POTSDAM - Verkündet wird das Urteil erst am 21. November. Aber wie es lauten könnte, ließ sich am Freitag durchaus erahnen. Und deshalb wird der Rechtsstreit, den die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten gegenwärtig mit den Berliner Bildagenturen Ostkreuz und Fotofinder austrägt, weitere Instanzen beschäftigen. Beziehungsweise – seiner grundsätzlichen Bedeutung wegen – via Sprungrevision gleich den Bundesgerichtshof. Auf diese Möglichkeit wies jedenfalls der der 1. Zivilkammer des Potsdamer Landgerichts vorsitzende Richter Wolfgang Christ hin, der die Unterlassungsklage der Stiftung gegen die beiden Agenturen zu verhandeln hatte.
Quelle und weiter: Märkische Allgemeine
Dazu auch http://www.pro-panoramafreiheit.de/
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