Und die West-Sektoren Berlins waren in diesem Zusammenhang besonders interessant. Wer aus dem Alt-Bundesgebiet seinen Hauptwohnsitz dorthin verlegte, entging ohne weitere Konsequenzen jeglicher Verpflichtungen und wurde so zu keinerlei(!) Wehr- oder Ersatzdiensten herangezogen. Und umging damit auch die seinerzeitige "Gewissensprüfung" im Falle der Kriegsdienstverweigerung, was auch weidlich genutzt wurde...
Was diese Jahrgänge an sich angeht, gab es in den Anfangsjahren der DDR-Streitkräfte de fakto eine ähnliche Verfahrensweise. Inwieweit die auch gesetzlich fixiert war oder nur in Form von "sonstigen Festlegungen" existierte, kann ich mmtn. nicht sagen.
Gruß
Matthias