Wien: Kontroverse um Fassadenfarbe des ehemaligen "Verkehrsbürogebäudes" beim Naschmarkt

josef

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Das ehemalige Gebäude des Verkehrsbüros beim Naschmarkt erstrahlt seit der Eröffnung des dortigen Lokals Mitte Juni in Weiß. Laut Bundesdenkmalamt ist das nicht mit dem Denkmalschutz vereinbar, weshalb eine Strafanzeige eingebracht wurde.
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Das Gebäude in der Friedrichstraße 7 wurde 1922 bis 1923 von Hermann Aichinger und Heinrich Schmid, zwei Schülern Otto Wagners, errichtet. Es war seit damals zweifarbig, in „rötlichen und hellen Tönen“. Das sei ein „bestimmendes Charakteristikum des denkmalgeschützten Gebäudes“, heißt es in einer Stellungnahme des Bundesdenkmalamts gegenüber „Wien heute“.

Bisherige Sanierungen erhielten Zweifarbigkeit
Auch bei einer Sanierung 2008 bis 2009 sei auf dieses Charakteristikum Wert gelegt worden. „Die Fassade entsprach somit nach wie vor dem originalen Erscheinungsbild“, so das Denkmalamt. „Ein Abrücken von der Zweifarbigkeit wurde auch in einem 2021 erstellten und dem Bundesdenkmalamt vorliegenden restauratorischen Fassadenbefund weder intendiert noch angestrebt.“

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Das Gebäude mit der früheren rötlichen und hellen Bemalung

Doch der neue Eigentümer des Gebäudes, Lukas Neugebauer, Geschäftsführer der LNR Projekt FS7 Immobilien GmbH, sagte in einer Stellungnahme gegenüber der „Presse“: „Im Zuge einer Begutachtung und Befundnahme durch einen vom Bundesdenkmalamt genannten Sachverständigen und Restaurator wurde festgestellt, dass die alte Fassade nicht mehr dem damaligen Originalzustand entsprach, weswegen diese Fassade keinen schützenswerten Charakter mehr hatte.“

Zustand soll wiederhergestellt werden
Dem widerspricht nun eben das Bundesdenkmalamt: „Eine denkmalbehördliche Genehmigung ist vor Arbeitsbeginn vom Bundesdenkmalamt einzuholen, was im vorliegenden Fall jedoch unterblieben ist.“ Deshalb habe man beim Magistratischen Bezirksamt für den 1. und 8. Bezirk rechtliche Schritte eingeleitet. Mitte Juli wurden eine Strafanzeige sowie ein Antrag auf Wiederherstellung eines denkmalgerechten Zustandes eingebracht.

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Das Bundesdenkmalamt fordert, dass die Farbe in den Originalzustand zurückversetzt wird

Über den aktuellen Stand des Verfahrens könne man keine Auskunft geben, heißt es von einer Sprecherin der Magistratsdirektion. Es werde in den nächsten Wochen zu einer Verhandlung kommen, wo die weiteren Schritte abgeklärt werden.

Weder der Eigentümer Neugebauer noch der Betreiber des Restaurants, Martin Ho, wollten sich gegenüber „Wien heute“ zum laufenden Verfahren äußern. Ein pikantes Detail laut „Presse“ ist, dass im Kaufvertrag mit dem Voreigentümer Novomatic steht: „Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass das auf der Liegenschaft befindliche Gebäude, bekannt als Novomatic Forum, unter Denkmalschutz steht.“
17.08.2021, red, wien.ORF.at
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Ex-Verkehrsbüro darf nicht weiß bleiben
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Das ehemalige Verkehrsbüro am Naschmarkt darf laut Bescheid des Bundesdenkmalamts (BDA) nicht weiß bleiben. Laut einem Bericht wurde der nachträglich eingebrachte Antrag des neuen Besitzers, die Fassade nach der Renovierung komplett weiß zu belassen, abgelehnt.
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Eigentümer der Immobilie, in der Gastronom Martin Ho das Lokal „404 – Don’t ask why“ betreibt und sich auch das Kleine Haus der Kunst eingemietet hat, ist Lukas Neugebauer. Er ist Geschäftsführer der LNR Projekt FS7 Immobilien GmbH und verantwortete die zuletzt durchgeführte Sanierung des früheren Novomatic-Forums.

Zweifarbige Fassade im Original
Das Gebäude wurde allerdings 1922/1923 von den Otto Wagner-Schülern Hermann Aichinger und Heinrich Schmid mit einer zweifarbigen Fassade – mit rötlichen Seitentrakten – errichtet. Das sei ein „bestimmendes Charakteristikum des denkmalgeschützten Gebäudes“, hieß es bereits im Sommer in einer Stellungnahme des Bundesdenkmalamts, die Mitte Juli eine Strafanzeige sowie einen Antrag auf Wiederherstellung eines denkmalgerechten Zustandes eingebracht hatte.

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Das ehemalige Novomatic-Forum in der früheren Bemalung

Eigentümer sieht „kulturelle und optische Verbesserung“
In der Folge suchte der neue Eigentümer im Bundesdenkmalamt um nachträgliche Genehmigung der erfolgten Veränderungen an. Mit dem Bescheid vom 8. November wurde dieser Antrag nun aber abgelehnt, berichtete der „Kurier“ am Dienstag. Die Einspruchsfrist beträgt vier Wochen.
In einer Stellungnahme gegenüber Radio Wien heißt es vonseiten des Eigentümers, dass die vom Bundesdenkmalamt gesetzte Frist zur Vorlage von Befunden „hier wohl absichtlich unter Berücksichtigung der Corona-Beschränkungen zu kurz gewählt war“. Und weiter: „Unserseits wird das Bewilligungsverfahren nach Vorlage aller Befunde weiter betrieben, da wir der Meinung sind gegenüber dem Vorzustand eine doch erhebliche kulturelle und optische Verbesserung erwirkt zu haben, was uns auch der breiten Zuspruch der Bevölkerung zeigt.“
14.12.2021, red, wien.ORF.at/Agenturen

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