Geist

Worte im Dunkel
Mitarbeiter
#1
Der heutige Beitrag beschäftigt sich mit einem Schild, das zwischen 1943 und 1945 in zahlreichen öffentlichen Luftschutzräumen zu finden war – der Luftschutzraumordnung. Die Anweisungen enthielten einerseits allgemeine Verhaltensregeln, wie etwa den Anordnungen des Luftschutzleiters oder seines Stellvertreters Folge zu leisten oder Ruhe zu bewahren. Andererseits gab die Ordnung vor, wie man sich im Falle von Kampfstoffgeruch oder bei Verschüttung des Einganges zu verhalten habe. Auffällig ist der erkennbare Fokus auf die Gefahr, die durch Kampfstoffe (Giftgas) ausging.

Schild mit der Luftschutzraumordnung in einem öffentlichen Luftschutzraum

Der Text des Schildes:

Luftschutzraum-Ordnung
(Im Luftschutzraum aufzuhängen)


Luftschutzleiter: [Namensangabe]
Stellvertr. L.-S.: [Namensangabe]
Nächstes Luftschutzrevier: [Ortsangabe]
Nächste Rettungsstelle: [Ortsangabe]

In allen Fällen!

Den Anordnungen des L.-Leiters und seines Stellvertreters stets Folge leisten!
Ruhe bewahren! Ruhig verhalten! Kein lautes Rufen! Nicht rauchen! Kein offenes Licht!
Bei Benutzen des Notabortes Abfallstoffe mit Torfmull, Sägemehl oder ähnlichem abdecken!
Luftschutzraum nur mit Genehmigung des L.-S. verlassen!

Bei Kampfstoffgeruch (Apothekengeruch):

Undichte Stellen suchen, mit Papier überkleben oder mit Abdichtungsmaterial verstopfen und kennzeichnen!
Gasmaske aufsetzen oder, wenn nicht vorhanden, feuchtes Tuch vor Mund und Nase halten!

Bei Verschüttung des Einganges:

Luftschutzleiter oder Beauftragter leitet die Rettungsarbeit.
Werkzeuge befinden sich: [Ortsangabe]
Hilfe leisten: [Namensangabe]

Bei Aufgabe des Luftschutzraumes:

Aufgabe des Luftschutzraumes geschieht auf Anordung des Luftschutzleiters oder seines Stellvertreters nach vorheriger Prüfung, ob Kampfstoffgefahr im Gebäude und Betriebsräumen beseitigt.
Bei Kampfstoffgefahr: Gasmaske aufsetzen, oder wenn noch nicht vorhanden, nasse Tücher vor Mund und Nase. Ruhig atmen! Nicht laufen!
Vorsicht im Freien! Nicht setzen oder hinlegen (Kampfstoffgefahr)

Nach der Entwarnung:

Luftschutzraum sofort gut durchlüften!
Gasdichtung der Fenster und Türen prüfen und nötigenfalls in Ordnung bringen.
Wand- oder Deckenrisse verkleben oder verschmieren.
Etwaige Wanddurchgänge von Rohrleitungen auf Dichtigkeit prüfen, notfalls verkleben oder verschmieren.
Splitterschutz prüfen und in Ordnung bringen.
Beleuchtungsmittel ergänzen. Akkumulator laden.
Abdichtungsstoffe, Verbandsmaterial und Werkzeug nachsehen, ergänzen und bereitlegen.
Luftschutzraum reinigen, Notaborte leeren.
Gelbkreuzbegiftete Kleidungsstücke an Sachenentgiftungsanstalt abgeben.“

Im letzten Satz wird darauf hingewiesen, gelbkreuzvergiftete Kleidungsstücke an die Sachenentgiftungsanstalt abzugeben. Wie bereits in dem Artikel zur Volksgasmaske besprochen, versteht man unter den Giftgasen die als Gelbkreuz deklariert waren, Kampfstoffe, die die Haut angriffen. Dort riefen sie Verletzungen hervor, die mit Verätzungen oder Verbrennungen vergleichbar waren. Atmete ein Mensch eine solche Substanz ein, so wurde auch die Lunge verätzt.


Der Luftschutzentgiftungsdienst (Gasabwehrdienst)


In Luftschutzorten 1. Ordnung zu denen auch Wien gehörte, war die Aufstellung eines Sicherheits- und Hilfsdienstes (SHD) unter Führung der Polizei vorgeschrieben. Dieser gliederte sich in mehrere Organisationen:
  • Sicherheitsdienst
  • Feuerlöschdienst
  • Luftschutzinstandsetzungsdienst
  • Luftschutzentgiftungsdienst
  • Luftschutzsanitätsdienst
  • Luftschutzveterinärdienst
  • Fachtrupps
  • Havarietrupps
  • Hafenluftschutz
Sachenentgiftungsanstalten waren Teil des Luftschutzentgiftungsdienstes. Dieser hatte die Aufgabe, die Gefahren, die durch Anwendung von Kampfstoffen für Menschen, Tiere und Dinge entstanden waren, schnell zu beseitigen: „Der Entgiftungsdienst mußte in der Lage sein, Geländeteile, Häuserfronten, Innenräume und Gegenstände zu entgiften, sowie gasvergifteten Menschen und Tieren die erste Hilfe zu leisten.“[1]

Das Personal des Luftschutzentgiftungsdienstes wurde von den Straßen- und sonstigen Reinigungsbetrieben gestellt. Die Organisation gliederte sich in einen mobilen und einen ortsfesten Teil. Mobil tätig waren die Gasspürer und Entgiftungstrupps, ortsfest hingegen die Untersuchungsstellen für chemische Kampfstoffe, die Entgiftungsparke und die Sachenentgiftungsanstalten.

Aufgabe der Gasspürer war es, während und vor allem nach einem Luftangriff festzustellen, ob Kampfstoffe abgeworfen wurden und falls ja, welcher Art sie waren. Die Proben, die sie im Falle eines Giftgasangriffes genommen hätten, wären binnen kürzester Frist zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle gekommen, die in einer Apotheke oder einem Laboratorium untergebracht war. Dort konnte man anschließend innerhalb von etwa 15 Minuten eruieren, welcher Kampfstoff vorlag.

Die Entgiftungstrupps waren ebenso wie die Gasspürer in voller Schutzausrüstung unterwegs. Da ihre Arbeit jedoch länger dauerte als jene der Gasspürer, wurde für diese Trupps ein leichterer Schutzanzug entworfen. Sie waren weiters mit den für ihre Tätigkeit notwendigen technischen und chemischen Mitteln ausgestattet sowie mit Sonderkraftfahrzeugen, den Entgiftungskraftwägen oder Entgiftungsgerätekraftwägen.

Beide Gruppen – die Gasspürer und die Entgiftungstrupps – wurden mit der Heeresgasmaske ausgestattet, die im Vergleich zur Volksgasmaske höhere Sicherheit gegen verschiedenste Kampfstoffe bot.

War die Arbeit der Gasspürer und Entgiftungstrupps getan, so reinigten sie an Ort und Stelle behelfsmäßig die Schutzkleidung, Geräte und Fahrzeuge und begaben sich dann zum nächsten Entgiftungspark, wo sie Ausrüstung und Fuhrpark gründlich entgifteten.

Wurden Bekleidungsstücke mit Kampfstoffen kontaminiert, wie es oben in der Luftschutzraumordnung zur Sprache kommt, mussten diese in einer Sachenentgiftungsanstalt abgegeben werden. Diese waren meistens in einem chemischen Reinigungsbetrieb untergebracht und standen unter der Leitung eines speziell für diese Zwecke ausgebildeten Chemikers.

Im Zweiten Weltkrieg kamen jedoch keine Kampfstoffe zum Einsatz. Zu tief saß die Angst jeder kriegführenden Partei, die Giftgas hätte einsetzen können, vor der Reaktion. Dennoch mussten die Verordnungen und Organisationen des Luftschutzes vorbereitet sein, um im unwahrscheinlichen Falle des Falles baulichen Schutz vor Vergiftung bieten und Maßnahmen zur Entgiftung setzen zu können.


Fußnoten:


[1] Erich Hampe, Der Zivile Luftschutz im Zweiten Weltkrieg. Dokumentation und Erfahrungsberichte über Aufbau und Einsatz (Frankfurt am Main 1963), S. 67, online unter:
http://download.gsb.bund.de/BBK/Hampe/04_Organisation_des_Luftschutzes_S_49_94.pdf (31. August 2020)


Links und Literatur:


Mittlerer Entgiftungskraftwagen (Sd. Kfz. 11/2), online unter:
Sd. Kfz. 11/2 m. Entgiftunskraftwagen (31. August 2020)


Interne Links:

Mehr zu den Jahren von 1939 bis Kriegsende:
1939 bis Kriegsende

1940 bis 1945 – Die Volksgasmaske in der Zeitkapsel:
1940 bis 1945 – Die Volksgasmaske in der Zeitkapsel

Link zum Originalbeitrag: 1943 bis 1945 – Die Ordnung im Luftschutzraum und der Entgiftungsdienst – Worte im Dunkel
 
Oben