Lobautunnel (Lückenschluss S1)

josef

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Grünes Licht für Lobautunnel

Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat über den Einspruch von Tunnelgegnern und Umweltschützern zur UVP des Lobautunnels entschieden. Werden neue Auflagen erfüllt, darf die ASFINAG den Tunnel bauen.

Das BVwG ließ Beschwerden über Auswirkungen des Tunnelbaus in Fachbereichen wie Verkehrstechnik, Hydrogeologie und Grundwasser, Geotechnik, Tunnelbau und baulicher Brandschutz, Schwingungstechnik und Erschütterungsschutz, Tunnelsicherheit, Oberflächenwasser, Straßenwässer, Tunnelwässer, Abfallwirtschaft und Baustellenlogistik, Luft und Klima, Lärm sowie Humanmedizin durch Experten überprüfen.

Das führte jetzt zu der Entscheidung, die Beschwerden abzuweisen. Allerdings entschied der aus drei Richtern bestehende zuständige Senat, dass neue Auflagen zur Sicherstellung des Schutzes vor Überschreitung von Umweltqualitätsnormen vorzusehen sind. Werden diese Auflagen durch die ASFINAG vollständig erfüllt, bezeichnet das Gericht den Bau des Lobautunnels als genehmigungsfähig.

Einige Auflagen im Detail
  • Verwendung von lärmminderndem Waschbeton für alle Fahrbahnen oder die jährliche Vorlage eines konkreten Bauzeitplanes
  • Begrenzung der Bauarbeiten zwischen Süßenbrunn und Groß-Enzersdorf auf die Zeit von 6.00 bis 19.00 Uhr an Werktagen
  • Befeuchtung aller Baustraßen und Manipulationsflächen bei Trockenheit mittels fix installierter Beregnungsanlagen sowie ein umfangreiches Monitoring der Luftgüte
  • Präzise Vorschreibung, welche Maßnahmen durch wen und in welcher Zeit zu setzen sind, wenn es zu Überschreitungen der relevanten Grenzwerte zur Luftreinhaltung kommt
  • Präzise Vorschreibung von Maßnahmen, wenn im Betrieb die prognostizierte Verkehrsnachfrage im untergeordneten Straßennetz überschritten wird (etwa Tempolimits, bauliche Maßnahmen, Durchfahrtsverbote für Lkws)
  • Mehr Ansprüche auf Schallschutzmaßnahmen (Schallschutzfenster, Schalldämmlüfter)
ASFINAG: „Wesentlicher Meilenstein“
"Bestmöglicher Schutz von Mensch und Umwelt in der Bau- und Betriebsphase der S1 war die Grundlage für sämtliche Planungen der ASFINAG. Das bestätigt uns jetzt auch der positive Ausgang des UVP-Verfahrens“, so ASFINAG-Vorstandsdirektorin Karin Zipperer. Bereits im Jahr 2009 wurde die UVP zum größten österreichischen Straßenbauprojekt gestartet. Der Spruch des Gerichts sei ein „ganz wesentlicher Meilenstein für den letzten noch fehlenden Abschnitt der Umfahrung Wiens“.


Grafik: APA/ORF.at; Quelle: APA/ASFINAG

Baubeginn 2019, Kosten knapp zwei Mrd.
Mehr als 50 Prozent der Flächen für die S1 sind bereits eingelöst, noch heuer soll die Grundeinlöse abgeschlossen sein. Auch die Untersuchungen des Baugrunds durch Probebohrungen entlang der gesamten Trasse und in der Donau sind abgeschlossen, aktuell laufen die „archäologischen Rettungsgrabungen“. 2019 plant die ASFINAG den Baubeginn zum Projekt mit 19 Kilometer Länge und einer Investitionssumme von 1,9 Milliarden Euro.

Die Wiener Außenring-Schnellstraße zwischen Schwechat und Süßenbrunn mit dem Lobautunnel soll die Südosttangente, das Marchfeld sowie die Donaustadt vom Verkehr entlasten. Mit dem Bau der Donau-Querung als Tunnel würden negative Auswirkungen auf den Nationalpark Donau-Auen verhindert. Damit soll größtmöglicher Umwelt- und Anrainerschutz bei gleichzeitig höchstem Verkehrsnutzen gewährleistet werden, so die ASFINAG.


ASFINAG
Visualisierung Lobautunnel

Erwartbare Reaktionen auf Entscheidung
Erleichterung bei Befürwortern wie Industrie und Wirtschaft, gemischte Gefühle bei Gegnern wie etwa der Umweltschutzorganisation Virus: Erwartbare Reaktionen löste die positive Entscheidung des Gerichts zum Lobautunnel aus - mehr dazu in Lobautunnel: Befürworter erleichtert.

Seit 25 Jahren gibt es Pläne für den Bau eines Tunnels in der Lobau. Die Grünen, Bürgerinitiativen und Umweltschützer waren von Anfang an gegen das Projekt. Der Start des Bauvorhabens hat sich deshalb massiv verzögert - die Chronologie dazu in Der lange Weg zum Lobautunnel.

Revision in einem Punkt möglich
In einem Punkt ließ das BvWG die Revision zu, und zwar betreffend die Frage, inwieweit in Bezug auf den Schutz ruhiger Gebiete und der Kombinationswirkung aus Lärm und Luftschadstoffen im Einzelfall ein Abgehen von der Bundesstraßenlärm-Immissionsschutzverordnung geboten gewesen wäre. Das hat aber mit dem vorliegenden Projekt nur indirekt zu tun, weil es dabei um die grundlegende Frage geht, ob Lärmschutzmaßnahmen prinzipiell richtig berechnet werden.

Dazu liegt keine Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs vor. Das bedeutet, dass in diesem Punkt Beschwerdeführer, die schon jetzt in dem Verfahren tätig waren, dazu zunächst eine Beschwerde begründen müssten und dann entschieden würde, ob die Beschwerde überhaupt zugelassen wird.

Links:
Publiziert am 23.05.2018
http://wien.orf.at/news/stories/2914370/
 

josef

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#2


Nächster Schritt für Marchfeld-Schnellstraße

Nach dem Ja des Bundesverwaltungsgerichtes zum Bau des Lobautunnels scheint man auch dem Bau der Marchfeld-Schnellstraße (S8) einen Schritt näher gekommen zu sein. Der Zeitplan für diese ist aber weiterhin offen.

Am Mittwoch entschied das Bundesverwaltungsgericht über den Einspruch von Tunnelgegnern und Umweltschützern und gab schließlich grünes Licht für den Bau des Lobautunnels. Werden neue Auflagen erfüllt, darf die Asfinag den Tunnel bauen - mehr dazu in Grünes Licht für Lobautunnel (wien.ORF.at; 23.5.2018). Mit diesem soll einerseits die Lücke auf der Wiener Außenring Schnellstraße (S1) zwischen Schwechat (Bezirk Bruck an der Leitha) und Süßenbrunn (Wien) geschlossen werden, andererseits ist der Bau des Lobautunnels auch eine Voraussetzung für den Bau der Marchfeld-Schnellstraße.

Doch während die S1 schon ab 2019 gebaut werden soll, ist der Zeitplan bei der S8 laut Asfinag noch offen. Derzeit läuft beim S8-Projekt die Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Gegner kritisieren, dass die geplante Trasse durch Naturschutzgebiet führe und damit den Triel - eine geschützte Vogelart - gefährde. Diese Einsprüche müssen vom Verkehrsministerium nun geprüft werden, anschließend wird ein Bescheid erlassen.

Baubeginn 2019 ist „unrealistisch“
Ein Baubeginn im nächsten Jahr - wie zuletzt kolportiert - ist laut Asfinag-Geschäftsführer Alexander Walcher unrealistisch. Allerdings würden alle Ressourcen eingesetzt, damit aus Sicht der Asfinag so schnell wie möglich mit dem Bau begonnen werden kann.


ORF
Die Marchfeld-Schnellstraße soll von der S1 bis zur slowakischen Grenze führen

Mit der Entscheidung des Gerichts gebe es zumindest neue Hoffnungen, sagt Verkehrslandesrat Ludwig Schleritzko (ÖVP): „Denn der Lückenschluss rund um Wien mit der Lobauquerung ist Voraussetzung, damit die S8 gebaut wird.“ Und laut Schleritzko sei das Projekt notwendig, „denn die Menschen leiden unter dem Verkehr vor Ort, haben ein sehr hohes Lkw-Aufkommen in der Region und das könnte man mit der S8 lösen.“

Waldviertelautobahn: Asfinag legt Trasse fest
Zur geplanten Waldviertelautobahn erklärte Schleritzko am Mittwoch, dass die Kosten dafür der Bund beziehungsweise die Asfinag tragen müssen. Bezüglich der Trasse betonte er, dass das Land mit ihrem Vorschlag nun an das Verkehrsministerium beziehungsweise die Asfinag herantreten werde. Auch die Region sei in die Gespräche eingebunden, zudem würden Naturschutz und Topographie berücksichtigt, die endgültige Trassenführung würden aber die Experten der Asfinag festlegen, so Schleritzko.

Die Kritik der Grünen, dass durch die Waldviertelautobahn eine neue Transitstrecke gebaut und der öffentliche Verkehr vernachlässigt werde, weist Schleritzko zurück. Der öffentliche Verkehr sei „ein wichtiges Standbein im Waldviertel. Wir treten vehement dafür ein, dass die Franz-Josefs-Bahn weiter ausgebaut wird.“ Dazu gebe es auch aus dem Vorjahr einen beschlossenen Pakt, betonte Schleritzko. Neben der Bahn sei in den vergangenen Jahren auch das Busnetz ausgebaut worden.

Publiziert am 24.05.2018
http://noe.orf.at/news/stories/2914461/
 
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