Tirol
Wo sich Andreas Hofer "Mut angetrunken" haben soll: Gasthaus Weißes Rössl vor Abbruch
Obwohl das Weiße Rössl in Gries am Brenner seit 1995 unter Denkmalschutz steht, hat ein Gericht den Abbruch angeordnet. Das Denkmalamt wehrt sich
Noch vor nicht allzu langer Zeit war der Gasthof Weißes Rössl gut erhalten. Seit dem Brand des Dachstuhls im Jahr 2023 ist das Haus der Witterung überlassen. Wer daran schuld ist, darüber wird gestritten.
imago/localpic
Direkt an der alten Brennerstraße in Tirol steht das ehemalige Gasthaus Weißes Rössl. Der zweigeschoßige Bau ist rund ein halbes Jahrtausend alt und war die meiste Zeit davon als Gasthaus im heutigen Ort Gries am Brenner in Betrieb. Für Tirol ist im langgezogenen Haus ein Stück Lokalgeschichte verbaut: Der Tiroler Bauernheld Andreas Hofer soll sich hier vor der zweiten Bergiselschlacht 1809 gegen die napoleonischen Truppen "Mut angetrunken" haben, so ist es überliefert.
Auch das Denkmalamt wurde auf das Gebäude aufmerksam und ließ es 1995 unter Schutz stellen. Die Fassade zieren Sgrafitti von Max Spielmann von 1957, sie zeigen das Weiße Rössl und die Muttergottes. Die Stube wurde 1927 von Nikolaus Prachensky gestaltet, im Speisesaal prangt eine "großflächige Ritzzeichnung von Paul Flora, die thematisch die Bedeutung der Brennerstraße als Verkehrsweg aufgreift".
Totalabbruch angeordnet
Ein Tiroler Kulturerbe, das es bald nicht mehr geben dürfte. Als das Gebäude vor knapp zwei Jahren ein weiteres Mal in Flammen aufging, wurde der Dachstuhl zerstört. Seitdem ist das Innere bereits den zweiten Winter in Folge der Witterung schutzlos ausgesetzt.
Das Landesverwaltungsgericht hat nun einen "Totalabbruch" bis Ende April angeordnet, weil bisher keine Maßnahmen zur Sicherung getroffen worden und diese mittlerweile nicht mehr zumutbar seien sowie Gefahr beim Betreten des Gebäudes bestehe. Dabei müsse das Gericht grundsätzlich auch nicht auf das Denkmalschutzgesetz Rücksicht nehmen, erklärt Peter Bußjäger, Verfassungs- und Verwaltungsrechtsexperte an der Uni Innsbruck. "Grundsätzlich ist die Zerstörung von denkmalgeschützten Objekten natürlich verboten", sagt er. Aus bestimmten Gründen sei sie aber gemäß Denkmalschutzgesetz möglich, etwa bei "Gefahr für Leib und Leben".
Die Spuren des Brandes von 2023 sind noch immer nicht beseitigt. Niemand will dafür genug zahlen.
Privat
Das Bundesdenkmalamt will das so nicht stehen lassen und kritisiert die Entscheidung des Gerichts in einer Stellungnahme ungewöhnlich scharf: Der Gasthof Weißes Rössl stehe weiter unter Denkmalschutz. "Sein Abbruch bedarf daher einer Bewilligung des Bundesdenkmalamtes." Das Amt habe eine solche Bewilligung aber "weder erteilt, noch wären die dafür notwendigen Voraussetzungen ersichtlich".
Eigentümer attackiert Amt
Der Eigentümer, ein bekannter Wipptaler Unternehmer, sieht den Zug mittlerweile abgefahren. Die Entscheidung des Gerichts sei ein Exekutionstitel, und dem müsse Folge geleistet werden, lässt er ausrichten. Der Abbruch sei fixiert und nicht mehr aufzuhalten. Die Aussagen des Bundesdenkmalamts seien "sachlich, fachlich und auch inhaltlich falsch".
Das Amt wiederum sieht den Eigentümer noch in der Pflicht: Mehrmals habe es auf die Erhaltungspflicht hingewiesen und auch finanzielle Mittel zur Sicherung des Gebäudes angeboten. Des Weiteren verweist die Behörde auf die zwei Millionen Euro, die der Eigentümer laut Angaben im Verfahren über seine Feuerversicherung erhalten habe. Geld, das für die Sicherung und möglicherweise auch Sanierung wohl reichen sollte.
"Strafbare Handlung"
Außerdem verweist das Amt auf ein laufendes Verfahren vor der Bezirkshauptmannschaft, das nach der Neufassung des Denkmalschutzgesetzes entschieden wird und in dem das Amt 250.000 Euro an Zuschuss angeboten hat. Ein Abbruch vor Ende dieses Verfahrens könnte eine "strafbare Handlung" darstellen. Am vergangenen Mittwoch aktualisierte das Amt seine Presseaussendung und wies darauf hin, dass ein Abbruch ohne Bescheid verboten sei. Auch seien zuerst gelindere Mittel als der Abbruch zu prüfen. Die Entscheidung des Gerichts wird "bedauert".
Das Landesverwaltungsgericht hat in einem anderen Verfahren im vergangenen Sommer nach der alten Rechtslage dem Eigentümer recht gegeben und den Antrag des Denkmalamts auf Errichtung eines Notdachs abgewiesen. Der Eigentümer hätte zumindest 40.000 Euro selbst zahlen müssen – das war ihm offensichtlich zu viel. Er beharrt auf seiner Einschätzung, wonach das Denkmalamt 100 Prozent der Kosten übernehmen müsse.
Bürgermeister verwundert
Auch im Ort und darüber hinaus ist der alte Gasthof ein Thema. Bürgermeister Karl Mühlsteiger drückt im STANDARD-Gespräch sein Unverständnis für das Vorgehen des Eigentümers aus: "So weit hätte es nicht kommen müssen." Er spielt dabei auf das Angebot der Feuerwehr nach dem Brand an, bei der Anbringung einer Notabdeckung zu helfen. Das Gebäude sei 24 Stunden nach dem Brand trockengelegt gewesen. "Das hätte ihn null Euro gekostet", sagt Mühlsteiger.
Der Feuerwehrkommandant bestätigt dem STANDARD das damalige Angebot seiner Mannschaft, den Eigentümer bei der Abdeckung des Dachs unentgeltlich zu unterstützen. Lediglich Holzbalken hätte er einbringen müssen. Der Eigentümer verweist auf das Versicherungsgutachten, wonach das Haus bereits stark beschädigt gewesen sei.
Brand "sehr kurios"
Die Tatsache, dass es bereits zweimal in dem Haus gebrannt hat, löst im Ort allerlei Spekulationen aus, zumal der Eigentümer die Liegenschaft rund drei Monate vor dem Brand mit einer Hypothek belastet hatte. "Sehr kurios", sagt Bürgermeister Mühlsteiger. Beim ersten Brand 2010 fanden Ermittler heraus, dass es sich um Brandstiftung gehandelt haben soll. Ein Verdächtiger wurde aber freigesprochen. Beim zweiten Brand gab es keine Verdachtsmomente, ein Handyladegerät eines Gastes geriet in Brand. Der Eigentümer war zu keinem Zeitpunkt verdächtig.
Im Mai 2023 brannte das Traditionsgasthaus in Gries ein zweites Mal.
Freiwillige Feuerwehr Gries
Der Eigentümer sagt, dass er sich gegen den Bürgermeister rechtliche Schritte vorbehält. Die Aussagen des Bürgermeisters seien auf den Umstand zurückzuführen, dass er Mitglied der Oppositionsfraktion im Gemeinderat sei.
Gemeinde gegen Abriss
Die Gemeinde jedenfalls hatte auch vor den Bezirksbehörden eine negative Stellungnahme zu dem geplanten Abbruch abgegeben. "Der Gemeinde liegt dieses Kulturgut am Herzen", sagt Bürgermeister Mühlsteiger.
Fakt ist, dass nach dem Brand die Zeit vergangen ist. Der Eigentümer ließ das Dach unverbaut. Erst rund vier Monate nach dem Brand stellte das Denkmalamt einen Antrag für das Notdach. Dem seien Gespräche vorausgegangen, die allerdings scheiterten. In der Folge beeinspruchte der Eigentümer alle Bescheide, die Verfahren liefen – es regnete und schneite weiter.
Früher war das Weiße Rössl an der Brennerbundesstraße ein Ziel für Durchreisende und Einheimische. Heute sieht es so aus.
Privat
In Gries engagieren sich auch mehrere Anrainerinnen und Anrainer für den Erhalt des Gasthofes. Sie würden sich "so sehr eine Kooperation wünschen", sagt Monika Grünbacher von der Bürgerinitiative. Doch keine Intervention beim Eigentümer habe etwas gebracht, alle Gespräche seien erfolglos geblieben. Sie vermutet andere finanzielle Interessen des Eigentümers dahinter.
Wettlauf gegen die Zeit
Das Gasthaus Weißes Rössl ist in Österreich aber kein Einzelfall. Laut Markus Landerer von der Initiative Denkmalschutz passiere Ähnliches "viel zu häufig". Für Eigentümer sei es immer noch lukrativer, ein Gebäude abzureißen, als es zu sanieren. Und auch die Behörden lassen aus seiner Sicht immer wieder "viel zu viel Zeit verstreichen".
Das sei auch im Fall des Weißen Rössl so gewesen. Zu lange habe das Bundesdenkmalamt zugesehen und der Eigentümer auf Zeit gespielt. Jetzt sei jedwede Instandhaltung um ein Vielfaches teurer.
Der bevorstehende Abbruch dürfte die ursprünglichen Kosten für ein Notdach, die der Eigentümer nicht tragen wollte, bei weitem überschreiten. Der Abriss koste ihn rund 250.000 Euro, davon zahlt das Bundesdenkmalamt keinen Cent. Doch es gibt andere Pläne: Ein Angebot eines gemeinnützigen Wohnbauträgers liegt vor. Das Grundstück könnte also bald verkauft und das Weiße Rössl dem Erdboden gleichgemacht sein.
(Laurin Lorenz, Martin Putschögl, 2.3.2025)
Wo sich Andreas Hofer "Mut angetrunken" haben soll: Gasthaus Weißes Rössl vor Abbruch
Wo sich Andreas Hofer "Mut angetrunken" haben soll: Gasthaus Weißes Rössl vor Abbruch
Obwohl das Weiße Rössl in Gries am Brenner seit 1995 unter Denkmalschutz steht, hat ein Gericht den Abbruch angeordnet. Das Denkmalamt wehrt sich

Noch vor nicht allzu langer Zeit war der Gasthof Weißes Rössl gut erhalten. Seit dem Brand des Dachstuhls im Jahr 2023 ist das Haus der Witterung überlassen. Wer daran schuld ist, darüber wird gestritten.
imago/localpic
Direkt an der alten Brennerstraße in Tirol steht das ehemalige Gasthaus Weißes Rössl. Der zweigeschoßige Bau ist rund ein halbes Jahrtausend alt und war die meiste Zeit davon als Gasthaus im heutigen Ort Gries am Brenner in Betrieb. Für Tirol ist im langgezogenen Haus ein Stück Lokalgeschichte verbaut: Der Tiroler Bauernheld Andreas Hofer soll sich hier vor der zweiten Bergiselschlacht 1809 gegen die napoleonischen Truppen "Mut angetrunken" haben, so ist es überliefert.
Auch das Denkmalamt wurde auf das Gebäude aufmerksam und ließ es 1995 unter Schutz stellen. Die Fassade zieren Sgrafitti von Max Spielmann von 1957, sie zeigen das Weiße Rössl und die Muttergottes. Die Stube wurde 1927 von Nikolaus Prachensky gestaltet, im Speisesaal prangt eine "großflächige Ritzzeichnung von Paul Flora, die thematisch die Bedeutung der Brennerstraße als Verkehrsweg aufgreift".
Totalabbruch angeordnet
Ein Tiroler Kulturerbe, das es bald nicht mehr geben dürfte. Als das Gebäude vor knapp zwei Jahren ein weiteres Mal in Flammen aufging, wurde der Dachstuhl zerstört. Seitdem ist das Innere bereits den zweiten Winter in Folge der Witterung schutzlos ausgesetzt.
Das Landesverwaltungsgericht hat nun einen "Totalabbruch" bis Ende April angeordnet, weil bisher keine Maßnahmen zur Sicherung getroffen worden und diese mittlerweile nicht mehr zumutbar seien sowie Gefahr beim Betreten des Gebäudes bestehe. Dabei müsse das Gericht grundsätzlich auch nicht auf das Denkmalschutzgesetz Rücksicht nehmen, erklärt Peter Bußjäger, Verfassungs- und Verwaltungsrechtsexperte an der Uni Innsbruck. "Grundsätzlich ist die Zerstörung von denkmalgeschützten Objekten natürlich verboten", sagt er. Aus bestimmten Gründen sei sie aber gemäß Denkmalschutzgesetz möglich, etwa bei "Gefahr für Leib und Leben".

Die Spuren des Brandes von 2023 sind noch immer nicht beseitigt. Niemand will dafür genug zahlen.
Privat
Das Bundesdenkmalamt will das so nicht stehen lassen und kritisiert die Entscheidung des Gerichts in einer Stellungnahme ungewöhnlich scharf: Der Gasthof Weißes Rössl stehe weiter unter Denkmalschutz. "Sein Abbruch bedarf daher einer Bewilligung des Bundesdenkmalamtes." Das Amt habe eine solche Bewilligung aber "weder erteilt, noch wären die dafür notwendigen Voraussetzungen ersichtlich".
Eigentümer attackiert Amt
Der Eigentümer, ein bekannter Wipptaler Unternehmer, sieht den Zug mittlerweile abgefahren. Die Entscheidung des Gerichts sei ein Exekutionstitel, und dem müsse Folge geleistet werden, lässt er ausrichten. Der Abbruch sei fixiert und nicht mehr aufzuhalten. Die Aussagen des Bundesdenkmalamts seien "sachlich, fachlich und auch inhaltlich falsch".
Das Amt wiederum sieht den Eigentümer noch in der Pflicht: Mehrmals habe es auf die Erhaltungspflicht hingewiesen und auch finanzielle Mittel zur Sicherung des Gebäudes angeboten. Des Weiteren verweist die Behörde auf die zwei Millionen Euro, die der Eigentümer laut Angaben im Verfahren über seine Feuerversicherung erhalten habe. Geld, das für die Sicherung und möglicherweise auch Sanierung wohl reichen sollte.
"Strafbare Handlung"
Außerdem verweist das Amt auf ein laufendes Verfahren vor der Bezirkshauptmannschaft, das nach der Neufassung des Denkmalschutzgesetzes entschieden wird und in dem das Amt 250.000 Euro an Zuschuss angeboten hat. Ein Abbruch vor Ende dieses Verfahrens könnte eine "strafbare Handlung" darstellen. Am vergangenen Mittwoch aktualisierte das Amt seine Presseaussendung und wies darauf hin, dass ein Abbruch ohne Bescheid verboten sei. Auch seien zuerst gelindere Mittel als der Abbruch zu prüfen. Die Entscheidung des Gerichts wird "bedauert".
Das Landesverwaltungsgericht hat in einem anderen Verfahren im vergangenen Sommer nach der alten Rechtslage dem Eigentümer recht gegeben und den Antrag des Denkmalamts auf Errichtung eines Notdachs abgewiesen. Der Eigentümer hätte zumindest 40.000 Euro selbst zahlen müssen – das war ihm offensichtlich zu viel. Er beharrt auf seiner Einschätzung, wonach das Denkmalamt 100 Prozent der Kosten übernehmen müsse.
Bürgermeister verwundert
Auch im Ort und darüber hinaus ist der alte Gasthof ein Thema. Bürgermeister Karl Mühlsteiger drückt im STANDARD-Gespräch sein Unverständnis für das Vorgehen des Eigentümers aus: "So weit hätte es nicht kommen müssen." Er spielt dabei auf das Angebot der Feuerwehr nach dem Brand an, bei der Anbringung einer Notabdeckung zu helfen. Das Gebäude sei 24 Stunden nach dem Brand trockengelegt gewesen. "Das hätte ihn null Euro gekostet", sagt Mühlsteiger.
Der Feuerwehrkommandant bestätigt dem STANDARD das damalige Angebot seiner Mannschaft, den Eigentümer bei der Abdeckung des Dachs unentgeltlich zu unterstützen. Lediglich Holzbalken hätte er einbringen müssen. Der Eigentümer verweist auf das Versicherungsgutachten, wonach das Haus bereits stark beschädigt gewesen sei.
Brand "sehr kurios"
Die Tatsache, dass es bereits zweimal in dem Haus gebrannt hat, löst im Ort allerlei Spekulationen aus, zumal der Eigentümer die Liegenschaft rund drei Monate vor dem Brand mit einer Hypothek belastet hatte. "Sehr kurios", sagt Bürgermeister Mühlsteiger. Beim ersten Brand 2010 fanden Ermittler heraus, dass es sich um Brandstiftung gehandelt haben soll. Ein Verdächtiger wurde aber freigesprochen. Beim zweiten Brand gab es keine Verdachtsmomente, ein Handyladegerät eines Gastes geriet in Brand. Der Eigentümer war zu keinem Zeitpunkt verdächtig.

Im Mai 2023 brannte das Traditionsgasthaus in Gries ein zweites Mal.
Freiwillige Feuerwehr Gries
Der Eigentümer sagt, dass er sich gegen den Bürgermeister rechtliche Schritte vorbehält. Die Aussagen des Bürgermeisters seien auf den Umstand zurückzuführen, dass er Mitglied der Oppositionsfraktion im Gemeinderat sei.
Gemeinde gegen Abriss
Die Gemeinde jedenfalls hatte auch vor den Bezirksbehörden eine negative Stellungnahme zu dem geplanten Abbruch abgegeben. "Der Gemeinde liegt dieses Kulturgut am Herzen", sagt Bürgermeister Mühlsteiger.
Fakt ist, dass nach dem Brand die Zeit vergangen ist. Der Eigentümer ließ das Dach unverbaut. Erst rund vier Monate nach dem Brand stellte das Denkmalamt einen Antrag für das Notdach. Dem seien Gespräche vorausgegangen, die allerdings scheiterten. In der Folge beeinspruchte der Eigentümer alle Bescheide, die Verfahren liefen – es regnete und schneite weiter.

Früher war das Weiße Rössl an der Brennerbundesstraße ein Ziel für Durchreisende und Einheimische. Heute sieht es so aus.
Privat
In Gries engagieren sich auch mehrere Anrainerinnen und Anrainer für den Erhalt des Gasthofes. Sie würden sich "so sehr eine Kooperation wünschen", sagt Monika Grünbacher von der Bürgerinitiative. Doch keine Intervention beim Eigentümer habe etwas gebracht, alle Gespräche seien erfolglos geblieben. Sie vermutet andere finanzielle Interessen des Eigentümers dahinter.
Wettlauf gegen die Zeit
Das Gasthaus Weißes Rössl ist in Österreich aber kein Einzelfall. Laut Markus Landerer von der Initiative Denkmalschutz passiere Ähnliches "viel zu häufig". Für Eigentümer sei es immer noch lukrativer, ein Gebäude abzureißen, als es zu sanieren. Und auch die Behörden lassen aus seiner Sicht immer wieder "viel zu viel Zeit verstreichen".
Das sei auch im Fall des Weißen Rössl so gewesen. Zu lange habe das Bundesdenkmalamt zugesehen und der Eigentümer auf Zeit gespielt. Jetzt sei jedwede Instandhaltung um ein Vielfaches teurer.
Der bevorstehende Abbruch dürfte die ursprünglichen Kosten für ein Notdach, die der Eigentümer nicht tragen wollte, bei weitem überschreiten. Der Abriss koste ihn rund 250.000 Euro, davon zahlt das Bundesdenkmalamt keinen Cent. Doch es gibt andere Pläne: Ein Angebot eines gemeinnützigen Wohnbauträgers liegt vor. Das Grundstück könnte also bald verkauft und das Weiße Rössl dem Erdboden gleichgemacht sein.
(Laurin Lorenz, Martin Putschögl, 2.3.2025)