In einem Thread hatte ich einige rechtliche Grundkenntnisse über unser Hobby geschrieben, die ich nun in einem eigenen Thread nochmals darstelle und zu einem besseren Verständnis update.
Man sieht ein Objekt und möchte es besuchen:
Das bloße (widerrechtliche) Betreten eines fremden Hauses oder Grundstückes (ohne Gewalt oder Drohung) stellt eine Besitzstörung nach § 339 ABGB dar. Ist also kein Strafdelikt, solange nichts gestohlen wird.
Fall: Fahrt mit dem Auto auf der Straße, ein verfallenes Haus in einem ungepflegten Garten, gelbes Schild „Privatbesitz, Eintritt verboten“.
Besitzstörung: Die Tür ist offen, man macht Fotos und geht wieder ohne etwas mitzunehmen.
Strafdelikt: Fenster einschlagen, Tür eintreten, Wände beschmieren, Dinge mitnehmen, Lagerfeuer machen (Brandgefahr), Haschparty.
Also, solange nichts beschädigt oder gestohlen wird, und der Zugang bei offenen Türen oder Grundstücken möglich war - kann eine Besitzstörungsklage folgen.
Wie wird die Identität festgestellt:
Die Besitzstörungsklage setzt die Identität des Eindringlings voraus, demzufolge er zu einer Ausweisleistung aufgefordert werden kann und bei Nichtbefolgung die Polizei gerufen werden kann (bei besonderen Fällen z.B. Gefahr in Verzug oder viele ständige Besucher).
Ein eventuell dort auftauchender Eigentümer, Verwalter oder private Sicherheitsfirma können sich auf ihre Eigenschaft berufen und eine Ausweisleistung auffordern.
Man ist aber nicht verpflichtet, seinen Ausweis vorzuzeigen – unter Umständen hat man auch keinen dabei (auch dies ist keine Pflicht).
Anschließend gibt es drei Möglichkeiten:
Bei der Bitte, wegen der Identitätsfeststellung die Polizei rufen zu wollen, wird dies sehr oft nicht gemacht, da die Polizei oft nur bei besonderen Fällen (§ 38 Abs 5 SPG) kommen wollen.
Allerdings, falls die Anhalter Strafdelikte erkennen oder erkennen wollen (Beschuldigung: Sie haben das Fenster eingeschlagen, Sie haben in der Tasche nicht nur die Kamera, sondern die Gemälde des Hauses etc.) haben diese das Recht (wie jede andere Person), eine Anhaltung in verhältnismäßiger Weise durchzuführen z.B. Wege blockieren, im Umkreis stehen …. und die Polizei zu rufen.
Als letzte Alternative besteht dann nur die Fluchtmöglichkeit bzw. Weggehen.
Unter Umständen gehen auch diese in ruhigem Gespräch bis zum Autoparkplatz mit, verabschieden sich und schreiben die Autonummer auf.
Natürlich kann die Identität auch durch Foreneinträge (und der Ausforschung der Verfasser), You-Tube Videos (das letzte Mal sah ich, wie einer ein Video drehte und sich im Spiegel selbst filmte), vor Ort geparkte Autos (und deren Nummern) oder durch simple versteckte kleine Kameras usw. festgestellt werden.
Wie von einem anderen Forumsteilnehmer hingewiesen, gibt es aber auch Sonderfälle wie z.B. Begehungen auf einem Bergbaugelände, oder Anhaltung von ausgewiesenen Forstorganen (mit spezieller Berechtigung) oder auch den ÖBB-Eisenbahn Kontrolleuren.
Die Kontrollaufsichten der Wiener Linien wiederum haben auch eine eigene Berechtigung.
Strafen:
Für ein Strafdelikt:
Ein Strafdelikt kostet nicht nur Geld, sondern unter Umständen die wirtschaftliche Existenz oder das gesellschaftliche Ansehen.
Es ist deshalb äußerst wichtig, kein Strafdelikt zu begehen und auch keines – im Falle einer vermeintlich jovialen Unterhaltung zuzugeben.
Es ist mir z.B bekannt, dass früher Suchtgift Anzeigen/Aufnahmen der Polizei von einer zentralen Stelle analysiert wurden und die dort angeführten Personen einer Suchtgiftkartei zugeführt wurden.
Also falls man schon etwas alkoholisiert war und auf der Wachstube prahlt oder übertreibt, kommen alle genannten Namen in eine Überprüfung oder aus kleinen Dingen werden im Prozess große Probleme.
Empfehlung: keine Gewalt beim Zutritt, nichts stehlen, nichts beschmieren und nichts mitnehmen.
Für eine Verwaltungsübertretung:
Eine Besitzstörung kostet „nur“ Geld.
Die Verwaltungsübertretung ist gleichzusetzen mit etwa Auto-Parken auf fremden Grundstücken (beim Wandern oder überlanges Parken in Einkaufscenters). Die Kosten sind die Verwaltungsstrafe der Behörde + Kosten von Anwalt des Klägers + Schadenersatz. So im Schnitt wahrscheinlich 300-700 Euro Total. Anmerkung: diese Beschreibung ist eine starke Verkürzung, Einzelfälle können anders aussehen.
Ich habe auch schon Strafen von über 1.000 Euro für simples falsches Parken gesehen.
Update 3/2024: Bei Besitzstörungsklagen geht es dem Gericht darum, dem Beklagten mitzuteilen, die Sache zu unterlassen. Er muss für die entstanden Kosten von Anwalt und Gericht aufkommen. Der Richter prüft im allgemeinen nicht die tatsächliche Störung, es reicht wenn der Kläger theoretisch gestört hätte werden können. Es erfolgt ein Beschluss des Gerichtes. Details auch hier Und hier ein Gesamtüberblick
Schluss:
Ich kenne in diesem Forum niemanden, der ein Strafdelikt gestand oder andere zu Strafdelikten motiviert hat.
Ich schreibe dies hier so ausführlich, da ohne die vielen unbekannten User mit deren Informationen und deren Willen zur Teilung ihrer Hobbies dieses Forum eigentlich nicht leben kann.
Ich empfehle für planbare Dokumentation, sich mit dem Eigentümer vorab in Kontakt zu setzen und um Erlaubnis zu fragen. Eine verlässliche Auskunft darüber erhält man durch die Grundbuchsabfrage JustizOnline um wenige Euro.
Niemand möchte es selbst, dass sich in seinem Garten oder Besitz ständig eigenartige Gestalten herumtreiben.
Dies alles ist ohne Gewähr und nur zur allgemeinen Information für Hobbyforschern in Österreich.
Man sieht ein Objekt und möchte es besuchen:
Das bloße (widerrechtliche) Betreten eines fremden Hauses oder Grundstückes (ohne Gewalt oder Drohung) stellt eine Besitzstörung nach § 339 ABGB dar. Ist also kein Strafdelikt, solange nichts gestohlen wird.
Fall: Fahrt mit dem Auto auf der Straße, ein verfallenes Haus in einem ungepflegten Garten, gelbes Schild „Privatbesitz, Eintritt verboten“.
Besitzstörung: Die Tür ist offen, man macht Fotos und geht wieder ohne etwas mitzunehmen.
Strafdelikt: Fenster einschlagen, Tür eintreten, Wände beschmieren, Dinge mitnehmen, Lagerfeuer machen (Brandgefahr), Haschparty.
Also, solange nichts beschädigt oder gestohlen wird, und der Zugang bei offenen Türen oder Grundstücken möglich war - kann eine Besitzstörungsklage folgen.
Wie wird die Identität festgestellt:
Die Besitzstörungsklage setzt die Identität des Eindringlings voraus, demzufolge er zu einer Ausweisleistung aufgefordert werden kann und bei Nichtbefolgung die Polizei gerufen werden kann (bei besonderen Fällen z.B. Gefahr in Verzug oder viele ständige Besucher).
Ein eventuell dort auftauchender Eigentümer, Verwalter oder private Sicherheitsfirma können sich auf ihre Eigenschaft berufen und eine Ausweisleistung auffordern.
Man ist aber nicht verpflichtet, seinen Ausweis vorzuzeigen – unter Umständen hat man auch keinen dabei (auch dies ist keine Pflicht).
Anschließend gibt es drei Möglichkeiten:
- Erklärung, nur Fotos zu machen, keinen Ausweis zu haben und bei Hartnäckigkeit die Bitte, die Polizei zu rufen
- die Anhalter erkennen, dass man ein Strafdelikt (siehe oben) vorbereit oder schon durchgeführt hat (Strafdelikte siehe oben)
- Flucht bzw. Weggehen
Bei der Bitte, wegen der Identitätsfeststellung die Polizei rufen zu wollen, wird dies sehr oft nicht gemacht, da die Polizei oft nur bei besonderen Fällen (§ 38 Abs 5 SPG) kommen wollen.
Allerdings, falls die Anhalter Strafdelikte erkennen oder erkennen wollen (Beschuldigung: Sie haben das Fenster eingeschlagen, Sie haben in der Tasche nicht nur die Kamera, sondern die Gemälde des Hauses etc.) haben diese das Recht (wie jede andere Person), eine Anhaltung in verhältnismäßiger Weise durchzuführen z.B. Wege blockieren, im Umkreis stehen …. und die Polizei zu rufen.
Als letzte Alternative besteht dann nur die Fluchtmöglichkeit bzw. Weggehen.
Unter Umständen gehen auch diese in ruhigem Gespräch bis zum Autoparkplatz mit, verabschieden sich und schreiben die Autonummer auf.
Natürlich kann die Identität auch durch Foreneinträge (und der Ausforschung der Verfasser), You-Tube Videos (das letzte Mal sah ich, wie einer ein Video drehte und sich im Spiegel selbst filmte), vor Ort geparkte Autos (und deren Nummern) oder durch simple versteckte kleine Kameras usw. festgestellt werden.
Wie von einem anderen Forumsteilnehmer hingewiesen, gibt es aber auch Sonderfälle wie z.B. Begehungen auf einem Bergbaugelände, oder Anhaltung von ausgewiesenen Forstorganen (mit spezieller Berechtigung) oder auch den ÖBB-Eisenbahn Kontrolleuren.
Die Kontrollaufsichten der Wiener Linien wiederum haben auch eine eigene Berechtigung.
Strafen:
Für ein Strafdelikt:
Ein Strafdelikt kostet nicht nur Geld, sondern unter Umständen die wirtschaftliche Existenz oder das gesellschaftliche Ansehen.
Es ist deshalb äußerst wichtig, kein Strafdelikt zu begehen und auch keines – im Falle einer vermeintlich jovialen Unterhaltung zuzugeben.
Es ist mir z.B bekannt, dass früher Suchtgift Anzeigen/Aufnahmen der Polizei von einer zentralen Stelle analysiert wurden und die dort angeführten Personen einer Suchtgiftkartei zugeführt wurden.
Also falls man schon etwas alkoholisiert war und auf der Wachstube prahlt oder übertreibt, kommen alle genannten Namen in eine Überprüfung oder aus kleinen Dingen werden im Prozess große Probleme.
Empfehlung: keine Gewalt beim Zutritt, nichts stehlen, nichts beschmieren und nichts mitnehmen.
Für eine Verwaltungsübertretung:
Eine Besitzstörung kostet „nur“ Geld.
Die Verwaltungsübertretung ist gleichzusetzen mit etwa Auto-Parken auf fremden Grundstücken (beim Wandern oder überlanges Parken in Einkaufscenters). Die Kosten sind die Verwaltungsstrafe der Behörde + Kosten von Anwalt des Klägers + Schadenersatz. So im Schnitt wahrscheinlich 300-700 Euro Total. Anmerkung: diese Beschreibung ist eine starke Verkürzung, Einzelfälle können anders aussehen.
Ich habe auch schon Strafen von über 1.000 Euro für simples falsches Parken gesehen.
Update 3/2024: Bei Besitzstörungsklagen geht es dem Gericht darum, dem Beklagten mitzuteilen, die Sache zu unterlassen. Er muss für die entstanden Kosten von Anwalt und Gericht aufkommen. Der Richter prüft im allgemeinen nicht die tatsächliche Störung, es reicht wenn der Kläger theoretisch gestört hätte werden können. Es erfolgt ein Beschluss des Gerichtes. Details auch hier Und hier ein Gesamtüberblick
Schluss:
Ich kenne in diesem Forum niemanden, der ein Strafdelikt gestand oder andere zu Strafdelikten motiviert hat.
Ich schreibe dies hier so ausführlich, da ohne die vielen unbekannten User mit deren Informationen und deren Willen zur Teilung ihrer Hobbies dieses Forum eigentlich nicht leben kann.
Ich empfehle für planbare Dokumentation, sich mit dem Eigentümer vorab in Kontakt zu setzen und um Erlaubnis zu fragen. Eine verlässliche Auskunft darüber erhält man durch die Grundbuchsabfrage JustizOnline um wenige Euro.
Niemand möchte es selbst, dass sich in seinem Garten oder Besitz ständig eigenartige Gestalten herumtreiben.
Dies alles ist ohne Gewähr und nur zur allgemeinen Information für Hobbyforschern in Österreich.
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