Schießbefehl gegen DDR-Flüchtlinge entdeckt

#23
Wichtige Veröffentlichung oder peinliche PR-Nummer?

Für mich steht außer Frage, das es Anordnungen zum rücksichtslosen Gebrauch der Schusswaffe gegeben hat. Das dies geheimgehalten wurde auch. Schließlich war die "Wannsee Konferenz" ja auch geheim, man wusste um die Brisanz einer solchen Sache gegenüber der Bevölkerung.
Ob diese Anordnung nun als schriftl. Befehl oder mündliche Anordnung gab, spielt dafür dann keine Rolle mehr. Die hohe Zahl der Toten im Verhältnis zu Grenzdurchbrüchen Ost nach West spricht schon für so eine Anordnung, waren doch die meisten Toten ja unbewaffnet, sprich man hätte ja dann nicht auf sie schießen brauchen/dürfen...

Allerdings fand die "Welt" in einem Dokumentband zur DDR-Geschichte ein Papier mit fast identischem Text. Auch die Unterlagenbehörde gab inzwischen zu: So ganz neu ist die Anordnung nicht. Auch der Behörde selbst sei dies "nicht präsent" gewesen. An der Bedeutung des Dokuments ändere dies jedoch nichts. "Das Dokument ist deswegen so wichtig, weil der Schießbefehl von den damals politisch Verantwortlichen nach wie vor bestritten wird", findet Birthler. Ihr Sprecher Andreas Schulze hatte gestern schon erklärt, bislang habe der Schusswaffengebrauch nach vergeblichen Warnungen als letztes Mittel gegolten, um Flüchtlinge zu stoppen. Im DDR-Grenzgesetz von 1982 seien Schüsse als "äußerste Maßnahme der Gewaltanwendung" bezeichnet worden.

"Durchgehende Befehlslage"

Bleibt allerdings die Frage, warum der Behörde die Veröffentlichung des Befehls 1997 nicht bekannt war - gerade wenn die Dienstanweisung tatsächlich eine solche Bedeutung hat, wie Birthler und ihre Mitarbeiter dieser Tage unablässig versichern. Warum verursachte das Dokument damals nicht eine derartige Diskussion?

Tatsächlich gab es Anordnungen, auf Mauerflüchtlinge zu schießen, seit dem Bau des vermeintlichen "antifaschistischen Schutzwalls". "Es gab dazu eine durchgehende Befehlslage", schrieb Manfred Kittlaus, Chef der "Zentralen Ermittlungsstelle Regierungs- und Vereinigungskriminalität" schon 1996. Am 6. Oktober 1961 ordnete etwa das DDR-Verteidigungsministerium für die Grenztruppler an, die Schusswaffe anzuwenden "zur Festnahme, Gefangennahme oder zur Vernichtung bewaffneter Personen, die (...) die Grenze nach der Westzone zu durchbrechen versuchen." Der Befehl wurde regelmäßig erneuert. Im Oktober 1969 erklärte Erich Honecker - damals noch Sekretär des Nationalen Verteidigungsrates: "Es muss angestrebt werden, dass Grenzdurchbrüche überhaupt nicht zugelassen werden; (...) überall muss ein einwandfreies Schussfeld gewährleistet werden; (...) nach wie vor muss von der Schusswaffe rücksichtslos Gebrauch gemacht werden, und es sind die Genossen, die die Schusswaffe erfolgreich angewandt haben, zu belobigen."
Quelle: http://www.spiegel.de/panorama/zeitgeschichte/0,1518,499523,00.html
 
I

Ingwer

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#24
G(K)renz

Krenz gehörte zu Jenen, die ein ganzes Volk unterdrückten, es täglich belogen und dafür verantwortlich waren, dass es im Gefängnis (Käfig) gehalten wurde.

Dafür gibt es in modernen Zeiten keinen Grund oder Veranlassung und erst recht Keine Vergebung !
 
#25
Ich verstehe diesen ganzen Rummel nicht - jeder hat gewußt, daß es den Schießbefehl gibt. Krenz und seinesgleichen werden niemals soetwas zugeben und die finden immer einen Dreh sich der Verantwortung zu entziehen und das schlimme ist - dieses "Recht" hier in diesem Land gibt ihnen die Möglichkeit dazu. Verantwortung haben die übrigens nie wirklich getragen....

Um solche Leute zu verurteilen darf man kein Recht der jetzigen Zeit anwenden, sonder knallhart das DDR - Strafgesetzbuch und dort fallen die Strafen wesentlich härter aus als heut. Da kann man nicht mal eben das Recht verdrehen wie es einem paßt und wie es heute gang und Gäbe ist......
Hier passiert fast das Gleiche wie in Nürnberg, dort wurde nach einem schwammigen allierten Recht verurteilt - und Adenauer hat dies nicht anerkannt, da es nicht rechtskonform mit den deutschen Gesetzen ist. darum steht all. Kontrollrecht immer noch über deutschem Recht.

Man hätte 89 ein paar hundert sogen. Staatsoberhäupter an die Straßenbäume hängen sollen - dann wäre heute einiges ruhiger und einige Leute würden sich eher Gedanken machen über eine Erhöhung der Abgabenlast für den "einfachen Pöbel".......
... übrigens galt als Waffe schon alles was nicht in die Hosentasche gehörte Zange zum Drahtdurchschneiden, Taschenmesser, Nagelfeile, decke für den S-Draht.... soviel zum Thema Waffen und Verhältnismäßigkeut.
Es braucht aber heute keiner mehr rumzujammern - jeder der über die Demarkationslinie wollte, wußte dort gibt es Hundetrassen, Schießbefehl und immer jemanden der schießt......
uwe
 
#26
... außerdem sollten sich diejenigen mit Urteilen zurückhalten , die die Verhältnisse vor Ort nicht "live" erlebt haben .

Hier könnte man die nächste Diskussion in Gang setzen :

"... Soldaten der Grenztruppen , Soldaten wie andere auch !" ?
 
H

hebbel

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#27
@Michael
D'accord...

@Uwe

"Um solche Leute zu verurteilen darf man kein Recht der jetzigen Zeit anwenden, sonder knallhart das DDR - Strafgesetzbuch..."

Genau darum geht es mir. Ich bin nämlich der Meinung, daß die Schußwaffengebrauchsvorschrift für den Grenzdienst, mehr noch die verschärfenden Befehle des Ministers und der Inhalt der Vergatterung, nicht einmal durch die gültigen Rechtsvorschriften der DDR gedeckt waren.
Das würde bedeuten, daß die meisten Verletzten und Toten durch Straftaten gem. StGB der DDR geschädigt wurden, die Verantwortlichen, die diese Befehle und Weisungen erließen, Straftaten begangen haben und die betreffenden Grenzer zu Straftaten bestimmt wurden bzw. selbst Straftaten begingen. Alles gem. StGB der ehem. DDR wohlgemerkt. Da bräuchte es nicht einmal den "Internationalen Pakt über Bürgerliche und Politische Rechte".
Diese mögliche Dimension macht mich fuchsig. Die eigenen Bürger kriminalisieren...

Gruß
Dieter
 

Joe

Fehlerkramrumschlager a. D. :)
Mitarbeiter
#28
Oh, das kann man noch weiterdenken. Wenn der Soldat einen Befehl erhält, der gegen gültiges Recht verstößt, darf bzw. muss er den Befehl verweigern. Das er damit automatisch vor ein Gericht gezerrt wurde ist mir klar. Und wie das endete auch.

Allerdings bin ich mir nicht sicher ob das Sinn machen würde, jemanden noch nach DDR-Recht abzuurteilen. Dann hätte die Wiedervereinigung nicht stattfinden dürfen. So must du allen Leuten eine Rechtssicherheit geben.
Es sei denn man hätte von vornherein vereinbart, so zu verfahren.

Andersrum wird ja bereits in anderen Teilen der Gesetzgebung und Rechtsprechung so gehandelt. Rückwirkend werden Steuern erhoben oder willkürlich die Altersgrenzen für die Rente angehoben u.ä. Dinge. Da gilt die Rechtssicherheit gar nichts mehr.

Wenn jemand noch verurteilt werden soll, so nicht unbedingt diejenigen, welche den Befehl ausgeführt haben, sondern die, die ihn erteilt haben. Und dann ist auch klar, wieso Krenz sagt, es habe so einen Befehl nie gegeben.

Gruß
Joe
 
#29
Bis jetzt wurde immer nach dem Grundsatz verfahren...
,,, die Kleinen henkt man - die Großen läßt man laufen.....

Aus heutiger Sicht werden viele sagen - Diesen Befehl... na den hätte ICH verweigert! Pustekuchen - Befehle wurden früher nicht verweigert sondern ausgeführt. Es gab nämlich damals noch eine Militärgerichtsbarkeit die heute dringend notwendig wäre!!
Allerdings habe ich heute meine Schwierigkeiten mit dem Aburteilen der Grenzobersten nach bundesdeutschem Recht - auch nach dem Strafgesetzbuch der ehem. ddr haben sie damals eindeutig eine Straftat begangen, die wiederum auch nicht vom Militärrecht befürwortet wurde.

Für mich ist die Sache ganz einfach - alle die damals in Amt und würden waren, bekommen gar nichts (die haben nämlich genug und von der bösen BRD darf ein Kommunist nichts annehmen), wohnen einträchtig nebeneinander in der Platte in Marzahn und wer sich strafbar gemacht hat -Schießbefehl etc. - kommt nach Brandenburg .. Schluß aus Ende!!!

uwe
 
#30
Sven/Geo-Tec hat geschrieben:
Hier könnte man die nächste Diskussion in Gang setzen :

"... Soldaten der Grenztruppen , Soldaten wie andere auch !" ?
Gegen die Aussage wehre ich mich aber entschieden. Der Grenzdienst war nur in der DDR dem Wehrdienst gleichgesetzt. Zurecht gelten ehemalige Grenzer nicht als Reservisten und es wurde auch keiner in die Bw übernommen. Sie waren ja auch keinem Armeeoberkommando unterstellt. Damit war es defakto nur eine kasernierte "Polizeitruppe" gewesen.

Komisch ist nur, das ehemalige höhere Grenzoffiziere, Pensionen und Renten wie ihre vergleichbare Dienstellung in der Armee bekommen.
Der "kleine Grenzer" bekommt die Jahre auf seine Rente nicht angerechnet, da kein Wehrdienst.

Das ist doch das eigentliche Problem. Dieser (Recht)Staat, der jetzt existiert, hat mit dem früheren DDR-Regime schon Deals gemacht. Erwartet doch da bitte keine polit. Aufklärung.

Dieses "Neufinden" eines seit 10Jahren bekannten Dokumentes, zu einem solch passenden Datum, über ein Sache die jeder wusste aber keiner zu beweisen wagte, zeigt was wir in den nächsten Dekaden dazu zu erwarten haben.
Politisches Bauerntheater. Opfer gibts nur im Krieg, nie nach dem Krieg.
Das müsste euch die Geschichte doch schon gelehrt haben.
 
H

hebbel

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#31
@Joe
War sicher ein Gedankenspiel von Uwe, der wohl daran gedacht hatte, mit welch unsäglicher Härte Handlungen nach $213 StGB der DDR (Ungesetzlicher Grenzübertritt) bestraft wurden.
Strafverfahren konnten ja eh erst nach der Wiedervereinigung eröffnet werden. Das mit ziemlicher Sicherheit (letztendlich müssen das Fachjuristen beurteilen) gegen bestehendes, eigenes Recht verstoßen wurde, wollte ich herausgearbeitet sehen.

"Wenn der Soldat einen Befehl erhält, der gegen gültiges Recht verstößt, darf bzw. muss er den Befehl verweigern."

Stimmt. Wenn ich nicht irre, wird dies jedem Rekruten der BW so gesagt. Ich kann mich nicht entsinnen, jemals einen solchen Satz bei den Grenztruppen gehört zu haben. Warum wohl? Die Ausführung eines Befehls verweigern? Das war in der NVA und den GT Befehlsverweigerung und unterlag der Militärgerichtsbarkeit. Man musste sich für oder gegen die Befehlsverweigerung entscheiden, oder sich sonstwie aus der Situation herauswinden.
Bei wem der eigene ethische Kanon Zweifel erzeugte ob es rechtens ist, einen "Republikflüchtigen" zu töten, der mußte seinen "eigenen" Weg gehen und die Nachteile in Kauf nehmen.

Michael schrieb: Erwartet doch da bitte keine polit. Aufklärung.
Wissen wir doch :D und ich versuche es für mich lieber selbst. Propagandacocktails schmeck(t)en mir früher wie heute nicht... :D


Gruß
Dieter
 

Joe

Fehlerkramrumschlager a. D. :)
Mitarbeiter
#32
Erwartet doch da bitte keine polit. Aufklärung
Bestimmt nicht! Allerdings sollte man sich doch mal Gedanken über das ein oder andere in der (Gesamt)deutschen Geschichte machen. Die Gefahr dabei ist aber, dass das mehr Menschen machen könnten als diversen (Ex)Politikern recht sein kann und ist.
Obwohl mir dieser Gedanke auch bei vielen anderen Themen kommt..... :gruebel
Gruß
Joe
 
#33
@ Michael aus G


Struktur GT : Von 1961 bis 1973 waren die Grenztruppen Bestandteil der NVA, danach wurden sie dieser ausgegliedert und als eigenständige Waffengattung direkt dem Ministerium für Nationale Verteidigung unterstellt. Dies geschah im Zuge der KSZE-Verhandlungen in Helsinki ab dem 3. Juli 1973.
 
#34
... und noch ein Ausschnitt aus dem Grenzgesetz der DDR
"§ 17
Grenzverletzungen

Grenzverletzungen im Sinne dieses Gesetzes sind alle Handlungen, die gegen die Unverletzlichkeit der Staatsgrenze oder die territoriale Integrität der Deutschen Demokratischen Republik gerichtet sind, sowie Handlungen, die das Hoheitsgebiet oder den Verlauf der Staatsgrenze der Deutschen Demokratischen Republik beeinträchtigen. Dazu gehören:

a) das Schießen oder Werfen von Gegenständen über die Staatsgrenze,

b) das widerrechtliche Passieren der Staatsgrenze;

c) das widerrechtliche Eindringen in die See- oder Grenzgewässer oder das widerrechtliche Verlassen der See- oder Grenzgewässer,

d) die Verletzung der Bestimmungen über das Ein- oder Auslaufen, den Aufenthalt oder das Durchfahren der See oder Grenzgewässer,

e) das Vortäuschen eines Notfalles durch Wasser- oder Luftfahrzeuge zum Zwecke des Aufenthaltes im Hoheitsgebiet,

f) der widerrechtliche Ein- oder Ausflug über die Staatsgrenze sowie die Nichteinhaltung der zugewiesenen Flugstrecken und -höhen oder der Weisungen des Flugsicherungsdienstes,

g) die Beschädigung oder Zerstörung der zur Sicherung der Staatsgrenze errichteten Anlagen,

h) die widerrechtliche Entfernung oder Verlegung oder die Beschädigung oder Zerstörung der Grenzmarkierung oder anderer Kennzeichen der Staatsgrenze öder !)die Durchführung land, forst, wasserwirtschaftlicher oder anderer Arbeiten oder Maßnahmen entgegen den entsprechenden völkerrechtlichen Verträgen. "
 
#35
... hier noch der § zum Schußwaffeneinsatz :
"§ 27
Anwendung von Schu?waffen

(1) Die Anwendung der Schußwaffe ist die äußerste Maßnahme der Gewaltanwendung gegenüber Personen. Die Schußwaffe darf nur in solchen Fällen angewendet werden, wenn die körperliche Einwirkung ohne oder mit Hilfsmitteln erfolglos blieb oder offensichtlich keinen Erfolg verspricht. Die Anwendung von Schußwaffen gegen Personen ist erst dann zulässig, wenn durch Waffenwirkung gegen Sachen oder Tiere der Zweck nicht erreicht wird.

(2) Die Anwendung der Schußwaffe ist gerechtfertigt, um die unmittelbar bevorstehende Ausführung oder die Fortsetzung einer Straftat zu verhindern, die sich den Umständen nach als ein Verbrechen darstellt. Sie ist auch gerechtfertigt zur Ergreifung von Personen, die eines Verbrechens dringend verdächtig sind.

(3) Die Anwendung der Schußwaffe ist grundsätzlich durch Zuruf oder Abgabe eines Warnschusses anzukündigen, sofern nicht eine unmittelbar bevorstehende Gefahr nur durch die gezielte Anwendung der Schußwaffe verhindert oder beseitigt werden kann.

(4) Die Schußwaffe ist nicht anzuwenden, wenn

a) das Leben oder die Gesundheit Unbeteiligter gefährdet werden können,

b) die Personen dem äußeren Eindruck nach im Kindesalter sind oder

c) das Hoheitsgebiet eines benachbarten Staates beschossen würde.

Gegen Jugendliche und weibliche Personen sind nach Möglichkeit Schußwaffen nicht anzuwenden.

(5) Bei der Anwendung der Schußwaffe ist das Leben von Personen nach Möglichkeit zu schonen. Verletzten ist unter Beachtung, der notwendigen Sicherheitsmaßnahmen Erste Hilfe zu erweisen.
 
I

Ingwer

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#36
Grinse

@ Sven/Geo-Tec,

Da helfen alle Zitate nicht weiter. Diese sind gutgemeint. Aber:

Diese Grenze war juristisch nie vorhanden !

Der Todesstreifen trennte zwei Militärblöcke, welche aus Besatzungszonen
entstanden waren.

Alles Nachfolgende, mit Licht und Schatten, hatten die Menschen auszubaden.
Scheinbar haben sehr Viele der Grenzposten immer noch nicht begriffen, dass
auch sie nur Bauernopfer waren ! :gruebel



Grüsse
 
#37
@Ingwer
ich möchte jetzt um Himmels Willen nicht als "Unverbesserlicher" dastehen .

Auszug aus dem Grundlagenvertrag zwischen der BRD und der DDR :
Artikel 3 " ...Sie bekräftigen die Unverletzlichkeit der zwischen ihnen bestehenden Grenze jetzt und in der Zukunft und verpflichten sich zur uneingeschränkten Achtung ihrer territorialen Integrität."

Wurde somit nicht auch die Staatsgrenze als solche anerkannt ? Ich steh jetzt ein bißchen auf´m Schlauch :qualmer Was soll ich nun davon halten ?
 
#38
Gehen wir doch mal einfach in erster Linie v. all. Kontrollrecht aus - laßt doch die dummen Deutschen ein bischen unter sich spielen....

Bei der KSZE hat die ddr auch Menschenrechte, Familienzusammenführung etc anerkannt und hat sie sich daran gehalten.....
uwe
 
H

hebbel

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#40
Sven/Geo-Tec hat geschrieben:
ich möchte jetzt um Himmels Willen nicht als "Unverbesserlicher" dastehen .
Wie bitte? Wer definiert denn, wer als "Unverbesserlicher" zu gelten hat? Hatten wir das nicht schon mal?
Muß man hier, wie früher, einen "roten Schlips" vor seine Beiträge schalten, der die Konformität zur gerade "korrekten" öffentlichen Meinung bezeugt?
Das diese Grenze auch zwei Machtsysteme trennte und nicht allein der Be/Verhinderung des Rechtes auf Freizügigkeit der damaligen DDR-Bürger diente, darf man ja wohl noch aussprechen. Kennedy soll sich ziemlich befriedigt darüber geäußert haben, daß es diese Grenze gab, da sie seiner Meinung nach deeskalierend wirkte.
Mal so nebenbei: Beide deutsche Staaten haben dieses Spiel mitgespielt, welches das gesamte Deutschland zum ersten großen Schlachtfeld eines heißen Krieges gemacht hätte. (Natürlich gab es da auch massive Zwänge.)

Apropos "Bauernopfer":
Die amerikanischen Kontrollstreifen in ihren dicken Amischlitten quatschten uns des öfteren an, wenn sich Soldaten in der Nähe der Umfriedung des Kasernengeländes aufhielten. Sie haben uns in einem Fall sehr zuverlässig einen Regimentsalarm "vorhergesagt".
In einem anderen Fall sagten sie, daß es "demnächst" zu einem (versuchten) Grenzdurchbruch in der Nähe unseres Objektes (nur ein paar hundert Meter von der Grenze entfernt, aber durch ein anderes Grenzregiment gesichert) kommen werde. Sie wollten herausfinden, ob unser Grenzregiment Unterstützung gibt. (Dabei war ich nicht zugegen. Es wurde durch andere Kameraden so berichtet.) Ein/Zwei Wochen später kam es im Abstand von ca. einer Woche tatsächlich zu zwei versuchten Grenzdurchbrüchen mit Schußwaffenanwendung im dortigen Gebiet. Leute von uns haben auch die Schüsse gehört. Den Personen ist nichts passiert, sie lagen nur im Dreck. Das ist keine Politschnurre gewesen. Natürlich kann ich mich nicht zu 100% für die Wahrheit verbürgen. Aber wenn dem so gewesen ist...

@Sven
In einem anderen Forum habe ich gelesen, daß sie späterhin die Leute vor dem Wechsel vom Ausbildungs- ins Grenzregiment gefragt
haben, ob sie die Schußwaffe anwenden würden. Wer "Nein" sagte, kam nicht ins Grenzregiment.

Gruß
Dieter
 
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