungsvorgaben in Kenntnis gesetzt und begann ein geändertes Abwehrdispositiv auszuarbeiten. Am 20. April 1982 lag es vor. Dieses wurde als Grundlage für weitere Operationsfall-Bearbeitungen im Bereich der Armee genehmigt. Am 7. Juni 1982 wurde durch den Generaltruppeninspektor die »Operative Weisung Nr. 2« erlassen. Mit dieser operativen Weisung wurden die Änderungen, die sich durch die jüngsten Planungsarbeiten ergeben hatten, konkretisiert. Die Kernaussagen dieser Weisung waren:
Das Armeekommando führt im Basisraum. Zudem sollten vom Armeekommando die Armeetruppen, die Fliegerdivision sowie die Korpskommanden und das Militärkommando Tirol direkt geführt werden.
Es wurden drei Operationsräume festgelegt. Diesen Operationsräumen waren folgende Befehlsbereiche und Kommanden zugeordnet :
Operationsraum Ost/Korpskommando I: Befehlsbereich 1 (Burgenland – Raumsicherungszonen 11 und 12, Schlüsselzone 14); Befehlsbereich 2 (Wien – Raumsicherungszone 21, Schlüsselzone 22, Stadtgebiet Wien); Befehlsbereich 3 (Niederösterreich – ohne Schlüsselzone 35 und die den Befehlsbereichen 1 und 2 zugeordneten Zonen); Befehlsbereich 5 (Steiermark – ohne Schlüsselzone 14).
Operationsraum Mitte/Korpskommando II: Schlüsselzone 35 (Kommando Panzergrenadierdivision); Schlüsselzone 41 (Kommando 4. Panzergrenadierbrigade), bisherige Schlüsselzone 41 und Raumsicherungszone 42; Befehlsbereich 4 (Oberösterreich – ohne Schlüsselzone 41, einschließlich Zentralraum-Anteil, jedoch ohne Attergau); Befehlsbereich 8 (Salzburg – einschließlich Attergau als Teil der Raumsicherungszone 81); Befehlsbereich 7 (Kärnten – einschließlich Raumsicherungszone 64). Diese Anordnung der Führungsbereiche wurde von den Korpskommandanten einhellig kritisiert, weil es dadurch zu einem »Weiterreichen« eines längs des Donautals angreifenden Feindes gekommen wäre. Ein operativ zusammengehöriger Geländeabschnitt sollte entzwei geschnitten werden.
Kommando West/Militärkommando Tirol: Befehlsbereich 6 (Tirol – ohne Raumsicherungszone 64); Befehlsbereich 9 (Vorarlberg).
Die 6. Jägerbrigade und das Jagdpanzerbataillon 4 waren in die Schlüsselzone 41 als Variante einzubinden. Im Marchfeld waren die Sperrstellungen nicht weiter auszubauen. Die Bundeshauptstadt Wien war aus den militärischen Abwehrvorbereitungen auszusparen. Der Zeitbedarf für Mobilmachung und Aufmarsch war sowohl durch das Armeekommando als auch die Sektion IV zu erarbeiten und dem Generaltruppeninspektor bis Ende 1982 vorzulegen.
Weiters wurden die Bearbeitung des Operationsfalls »A«/Durchmarsch eingestellt und der Operationsfall »Warschauer Pakt« außer Kraft gesetzt. Die Operationsfälle »D« und »C« waren erst nach Bearbeitung des Operationsfalles »A« auf Korpskommando- und Militärkommandoebene zur Genehmigung vorzulegen.
Der »operativen Weisung Nr. 2« war auch ein Prioritätenkatalog beigeschlossen: vorrangiger Ausbau des Abwehrsystems Donau; Aufbau von leichten Landwehrbataillonen nur dort, wo auch Grenzüberwachung durchzuführen ist. Dadurch freiwerdende Aufstellungskapazitäten sollten zur »Befüllung« der Schlüsselzonen 35 und 41 vorgesehen werden ; Ausbau von Festen Anlagen und Aufstellung von Sperrtruppen nur in den oben angeführten Schlüsselzonen.
Zur Schwergewichtsbildung in den Schlüsselzonen 35 und 41 mussten neben der Masse der BT und der Jägerbrigaden der mobilen Landwehr auch raumgebundene Landwehr-Kräfte aus anderen Bundesländern zum Einsatz gebracht werden (Landwehrbataillon 533 in der Schlüsselzone 33, Landwehrbataillon 721 in der Schlüsselzone 35, Landwehrbataillone 711, 712, 731 in der Schlüsselzone 41).
Zur Verteidigung des Basisraumes verblieben somit nur geringe Kräfte. Mit den vorhandenen Jagdkampfkräften konnten nur Teile der Raumsicherungszonen abgedeckt werden. Die Zusammenarbeit zwischen Jagdkampfkräften in Raumsicherungszonen und verteidigenden Kräften in Schlüsselzonen – wie es die Raumverteidigung vorsah – war somit nicht gegeben. Auch der Ausschöpfung der »Raumkenntnis« wurde keine Bedeutung beigemessen.