Geist

Worte im Dunkel
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#1
Im heutigen Artikel zeige ich eine Inschrift, die 1943 in den Fensterladen einer Waldhütte geritzt wurde. Sie zeugt vom Urlaub zweier Soldaten, die sich einschließlich ihrer Nachnamen hier verewigt haben. Da sie als übergeordnetes Symbol das Eiserne Kreuz gewählt haben, werde ich im Artikel erst dessen Bedeutung und Geschichte erläutern und anschließend darauf eingehen, welche Bedeutung der Heimaturlaub für die Soldaten hatte. In diesem Teil des Artikels füge ich Erinnerungen ehemaliger deutscher Soldaten ein, die zwischen 1993 und 2002 von Imke Wendt als Grundlage für ihre Dissertation „Im Osten Krieg – im Westen ‚Badebetrieb und Winterschlaf‘?“ aufgenommen wurden.

Das Eiserne Kreuz


Die Form des Eisernen Kreuzes geht zurück auf das Symbol des Deutschen Ordens, der 1190 im Verlaufe der Kreuzzüge gegründet wurde. Ursprünglich bestand dieses aus einem schwarzen Balkenkreuz auf weißem Hintergrund. Als Symbol des Ordens hat es sich im Laufe der Zeit zum Tatzenkreuz gewandelt. Darunter versteht man ein Kreuz, das sich aus seiner Mitte zu den Enden hin verbreitert.

1813 entwarf König Wilhelm III. von Preußen den Orden des Eisernen Kreuzes als Ansporn für den Kampf gegen Napoleon. Das Kreuz des Deutschen Ordens nahm er sich als Vorbild, um den Befreiungskriegen aus der französischen Vorherrschaft heraus eine ähnliche Bedeutung zu geben, wie sie einst die Kreuzzüge zur Rückeroberung des Heiligen Landes in sich trugen.

Die Verleihungen des Ordens erfolgten für Tapferkeit vor dem Feind oder besondere Verdienste in der Truppenführung. In weiterer Folge wurde der Orden im deutsch-französischen Krieg von 1870/1871 sowie im Ersten und im Zweiten Weltkrieg verliehen.

Aufgrund des kriegerisch erfolgreichen Symbolgehalts des Eisernen Kreuzes kam es in vielen deutschen Flaggen zur Anwendung. 1819 wurde es in der preußischen Dienst- und Kriegsflagge, 1867 in der Kriegsflagge des Norddeutschen Bundes, 1892 in der kaiserlichen Reichskriegsflagge, zwischen 1871 und 1918 zur Gestaltung der Standarten des deutschen Kaisers oder in der Reichskriegsflagge der Weimarer Republik und des nationalsozialistischen Deutschlands herangezogen.

Der bereits angeführte kriegerische Symbolgehalt des Eisernen Kreuzes kombiniert mit dem Gedanken der Ausbreitung Deutschlands durch Eroberung führte zwischen 1939 und 1945 zur Kennzeichnung der Fahr- und Flugzeuge des deutschen Militärs. Noch heute wird es in der deutschen Bundeswehr verwendet.

Die Soldaten Tanzer und Reiterer hinterließen ihre Erinnerung am Fensterladen einer Hütte im Wald.

Transkription der Inschrift:
„[Symbol Eisernes Kreuz]
Tanzer H.
Reiterer H.
im Urlaub 1943
WJ [Symbol Stahlhelm] TMW“

Heimat- und Sonderurlaub


Der Urlaub vom Militär stellte für die meisten Soldaten die heiß ersehnte und oft lang erwartete Möglichkeit dar, wieder einmal Verwandte, Freunde und Bekannte in der Heimat zu treffen. Die Soldaten, die aus dem Kampfeinsatz kamen, hatten dabei andere Vorstellungen als jene, die etwa in Frankreich bis Sommer 1944 Dienst versahen. Während es für Erstere ein Urlaub von schlammigen Stellungen, oftmaligen Gefechten, Mücken, Läusen und Krankheiten war, diente der Urlaub für Letztere oft dem Zweck, schöne Dinge und gutes Essen aus Frankreich nach Hause zu bringen.

„Jeder Heimaturlauber [aus Frankreich] konnte in der Kantine bis zu 30 Pfund Fleisch und einige Pfund Butter kaufen. Bei meinem Heimaturlaub im Februar 1944 konnte ich mit diesen, in der Heimat kaum vorstellbaren Fleisch- und Butterportionen, die auf Lebensmittelkarten erhältlichen, kleinen Portionen für meine Eltern und Geschwister für mehrere Wochen aufbessern.“[1]

Grundsätzlich gab es für Soldaten keinen Rechtsanspruch auf Urlaub. In den 1935 erlassenen Urlaubsrichtlinien, die 1942 überarbeitet wurden und am 25. Oktober als „Bestimmungen über die Gewährung von Urlaub an Soldaten und Wehrmachtbeamte während des Krieges“ in Kraft traten, wurde verfügt, dass ab dem zweiten Dienstjahr ein Erholungsurlaub von bis zu zwei Wochen genehmigt werden konnte. Bei höherem Dienstalter konnte diese Zeitspanne auf bis zu 45 Tage ausgedehnt werden. Ob Urlaub gewährt wurde, hing in erster Linie von der militärischen Situation ab. Weitere Parameter der Genehmigung waren die Führung und Leistungen des Soldaten, sein Alter und Familienstand sowie die Gunst des Vorgesetzten. Bevorrangt waren Familienväter, Verheiratete und Teilnehmer des Ersten Weltkriegs oder jene Soldaten, deren letzte Beurlaubung aus nicht in ihrer Person liegenden Gründen am längsten zurücklag.

„Ich bin eingezogen und habe nach 32 Monaten meinen ersten Urlaub gekriegt, Heimaturlaub. [In Frankreich habe ich] keinen Urlaub gekriegt, nee, gabs einfach nicht. Ja, hätte uns zugestanden, aber ich selber, ich kriegte … meinen ersten Urlaub nach 32 Monaten – aus Stalingrad. … Da waren wir ja gerade einmarschiert in Stalingrad. … Die Stadt war ja 25 oder 35 Kilometer lang, an ’ner Wolga runter. Ich weiß nicht, ob Sie das wissen. … Und da kriegt’ ich meinen ersten Urlaub, nachdem ich protestiert habe, weil immer welche kamen… Unser Spieß, das war so ’n Schweinehund. Der hat immer gesagt: ‚Nee, da kommt erst mal noch der dran…’ Und wenn Verwundete waren, dann kamen die erst mal dran und dies und das. Und denn kriegt’ ich meinen Urlaub. Und an dem Tag, wo ich raus bin, wir wurden verladen in Kovel, da haben sie den Kessel zugemacht. Also praktisch hinter mir… ich bin raus, und [bei meiner Rückkehr war] der Kessel dicht.“[2]

Neben dem Zweck der Erholung gab es einige weitere Gründe, um einem Soldaten Sonderurlaub zu gewähren: zur eigenen Hochzeit; bei Todesfall oder lebensgefährlicher Erkrankung nächster Familienangehöriger; Landwirte wurden zur Ernte beurlaubt; bei besonderen Notständen, die die bürgerliche Existenz bedrohten wie etwa Bombenschäden am eigenen Haus. Urlaubstage wurden auch zum Zwecke der Genesung nach Krankheit oder Verwundung erteilt, ebenso wie für besondere militärische Leistungen unter Einsatz des eigenen Lebens.

„Bei jedem Urlaub traf ich meine Heimat ärmlicher an, der schreckliche Krieg fraß sich wie ein Holzwurm ins Ländle und zehrte an dessen Bevölkerung. Not und Elend nahmen auch hier überhand. Das Dorf hatte sich entleert, die besten jungen Kräfte standen unter Waffen, viele waren schon gefallen. Trauernde Familien, deren Mütter den Platz des fehlenden Vaters eingenommen hatten, Kinder, die niemals ihren Vater kennen lernen würden. Bombengeschädigte aus den nahen Reichsstätten waren im Ort untergebracht. Die Partei regierte mit eiserner Faust. Die Verpflegung war knapper geworden, das Hamstern an der Tagesordnung. Aber die Propaganda lief auf vollen Touren…“[3]

Nach einem Erlass vom 10. März 1943 bestand der Gesamturlaub für jene Teile der Wehrmacht, die außerhalb des „Heimatkriegsgebiets“[4] eingesetzt waren, aus zwei Teilen: dem Erholungsurlaub und den Reisetagen. Vor allem Soldaten, die in Afrika oder an der Ostfront eingesetzt waren, hatten viele Reisetage zu bewältigen, ehe sie an ihrem Urlaubsziel ankamen, die natürlich nicht Teil des Erholungsurlaubs sein durften. Der Gesamturlaub musste für jeden Soldaten festgesetzt und im Kriegsurlaubsschein eingetragen werden.

Hatte der Urlauber nun sein Ziel erreicht, so musste er zwei Meldepflichten erfüllen: Innerhalb von zwei Tagen hatte er sich persönlich entweder bei der zuständigen Wehrmachtskommandantur oder Ortspolizeibehörde zu melden. Persönlich oder schriftlich konnte seine Meldung gegenüber dem für seinen Urlaubsort zuständigen Wehrmeldeamt ausfallen.

„In der Heimat kann man sich überhaupt keine Vorstellung über die Zustände in Russland machen, wenn man aber einige Monate drin war und nichts anderes mehr als Dreck kennt, dann kommt man sich die ersten Tage wieder in Deutschland wie neugeboren, wie in einer andern Welt vor. Man kann es gar nicht fassen, es ist alles so licht, so sauber, so geordnet und schön … so deutsch. Man musste tatsächlich erst in Russland gewesen sein, damit einem richtig die Augen aufgehen wie einzig schön und unvergleichlich herrlich unsere deutsche Heimat ist.“[5]

Als die Kapazitäten der Eisenbahn im Laufe des Jahres 1943 immer mehr von Rüstungsproduktion und Truppenverlegungen dominiert wurden, fand dieser Umstand Eingang in eine neue Fassung der Urlaubsbestimmungen vom 26. November 1943. In diesen Bestimmungen „über die Gewährung von Urlaub an Soldaten und Wehrmachtbeamte des Feld- und Ersatzheeres während des Krieges“ war nun zu lesen, dass sich die Erteilung von Urlaub nach der Transportlage zu richten habe.

„Könnt Ihr Euch vorstellen, was das für ein Gefühl ist, wenn man 14 Tage herrlichsten Urlaubslebens hinter sich hat und nun wieder mit realer Nüchternheit Abfahrtsgedanken wälzen muss? Noch 48 Stunden und ich sitze wieder im Zug und brause mit Volldampf dem ‚gelobten Land der Läuse’ zu. Keine Minute zu früh möchte ich wieder an die ‚schönen Dinge’ und ‚Annehmlichkeiten’ des Russenparadieses erinnert werden, früh genug komme ich wieder in den Schlamassel rein, darum wird jede Urlaubsminute bis zum äußersten ausgenützt.“[6]

Neben dem Erholungsurlaub waren in folgenden Fällen Sonderurlaube möglich:
  • „zur eigenen Hochzeit,
  • bei Todesfällen oder lebensgefährlicher Erkrankung der nächsten Familienangehörigen (Eltern, Ehefrau, Kinder),
  • bei besonderen Notständen (z.B. Gefährdung der bürgerlichen Existenz u.a.),
  • für hervorragende Leistungen unter Einsatz des Lebens,
  • für außergewöhnliche Leistungen im Dienst,
  • für Bombengeschädigte,
  • zum Verwandtenbesuch im Anschluss an Lazarettaufenthalt,
  • als Genesungsurlaub im Anschluss an Lazarettaufenthalt,
  • zur Wiederherstellung der Gesundheit nach Verwundung oder langwieriger Erkrankung,
  • für Nerven-, Gesichts- und Hirnverletzte,
  • bis zum Abschluss des D[ienst]U[nfähigkeits]-Verfahren,
  • für Spitzenkönner im Sport.“[7]
Tief im Wald steht die Hütte mit den schriftlichen Hinterlassenschaften der beiden Soldaten.

Arbeits- sowie Studien- und Prüfungsurlaub


Eine Sonderform des Urlaubs stellte der Arbeitsurlaub dar, der nur in Ausnahmefällen für Soldaten des Ersatzheers gewährt wurde. Nach den Urlaubsbestimmungen vom 25. Oktober 1942 galt das etwa für die Behebung von persönlichen Notständen, die auf keine andere Art behoben werden konnten. Für den Einsatz in Behörden und Betrieben kamen im Rahmen eines Arbeitsurlaubs nur Genesende in Frage. Andere Soldaten wurden nur in Ausnahmefällen zur Arbeit beurlaubt, wenn sie die Einzigen waren, die die erforderliche Arbeit leisten konnten. Die Dauer eines Arbeitsurlaubs war mit einem Monat befristet, konnte aber auf maximal drei Monate ausgedehnt werden.
Angehörigen des Feldheers wurde grundsätzlich kein Arbeitsurlaub gewährt.

„Es gab ’n Befehl, dass Bauernjungen, die zu Haus’ Rüben hatten, Zuckerrüben [Ernteurlaub einreichen durften]. [Das habe ich] auch erfahren: ich kannte beim Regimentsstab alle durch meine Tätigkeit. … Als der Spieß dann weg war, musst’ ich so den Dienstplan machen, … weil wir ja verschiedene Gruppen … [waren], dass das richtig ging. Und dann hab ich natürlich alle Unterlagen durchgestöbert und wusste, dass die Bauernjungen einen Sonderurlaub haben durften. Und das habe ich dene’ gesagt. Ich habe gesagt: ‚Ihr müsst jetzt zu Haus’ anrufe’, schreiben und so weiter“[8]

In den Bestimmungen von November 1943 wurde die Möglichkeit des Arbeitsurlaubs für Betriebsführer oder solche Soldaten beschrieben, die an kriegswichtigen Erfindungen forschten.

Neben dem Arbeitsurlaub für Genesende konnten auch Lazarettkranke für leichtere Arbeiten beurlaubt werden, sofern sie nicht behandlungspflichtig waren und andere Aus- oder Weiterbildungsmaßnahmen dadurch behindert wurden. Nun kamen also für den Einsatz in Behörden und Betrieben nicht nur Genesende in Frage, sondern auch Lazarettkranke, was dem ständig zunehmenden Arbeitskräftemangel geschuldet war.

Überschritt der Arbeitsurlaub die Dauer von vier Wochen, so wurde er – wie auch schon in den Bestimmungen von 1942 nachzulesen ist – auf den Erholungsurlaub angerechnet. Obwohl die Arbeitsurlauber in diesem Zeitraum Soldaten blieben, hatten sie zivile Kleidung zu tragen.

Geriet ein Soldat des Feldheers in die Situation eine persönliche Notsituation beheben zu müssen, so kam für ihn der Arbeitsurlaub nicht in Frage. Stattdessen wurde hier ein Erholungs- oder Sonderurlaub im Rahmen der Bestimmungen erteilt.

Studien- und Prüfungsurlaub wurde weder für Angehörige des Feld- noch des Ersatzheeres gewährt. Eine Ausnahme stellten gemäß einer Verfügung vom 18. März 1943 versehrte Soldaten dar, die für ein Semester oder Prüfungen beurlaubt werden konnten.

„Es zählte[n] nur der Fronturlaub und das Überleben. Urlaub gab es selten, und die Chancen zu überleben schmolzen ebenfalls zusammen und wurden immer geringer.“[9]

Ein vergessener Ort überwachsen von der Natur.

Vielen Dank an User „struwwelpeter“ aus dem Unterirdisch-Forum für die Wanderung zu dieser Waldhütte!

Fußnoten:

[1] Zitiert nach: Imke Wendt, Im Osten Krieg – im Westen „Badebetrieb und Winterschlaf“? Der Zweite Weltkrieg an der Ost- und der Westfront aus Sicht ehemaliger Wehrmachtsangehöriger (unter besonderer Berücksichtigung von Krieg und Besatzung in der Normandie und der Ukraine), (Dissertation Hamburg 2015), S. 1248, online unter:
https://ediss.sub.uni-hamburg.de/volltexte/2016/7665/pdf/Dissertation.pdf (17. August 2020)

[2] Zitiert nach: Wendt, Im Osten Krieg, S. 1237.

[3] Zitiert nach: Wendt, Im Osten Krieg, S. 1229.

[4] Das „Heimatkriegsgebiet“ umfasste den „Teil des Kriegsgebiets, der nicht zum Operationsgebiet des Heeres, dem Marinefestungsgebiet und dem Wehrmachtverwaltungsgebiet“ gehörte. Hier war also nicht das Feldheer zuständig, sondern das Ersatzheer. Definition siehe Claudia Bade, Lars Skowronski, Michael Viebig (Hg.), NS-Militärjustiz im Zweiten Weltkrieg. Disziplinierungs- und Repressionsinstrument in europäischer Dimension (Göttingen 2015), S. 166 Fußnote 4, online unter:
NS-Militärjustiz im Zweiten Weltkrieg (17. August 2020)

[5] Zitiert nach: Wendt, Im Osten Krieg, S. 1253.

[6] Zitiert nach: Wendt, Im Osten Krieg, S. 1255.

[7] Rudolf Absolon, Die Wehrmacht im Dritten Reich, Band VI – 19. Dezember 1941 bis 9. Mai 1945, S. 526f.

[8] Zitiert nach: Wendt, Im Osten Krieg, S. 1238.

[9] Zitiert nach: Wendt, Im Osten Krieg, S. 1216.

Links und Literatur:

Rudolf Absolon, Die Wehrmacht im Dritten Reich, Band VI – 19. Dezember 1941 bis 9. Mai 1945 (Boppard am Rhein 1995), S. 522–530.
Peter Diem, Die Symbole Österreichs. Zeit und Geschichte in Zeichen (Wien 1995), online unter:
Die Symbole Österreichs - Zeit und Geschichte in Zeichen | Web-Books im Austria-Forum (16. August 2020)

Imke Wendt, Im Osten Krieg – im Westen „Badebetrieb und Winterschlaf“? Der Zweite Weltkrieg an der Ost- und der Westfront aus Sicht ehemaliger Wehrmachtsangehöriger (unter besonderer Berücksichtigung von Krieg und Besatzung in der Normandie und der Ukraine), (Dissertation Hamburg 2015), S. 1218, online unter:
https://ediss.sub.uni-hamburg.de/volltexte/2016/7665/pdf/Dissertation.pdf (17. August 2020)

Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL), Baustein 5: Fotos vom Fronturlaub und Familienporträts im Krieg. Bausteine zur Interpretation von Fotografien im Geschichtsunterricht, online unter:
LWL | Baustein 5: Fronturlaub und Familienporträts im Krieg - LWL-Medienzentrum für Westfalen (17. August 2020)

Else & Franz. Liebe, Leid & Leben 1936–46, online unter:
Die Chronik des 2. Weltkriegs : Prolog (17. August 2020)

Interne Links:

Mehr zu den Jahren von 1939 bis Kriegsende:
1939 bis Kriegsende

Link zum Originalbeitrag: 1943 – Im Urlaub – Worte im Dunkel
 
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