Bundesamt für äußere Restitutionen
von Tobias Bayer
Ein Sachbearbeiter und nicht mehr viel zu tun - das Bundesamt für äußere Restitution hat die Rückgabe im Krieg erbeuteter Kunstgegenstände erledigt. Heute gilt es nur noch, das umfangreiche Archiv zu pflegen.
Das Bundesamt mit Sitz in Koblenz soll sich um die Rückgabe von Kunstgegenständen und Kulturgütern kümmern, die während der Besetzung eines Gebietes durch Zwang oder Diebstahl von der Wehrmacht entwendet wurden. Kulturgüter in diesem Sinne sind bewegliche Sachen von religiösem, künstlerischem, urkundlichem, wissenschaftlichem oder historischem Wert oder von entsprechender Bedeutung, einschließlich von Gegenständen, die sich üblicherweise in Museen, öffentlichen oder privaten Sammlungen, Bibliotheken oder historischen Archiven befinden. Die Behörde ist organisatorisch der Bundesanstalt Immobilienaufgaben unterstellt.
Die Behörde hat einen Mitarbeiter, der sich nur nebenamtlich mit Restitutionsfragen beschäftigt. Das hängt damit zusammen, dass die Antragsfrist für Staaten auf Rückgabe von Kunstgegenständen schon seit Jahren abgelaufen ist. Es wird nur noch geprüft, ob ein Antrag irgendwann gestellt wurde. Jährlich gibt es 30 bis 40 Nachfragen. Dazu wird im Archiv - ein Zimmer voller Akten - nachgeschaut. "Einen geregelten Tagesablauf gibt es nicht", sagt Sachbearbeiter Reiner Paulus.
Quelle: http://www.ftd.de/politik/deutschland/96991.html
von Tobias Bayer
Ein Sachbearbeiter und nicht mehr viel zu tun - das Bundesamt für äußere Restitution hat die Rückgabe im Krieg erbeuteter Kunstgegenstände erledigt. Heute gilt es nur noch, das umfangreiche Archiv zu pflegen.
Das Bundesamt mit Sitz in Koblenz soll sich um die Rückgabe von Kunstgegenständen und Kulturgütern kümmern, die während der Besetzung eines Gebietes durch Zwang oder Diebstahl von der Wehrmacht entwendet wurden. Kulturgüter in diesem Sinne sind bewegliche Sachen von religiösem, künstlerischem, urkundlichem, wissenschaftlichem oder historischem Wert oder von entsprechender Bedeutung, einschließlich von Gegenständen, die sich üblicherweise in Museen, öffentlichen oder privaten Sammlungen, Bibliotheken oder historischen Archiven befinden. Die Behörde ist organisatorisch der Bundesanstalt Immobilienaufgaben unterstellt.
Die Behörde hat einen Mitarbeiter, der sich nur nebenamtlich mit Restitutionsfragen beschäftigt. Das hängt damit zusammen, dass die Antragsfrist für Staaten auf Rückgabe von Kunstgegenständen schon seit Jahren abgelaufen ist. Es wird nur noch geprüft, ob ein Antrag irgendwann gestellt wurde. Jährlich gibt es 30 bis 40 Nachfragen. Dazu wird im Archiv - ein Zimmer voller Akten - nachgeschaut. "Einen geregelten Tagesablauf gibt es nicht", sagt Sachbearbeiter Reiner Paulus.
Quelle: http://www.ftd.de/politik/deutschland/96991.html