Gerichtsstreit um 40 cm Toboggan-Dach
Eine Uneinigkeit zwischen Baupolizei und Denkmalamt um einen 40 Zentimeter Dachvorsprung eines 25 Meter hohen Wahrzeichens im Prater als Causa vor Gericht: Das Verwaltungsgericht muss entscheiden, ob der neue, alte Dachteil am Toboggan entfernt werden muss oder bleiben kann.
Online seit heute, 19.45 Uhr
Teilen
Eine Uneinigkeit zwischen Baupolizei und Denkmalamt um einen 40 Zentimeter Dachvorsprung eines 25 Meter hohen Wahrzeichens im Prater als Causa vor Gericht: Das Verwaltungsgericht muss entscheiden, ob der neue, alte Dachteil am Toboggan entfernt werden muss oder bleiben kann.
Online seit heute, 19.45 Uhr
Teilen
1913 erbaut, im Zweiten Weltkrieg abgebrannt, danach neu aufgebaut, im Jahr 2.000 ein Abrissbescheid, danach saniert und 2009 wiedereröffnet: 25 Meter hoch ist die laut seinem Betreiber weltweit einzigartige Holzrutschbahn, auf der Besucherinnen und Besucher rund 100 Meter lang – ganz ohne Technik – hinunterrutschen können: der Toboggan im Wiener Prater. Allein schon angesichts der langen Geschichte der Prater-Attraktion scheint die aktuelle Kontroverse wohl eher ein Fall fürs Bezirksgericht zu sein als für eine ernsthafte juristische Auseinandersetzung.
Die „Kronen Zeitung“ berichtete von einem neuen Dach, das die denkmalgeschützte Teufelsrutsche bekommen hat. Doch der Baupolizei sei es um 40 Zentimeter zu breit und solle wieder abgerissen werden. Dabei entspricht der deutlich sichtbar aus hellerem Holz gefertigte Dachüberstand laut Betreiber originalgetreu dem historischen Vorbild. So war es bei der Generalsanierung mit Fördermitteln aus Altstadterhaltungsfonds und Bundesdenkmalamt eingeplant.
ORF
Toboggan, eine weithin sichtbare Prater-Institution
Umstrittener Dachteil zum Schutz der Rutsche
Doch trotz Instandsetzungsauftrag der Baubehörde konnte der Plan nicht umgesetzt werden, so Rechtsanwalt Roland Zauner: „Es gab einen Baustopp. Ein Dachüberstand durfte dann nicht errichtet werden. Da hat sich die Grundeigentümerin, also die Praterservice, seinerzeit dagegen ausgesprochen.“
Zehn Jahre später bessert Eigentümer Sammy Konkulits dann das Dach zum Schutz seiner Turmrutsche mit Hilfe eines Gutachtens des Denkmalamtes nach. Der Großteil der Kosten in Höhe von 47.000 Euro wurde vom Denkmalamt übernommen: „Den Turm hat ja kein Idiot gebaut, sondern ein Dachl gehört ganz einfach über das darüber, was das schützt. Und wenn jetzt Wind geht, beim Regen wehts das auf die Rutschen drauf und das war auch das Bedenken des Denkmalamtes, dass dann die Rutsche kaputt wird“, sagte Toboggan-Eigentümer Sammy Konkolits.
Entscheidung liegt beim Verwaltungsgericht
Laut Konkolits entspricht das Dach dem ursprünglichen Zustand vom Ende des Zweiten Weltkrieges bis zur Sanierung 2007. Damals lautete der Instandsetzungsauftrag der Baubehörde, die Konstruktion des Toboggan vollständig funktionstüchtig wieder herzustellen.
„Wir stehen da einfach am Rechtstandpunkt aus dem alten Auftrag. Von der Baubehörde heraus brauche ich keine Baubewilligung mehr oder Bauanzeige, um diesen Dachüberstand herzustellen“, sagte Anwalt Zauner. Wahrlich eine verquickte Situation, über die man nicht einfach drüberrutschen kann. Jetzt liegt es am Verwaltungsgericht, mit einer Entscheidung alle Hindernisse aus dem Weg zu räumen.
25.05.2021, red, wien.ORF.at/Agenturen
Links:
Die „Kronen Zeitung“ berichtete von einem neuen Dach, das die denkmalgeschützte Teufelsrutsche bekommen hat. Doch der Baupolizei sei es um 40 Zentimeter zu breit und solle wieder abgerissen werden. Dabei entspricht der deutlich sichtbar aus hellerem Holz gefertigte Dachüberstand laut Betreiber originalgetreu dem historischen Vorbild. So war es bei der Generalsanierung mit Fördermitteln aus Altstadterhaltungsfonds und Bundesdenkmalamt eingeplant.
Toboggan, eine weithin sichtbare Prater-Institution
Umstrittener Dachteil zum Schutz der Rutsche
Doch trotz Instandsetzungsauftrag der Baubehörde konnte der Plan nicht umgesetzt werden, so Rechtsanwalt Roland Zauner: „Es gab einen Baustopp. Ein Dachüberstand durfte dann nicht errichtet werden. Da hat sich die Grundeigentümerin, also die Praterservice, seinerzeit dagegen ausgesprochen.“
Zehn Jahre später bessert Eigentümer Sammy Konkulits dann das Dach zum Schutz seiner Turmrutsche mit Hilfe eines Gutachtens des Denkmalamtes nach. Der Großteil der Kosten in Höhe von 47.000 Euro wurde vom Denkmalamt übernommen: „Den Turm hat ja kein Idiot gebaut, sondern ein Dachl gehört ganz einfach über das darüber, was das schützt. Und wenn jetzt Wind geht, beim Regen wehts das auf die Rutschen drauf und das war auch das Bedenken des Denkmalamtes, dass dann die Rutsche kaputt wird“, sagte Toboggan-Eigentümer Sammy Konkolits.
Entscheidung liegt beim Verwaltungsgericht
Laut Konkolits entspricht das Dach dem ursprünglichen Zustand vom Ende des Zweiten Weltkrieges bis zur Sanierung 2007. Damals lautete der Instandsetzungsauftrag der Baubehörde, die Konstruktion des Toboggan vollständig funktionstüchtig wieder herzustellen.
„Wir stehen da einfach am Rechtstandpunkt aus dem alten Auftrag. Von der Baubehörde heraus brauche ich keine Baubewilligung mehr oder Bauanzeige, um diesen Dachüberstand herzustellen“, sagte Anwalt Zauner. Wahrlich eine verquickte Situation, über die man nicht einfach drüberrutschen kann. Jetzt liegt es am Verwaltungsgericht, mit einer Entscheidung alle Hindernisse aus dem Weg zu räumen.
25.05.2021, red, wien.ORF.at/Agenturen
Links:
- Artikel in der „Kronen Zeitung“
- Toboggan (Prater Wien)