Alles zu und über Drohnen („Octocopter“)

josef

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#62


Drohnen-App informiert über Fluggebiet

Ab sofort gibt es die App „Drone Space“ der Austro Control. Sie soll Drohnen-Piloten eine Orientierungshilfe bieten und darüber informieren, wo geflogen werden darf und welche gesetzlichen Bestimmungen zu berücksichtigen sind.
„Auch heuer rechnen wir wieder mit einer hohen Zahl an Drohnen als Geschenk unter den Weihnachtsbäumen", meinte Austro Control-Chef Heinz Sommerbauer. Deshalb wird an Eigenverantwortung und genaue Einhaltung der entsprechenden Bestimmungen“ appelliert. Mit der App werde „auf Knopfdruck klar: Darf ich hier fliegen oder nicht“, sagte Sommerbauer.

Haftpflichtversicherung bei großen Drohnen
Für Drohnenbesitzer gibt es vor einer ersten Inbetriebnahme zwei wichtige Punkte zu beachten. Sie müssen wissen, wo fliegen erlaubt ist und ob das jeweilige Gerät bewilligt werden muss. Seit 2014 müssen Drohnen über 250 Gramm von der Austro Control genehmigt werden, für sie muss eine eigene Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Das Luftfahrtgesetz sieht unter anderem ein absolutes Drohnen-Verbot über und im Umfeld von Flughäfen vor, also dort, wo Maschinen landen oder starten. Weitere Beschränkungen richten sich nach Gewicht des Flugkörpers und Einsatzgebiet. Rund 4.500 Anträge gab es bisher bei der Austro Control, 3.800 wurden genehmigt.


ORF/Jan Navara
3.800 Drohnenanträge wurden bisher genehmigt

Kartenmaterial von Austro Control
Mit der neuen App haben Piloten die Möglichkeit, standortbezogene Informationen über die Luftraumstruktur abzurufen. Nach Angabe von Flughöhe und -radius wird angezeigt, ob man sich beispielsweise in der Kontrollzone eines Flughafens oder in einem Flugbeschränkungsgebiet befindet.

Dazu werden auch die entsprechenden Rechtsgrundlagen berücksichtigt - sprich es wird gezeigt, ob im gewünschten Fluggebiet der Betrieb grundsätzlich erlaubt oder generell verboten ist bzw. eine spezielle Bewilligung oder Freigabe erforderlich ist. Das Kartenmaterial ist immer top-aktuell, basierend auf den offiziellen Luftfahrtkarten von Austro Control.


Austro Control

Info über Drohnen im Umkreis
Darüber hinaus erhalten Benutzer eine generelle Information zur Bewilligungspflicht von Drohnen in Österreich. Bei freiwilliger Erstellung eines Accounts (E-Mail-Adresse/Passwort) werden weitere Funktionalitäten wie etwa Drohnen im näheren Umkreis oder ein Logbuch freigeschaltet.

Links:
Publiziert am 21.12.2017
http://wien.orf.at/news/stories/2885348/
 

josef

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#63
Genfer Polizei will Adler gegen unerwünschte Drohnen einsetzen


Die niederländische Polizei brach hingegen ihr Zuchtprogramm für Adler gegen Drohnen wegen des Ungehorsams der Vögel ab.

Bern/Genf – Die Genfer Polizei will künftig Adler gegen unerwünschte Drohnen im Luftraum einsetzen. Zwei der großen Greifvögel sollen noch in diesem Jahr zum Einsatz kommen, teilte ein Polizeisprecher am Sonntag auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda mit. Er bestätigte damit einen Artikel in der Westschweizer Zeitung "Le Matin Dimanche".

Weil die Adler wilde Tiere seien, sei der Erfolg des Unterfangens keineswegs garantiert. Vergleichbare Erfahrungen gibt es laut sda bereits im Ausland, vor allem in der französischen Armee. Die niederländische Polizei hingegen musste ihr Zuchtprogramm für Adler gegen Drohnen wegen des Ungehorsams der Vögel abbrechen. (APA, 25.2.2018)
https://derstandard.at/2000074978724/Genfer-Polizei-will-Adler-gegen-unerwuenschte-Drohnen-einsetzen



 

Varga

Mann aus den Bergen
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#64
Ich muss gestehen, dass ich eine Drohne auf dem Gewissen habe. Sie ist mir gestern beim Skifahren, von der Seite her in ca. 1 Meter Höhe, direkt vor die Füsse geflogen. Ich habe sie mit Absicht voll erwischt. Meine hinter mir fahrende Tochter hat angehalten und nachher erzählt, dass sie nur noch Schrottwert gehabt habe. Für mich war das eine erfreuliche Nachricht.

Gruss
Varga
 

josef

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#66


In der Flugschule: Was Drohnenpiloten wissen müssen

Wird das Wetter besser, lassen Hobbypiloten und Amateurfilmer wieder ihre Drohnen steigen. Gerade Anfänger unterschätzen oft die Handhabung. Auch für Drohnen gelten Vorschriften, wann und wo geflogen werden darf. Der ÖAMTC bietet deshalb seit Kurzem ein Drohnenflugtraining an.
Das Geschäft mit den Drohnen läuft gut. Vor allem kleine Geräte für Hobbypiloten erfreuen sich große Beliebtheit. Mit den eingebauten Kameras lassen sich atemberaubende Aufnahmen aus der Luft machen. Das eigene Haus von oben sehen, die Mountainbikestrecke aus der Vogelperspektive filmen und den Urlaubsort überfliegen - der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt. Der Verwendung der Drohnen jedoch schon.

Drohnen zum Ausprobieren
„Der Kurs richtet sich sowohl an Anfänger als auch Personen, die schon Erfahrungen im privaten oder gewerblichen Umgang gesammelt haben“, so Thomas Fleer vom ÖAMTC-Fahrtechnikzentrum im niederösterreichischen Teesdorf. Durchgeführt wird die eintägige Schulung in Zusammenarbeit mit der Firma Avis-Copter. „Wir geben einen Überblick über die Rechtslage in Österreich, die Flugtechnik, Meteorologie, Aerodynamik bis hin zu verschiedenen Modellen, die auf dem Markt sind“, so Harald Meyer, einer der Kursleiter.


Karin Fischer / help.ORF.at
Der Kamerablick einer Minidrohne auf dem Smartphone

Mehr als ein Dutzend Drohnen mitsamt Zubehör sind im Kursraum ausgestellt – von der nicht einmal handtellergroßen Minidrohne bis zu Geräten, die so groß und schwer sind wie ein Hubschraubermodell. Kursteilnehmer können so feststellen, welches Drohnenmodell für sie am besten geeignet ist. „Wer sich nicht für den sportlichen Bereich mit komplett manueller Steuerung interessiert, ist mit einem ‚Ready-to-fly‘-System besser beraten“, so Meyer.

Praktisches Flugtraining mit Experten
„Ready-to-fly“-Drohnen eignen sich vor allem für Anfänger. Sie haben Sensoren, die heikle Manöver automatisch durchführen und damit die Steuerung erleichtern. Einmal auf den Startknopf gedrückt, fliegt eine solche Drohne selbstständig auf einen Meter Höhe und schwebt dort, ohne dass der Pilot etwas tun muss. Ebenso verhält es sich beim Landen. Praktisch ist auch die „Return-to-home“-Funktion, die die Drohne bei niedriger Batterieladung oder bei Verbindungsverlust sicher wieder zurück zum Startpunkt steuert und automatisch landet.


Karin Fischer, help.ORF.at
Theorie und Praxis in der ÖAMTC-Drohnenflugschule

Gute Geräte für den Hobbybereich gebe es bereits ab 200 Euro, so Meyer. Wer Sensorik mit Gestensteuerung und eine Hochleistungskamera möchte, muss mit 600 Euro rechnen. Praktische Tipps ergänzen im ÖAMTC-Kurs die Theorie. Dazu zählen Informationen über Zubehör, die Erklärung der wichtigsten Flugbegriffe sowie ein Flugtraining, das je nach Wetterlage entweder im Freien oder in der Halle stattfindet. Dabei lernen die Kursteilnehmer, selbst Manöver auszuführen, und sie können dabei verschiedene Modelle ausprobieren.

Welche Drohnen eine Bewilligung brauchen
Vor allem Anfänger wissen nicht so genau, was mit einer Drohne erlaubt ist. Darf man über ein fremdes Grundstück fliegen? Darf man Fotos und Videos machen? Wo und wann darf man fliegen? Und für welche Geräte braucht es eine eigene Bewilligung? „Mit den österreichischen Regeln sind wir schnell beim sogenannten unbemannten Luftfahrzeug, dem uLFZ“, so Meyer. Das bedeutet, dass das Gerät gewisse technische Voraussetzungen erfüllen muss und es eine Bewilligung von der zuständigen Behörde Austro Control braucht.


Karin Fischer / help.ORF.at
Größenvergleich verschiedener Drohnenmodelle

Für Minidrohnen ist hingegen keine Bewilligung erforderlich. In dieser Spielzeugklasse darf bis maximal 30 Meter Höhe geflogen werden, wenn die Drohne nicht schwerer als 250 Gramm ist. Dabei sind auch Foto- und Filmaufnahmen erlaubt, da diese Klasse vom Luftfahrtgesetz ausgenommen ist. Voraussetzung für das Filmen ist aber immer, dass nicht gegen die Privatsphäre und den Datenschutz verstoßen wird. Bewilligungen für größere Drohnen mit einer Kamera - die unbemannten Luftfahrzeuge (uLFZ) - kosten rund 300 Euro pro Jahr. Eine weitere Lizenz kann auf zwei Jahre ausgestellt werden. Der Tipp des ÖAMTC: Wer beim Ansuchen bereits alle Piloten einträgt, muss nicht nochmals 300 Euro zahlen, wenn später auch jemand anderer damit fliegen will.

Hohe Nebenkosten für Hobbypiloten
Seit 2014 wurden in Österreich 4.600 Drohnen bewilligt. Verkauft wurden jedoch weitaus mehr Drohnen. Entsprechend hoch ist vermutlich die Anzahl der Hobbyflieger, die ohne Erlaubnis unterwegs sind. Die Nebenkosten von rund 300 Euro pro Jahr für eine Bewilligung sorgen immer wieder für Kritik. „Wir machen die Tarife nicht“, so Markus Pohanka, Sprecher der Austro Control gegenüber help.ORF.at. Diese Tarife seien per Gesetz festgelegt. Die Bewilligung für Drohnen im Mittel- bis Profibereich solle sicherstellen, dass Piloten und Geräte die Voraussetzungen für den Betrieb erfüllen. Die Sicherheit habe oberste Priorität in der Luftfahrt, so Pohanka.


Paul Urban Blaha/help.ORF.at
Der Blick in fremde Fenster kann teuer kommen

Das Mindestalter für das Fliegen bewilligungspflichtiger Drohnen beträgt 16 Jahre. Weiters ist eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Der ÖAMTC empfiehlt auch für Minidrohnen den Abschluss einer Haftpflichtversicherung, da Haushaltsversicherungen etwaige Schäden meist nicht decken würden. Das eintägige Flugtraining kostet 280 Euro. Eine Mitgliedschaft beim ÖAMTC ist für die Teilnahme nicht erforderlich.

Karin Fischer, help.ORF.at

Links:
Mehr zum Thema:
Publiziert am 31.03.2018
http://help.orf.at/stories/2903815/
 

josef

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#67
Mal etwas Sinnvolles:


Test: Eisenbahnbrückenkontrolle per Drohne
Ein Pilotversuch für die Kontrolle von Eisenbahnbrücken mit Hilfe einer Drohne läuft zurzeit im Pongau. Dank der Technik eines Vermessungsbüros kann aus Fotos ein 3-D-Modell der Bauwerke errechnet werden, um Schäden zu finden.
Zwischen Lend (Pinzgau) und Dorfgastein (Pongau) läuft zurzeit das Pilotprojekt für 9.000 Bahnbrücken österreichweit bzw. beinahe 800 in Salzburg: Die Klammschlucht-Brücke hoch über der Gasteiner Ache wird von der Luft aus vermessen. Die 113 Jahre alte Steinbrücke ist Teil einer der wichtigsten europäischen Nord-Süd-Haupteisenbahnrouten.

Eine Drohne mit eigens entwickelter Spezialsensorik befliegt und vermisst die Brücke - unter schwierigsten Bedingungen in der 100 Meter tiefen Schlucht: „Das Hauptproblem ist, dass wir in dieser Schlucht herinnen kein GPS-Signal haben“, sagte Drohnenpilot Karl Strauch. „Man hat da auch Riesenprobleme mit Wind, mit Verwirbelungen, mit Magnetfeldern. Unsere Sensoren funktionieren aber sehr gut, und es ist perfekt.“


ORF
Erstmals vermisst eine Drohne eine Eisenbahnbrücke in Salzburg

Hochauflösendes 3-D-Modell zeigt Veränderungen
Die hochauflösende Drohnenkamera mit der speziellen Sensorik macht bis zu 100.000 Aufnahmen. Veränderungen von nur wenigen Millimetern werden damit gemessen, sagte Vermessungsfirmenchef Stefan Linsinger: „Drohnen gibt es Tausende, Kameras gibt es Millionen. Was wir entwickelt haben, ist die Funktion dazwischen. Wir haben Verfahren entwickelt, wo wir einzelne Aufnahmen machen - in dem Fall Tausende - und zueinander rechnen. Das Ergebnis ist nicht ein Foto, nicht ein Film, sondern ein 3-D-Modell.“

Das Modell könne Schäden besser sichtbar machen, ergänzte Linsinger: „Eine Brücke bewegt sich im Sommer und Winter. Wir können jetzt erkennen: Wo ist ein Riss, der aufgegangen ist? Wo ist ein Stein, der herausfällt? Das ist das Besondere. Das Ergebnis ist ein Deformationsplan, wo man wirklich die Schäden mit freiem Auge erkennen kann.“

Ziel der ÖBB: „Vorprüfungen schneller und einfacher“
Alle Eisenbahnbrücken könnten künftig mit den Drohnen der Pongauer Firma inspiziert werden, wenn das Pilotprojekt funktioniert: „Momentan ist es so, dass dieses Projekt dafür gedacht ist, dass zusätzliche Vorprüfungen mit den Drohnen gemacht werden“, sagte ÖBB-Sprecher Robert Mosser. „Teilweise müssen sich Brückenmeister abseilen, die dann von unten diese Brücke inspizieren. Mit dieser Vermessungstechnologie wäre es künftig vielleicht möglich, diese Vorprüfungen etwas einfacher und schneller durchzuführen.“

Die ÖBB entscheiden nächstes Jahr, ob sie die Pongauer Firma mit der Brückenkontrolle beauftragen werden. Die Vermessungstechnikmitarbeiter machen aber jetzt schon 3-D-Modelle von Bauwerken in Europa - zum Beispiel vom Zwinger in Dresden. Erst vergangene Woche wurde das Unternehmen aus St. Johann im Pongau mit 30 Mitarbeitern mit dem Innovationspreis Wikarus ausgezeichnet.

Link:

ORF
Die Klammschluchtbrücke über eine 100 Meter tiefe Schlucht ist das Objekt für den Pilotversuch


ORF
Die Drohne umkreist die komplette Brücke


ORF
Zwei Piloten steuern die Drohne und die Kamera


ORF
Von der Drohne aus lässt sich die Brücke von unten inspizieren ohne dass jemand abgeseilt werden muss


ORF
Aus den Fotos der Drohnenkamera wird ein 3D-Modell der Brücke errechnet

Publiziert am 17.04.2018
http://salzburg.orf.at/news/stories/2907483/
 

josef

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#68
Immer mehr Drohnen-Zwischenfälle
Am Samstagnachmittag ist ein Polizeihubschrauber nur haarscharf einer Kollision mit einer Drohne entgangen. Immer häufiger kommt es zu gefährlichen Situationen, berichtet ein Hubschrauberpilot der Wiener Polizei.
Seit 2014 sind in Österreich Drohnen, die mehr als 250 Gramm wiegen, bewilligungspflichtig. Bis Mitte 2017 gab es rund 3.000 Anträge, 2.400 wurden genehmigt. Wie eine Umfrage ergab, wissen aber viele Österreicher nicht über die rechtlichen Vorschriften Bescheid, während die Zahl der Drohnen steigt. 2016 wurden österreichweit rund 40.000 unbemannte Luftfahrzeuge, also Drohnen, verkauft.


ORF
Am Samstag kam es beinahe zu einem gefährlichen Zusammenstoß

Unklar bleibt, wie viele davon bewilligungspflichtig sind, die Mehrheit waren jedenfalls Spielzeugdrohnen. Mit der steigenden Anzahl an Drohnen haben die Piloten zu kämpfen, sagt Polizeipilot Christian Steiner, der Samstagnachmittag fast mit einer Drohne kollidiert wäre: „Fakt ist, eine Drohne hat dementsprechende Abmessungen und auch Gewichter und bei einer Fluggeschwindigkeit von 100 km/h hat das schon eine ordentliche Durchschlagskraft. Es erzeugt ungefähr die doppelte Durchschlagskraft wie eine Neun-Millimeter-Kugel“ - mehr dazu in Polizeihubschrauber kollidierte fast mit Drohne.

Drohnen unterliegen Luftfahrtgesetz
Nicht nur deshalb gibt es strenge Auflagen, die von Drohnenbesitzer zu erfüllen sind. Drohnen unter 250 Gramm gelten als Spielzeug, sie dürfen maximal 30 Meter hoch fliegen und sind auch von einer privaten Haftpflichtversicherung umfasst. Für alle anderen muss eine eigene Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden - ohne diese wird die Drohne auch nicht von der Austro Control bewilligt. 300 Euro kostet diese Genehmigung.

Derlei Drohnen unterliegen dem Luftfahrtgesetz, die maximal erlaubte Flughöhe beträgt 150 Meter bei ständigem Sichtkontakt. Eigens gekennzeichnet werden Drohnen über 250 Gramm nicht, Käufer müssen sich selbst über die rechtliche Lage erkundigen. Wie viele Drohnen illegal benutzt werden, also nicht die erforderliche Genehmigung haben, ist unklar.

Dicht bebaute Gebiete sind Sperrzonen
Die strengen Regelungen gelten in Österreich seit einer Novelle zum Luftfahrtgesetz Anfang 2014. Unterschieden werden Einsatzgebiete (unbebaut, unbesiedelt, besiedelt und dicht besiedelt) und Gewichtsklasse (bis fünf Kilogramm, fünf bis 25 Kilo und 25 bis einschließlich 150 Kilo). Daraus ergeben sich unterschiedliche Kategorien und in weiterer Folge die Strenge der Auflagen.

Orte in Flughafennähe, Militäreinrichtungen und dicht bebaute Gebiete zählen für Drohnen zu den absoluten Sperrzonen. Auch bei Privatgründen gelten Einschränkungen: Diese dürfen nur mit Genehmigung des Eigentümers beflogen werden.

Links:
Publiziert am 30.04.2018
http://wien.orf.at/news/stories/2909989/
 

josef

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#69
Entwurf fertig: Lastendrohnen ab 2019?
Schon ab nächstem Jahr könnten Drohnen auch für den Lastentransport verwendet werden. Denn ein Verordnungsentwurf der EU-Flugsicherungsbehörde ist fertig, der die zivile Drohnennutzung einheitlich regelt.
Die EU-weit einheitlichen Vorschriften für zivile Drohnen gelten als Startschuss für die Verwendung von Drohnen zum Lastentransport - zum Beispiel könnten Hütten hoch oben im Gebirge beliefert werden oder Güter könnten mit Drohnen zugestellt werden.

Bisher hatte jedes EU-Land eigene Vorschriften für den Gebrauch von privaten, unbemannten Flugobjekten. Jetzt ist der Verordnungsentwurf der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) fertig. Eine Bestätigung durch das EU-Parlament steht allerdings noch aus.

Lastentransport „ein großer Markt“

Nach Einschätzung des Drohenbeauftragten des ÖAMTC, Benjamin Hetzendorfer, steht dann der Nutzung von Drohnen zum Lastentransport nichts mehr im Weg: „Dann werden die rechtlichen Rahmenbedingungen auch für solche Sachen geschaffen - weil natürlich auch die EU erkannt hat, dass das ein großer Markt ist. Sie schätzt, dass bis 2030 bis zu zehn Milliarden Euro Umsatz im Drohnensektor ermöglicht werden und bis zu 100.000 Menschen darin beschäftigt sein werden.“


ORF
Bisher ist Lastentransport per Drohne nur ein Experiment

Die Registrierungs- und Versicherungspflicht für Drohnenpiloten soll dann ebenfalls verschäft werden. Derzeit sind geschätzte 100.000 Drohnen in Österreich im Privatbesitz. Allerdings sind nur 5.000 davon offiziell registriert.

Link:
Publiziert am 24.06.2018
Entwurf fertig: Lastendrohnen ab 2019?
 

josef

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#70


Drohne flog 200 Meter neben Flugzeug
Wie nun bekanntgeworden ist, ist mit einer Drohne im Bezirk Bruck an der Leitha am Freitag laut Polizei vorsätzlich die Flugsicherheit gefährdet worden. Sie flog in einer Höhe von 1.500 Metern nur 200 Meter neben einem Airbus im Landeanflug.
Der Airbus der Austrian Airlines befand sich gerade im Landeanflug auf den Flughafen Schwechat. Die Maschine flog über die Gemeinden Bruckneudorf, Bruck an der Leitha, Göttlesbrunn, Arbesthal, Kleinneusiedl und Fischamend entlang der Ostautobahn (A4).

Im unmittelbaren Nahbereich des Flugzeugs, nur etwa 200 Meter entfernt, wurde eine Drohne von den Piloten gesichtet. Sie meldeten die Sichtung des Luftfahrzeugs der Austro-Control. Diese erstattete sofort Anzeige. Mehrere Polizeistreifen suchten nach dem Drohnenpiloten - allerdings bisher erfolglos.

Flugzeug konnte ohne Probleme landen
Das AUA-Flugzeug konnte trotz Drohne ohne Probleme gelandet werden. Der Airbus wurde nicht beschädigt, und es wurde niemand verletzt. Die Polizei bittet nun um Hinweise zum Drohnenpiloten an die Stadtleitstelle der Polizei Schwechat. Auf Wunsch können die Informationen auch vertraulich abgegeben werden.

Publiziert am13.08.2018
Drohne flog 200 Meter neben Flugzeug
 

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#71


Gefängnisse sagen Drohnen den Kampf an
Immer wieder sorgen Drohnen im In- und Ausland für Unfallgefahr und dienen als Werkzeug für Kriminelle. Fünf Haftanstalten, darunter Krems-Stein und Hirtenberg (Bezirk Baden), testen jetzt eine Drohnenabwehr.
Mit der Drohnenabwehr soll laut dem Justizministerium der Schmuggel von Drogen oder Handys über Gefängnismauern hinweg verhindert werden. Das Abwehrsystem besteht aus einer Art Kanone, die auf anfliegende Drohnen ein Netz abschießt. Darin soll sich die Drohne verfangen und abstürzen. Der Probebetrieb findet nach Angaben des Justizministeriums bis Ende März 2019 statt, und zwar in den Justizanstalten Krems-Stein, Hirtenberg, Graz-Karlau, Garsten und Suben (beide Oberösterreich).

Schmugglerdrohnen: Gefängnisse sind alarmiert
In der vergangenen Woche wurden die Haftanstalten mit jeweils zwei Drohnenabwehreinheiten ausgestattet. Die Möglichkeit, Häftlingen auf dem Luftweg Drogen, Waffen oder Handys zukommen zu lassen, wird als realistische Gefahr eingeschätzt. In Österreich wurde bisher ein Fall bekannt, bei dem versucht wurde, per Drohne ein Mobiltelefon in eine Strafanstalt zu schmuggeln. Über die Kosten für das Abwehrsystem gab das Ministerium keine Auskunft.

Nach dem Probebetrieb soll eine Evaluierung folgen. Zur Anwendung kommt das System Dropster des schweizerischen Herstellers Droptec. Es wurde laut dem Unternehmen bereits von verschiedenen Polizeieinheiten in der Schweiz und im benachbarten Ausland zum Einsatz gebracht, etwa beim Personenschutz und bei Konferenzen.

Publiziert am13.08.2018
Gefängnisse sagen Drohnen den Kampf an
 

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#72
Gartenbesitzer schießt Drohne ab: Gericht erlaubt "Selbsthilfe"


foto: afp
Folgt man der Argumentation des Urteils, so dürfte der Abschuss von Drohnen über dem eigenen Grundstück in Deutschland wohl oft mit "Selbsthilfe" rechtfertigbar sein.

Teures Fluggerät wurde mit Luftgewehr zerstört, deutscher Richter hält Vorgehen für verhältnismäßig
In Sachsen schwelt seit vergangenem Jahr ein Nachbarschaftsstreit der besonderen Art. Allerdings geht es nicht um einen Maschendrahtzaun, sondern um eine teure Flugdrohne. Ein Mann hatte eine solche über seinem Garten mit einem Luftgewehr "erlegt" und sich damit eine Anzeige des Betreibers, dem Nachbarn, eingehandelt. Dieser forderte 1.500 Euro Schadenersatz. Nun liegt ein erstes Urteil des Amtsgerichts Riesa vor, berichtet der MDR. Es hat den Schützen freigesprochen und gesteht ihm "Selbsthilfe" zu.

Abschuss wegen Kamera erlaubt
Konkret betrachtet man den Paragrafen § 229 im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch hier als wirksam. "Wer zum Zwecke der Selbsthilfe eine Sache wegnimmt, zerstört oder beschädigt (…) handelt nicht widerrechtlich, wenn obrigkeitliche Hilfe nicht rechtzeitig zu erlangen ist und ohne sofortiges Eingreifen die Gefahr besteht, dass die Verwirklichung des Anspruchs vereitelt oder wesentlich erschwert werde", lautet dieser.

Anders ausgedrückt: Weil die Drohne bis zum Eintreffen der Polizei wohl längst wieder wo anders gewesen, der Pilot kaum auszuforschen gewesen wäre, wird die Verwendung des Luftgewehrs als angemessen betrachtet. Denn die Drohne war technisch in der Lage, Fotos zu machen und um der Bilder habhaft zu werden, war der Abschuss ein geeignetes Mittel.

"Selbsthilfe" wohl oft möglich
Als Freibrief für den Abschuss von Drohnen über dem eigenen Grundstück ist das allerdings nicht zu verstehen, heißt es weiter. Folgt man der Urteilsbegründung, so dürfte diese Form der "Selbsthilfe" jedoch sehr häufig möglich sein, argumentiert Golem. Denn viele bessere Drohnen bringen mittlerweile eine Kamera mit. Ob der Drohnenstreit mit dem Urteil abgeschlossen ist oder der Fall in die nächste Instanz gehen wird, ist nicht bekannt.
(red, 01.05.2019)
Gartenbesitzer schießt Drohne ab: Gericht erlaubt "Selbsthilfe" - derStandard.at
 

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#73
Flughafen Wien-Schwechat: Spezialeinheit schützt vor Drohnen
Auf internationalen Flughäfen haben zuletzt Drohnen für Verkehrseinschränkungen gesorgt. In London werden deshalb spezielle Abwehrsysteme errichtet. Am Flughafen Wien-Schwechat setzt man auf die Spezialeinheit Cobra.
Die Londoner Flughäfen Gatwick und Heathrow reagierten nach Drohnensichtungen und investierten in Abwehrsysteme. Ähnliche Überlegungen gibt es auch am Flughafen Wien-Schwechat (Bezirk Bruck an der Leitha). „Aus unserer Sicht sind aber aktuell keine Technologien am Markt, die tatsächlich ausreichende Ergebnisse liefern würden“, so Flughafen-Sprecher Peter Kleemann auf Anfrage der Austria Presse Agentur.


ORF
Drohnen werden oft verwendet, um Fotos oder Videos aus der Luft anzufertigen

In London setzt man darauf, die Kommunikation zwischen der Drohne, also dem unbemannten Luftfahrzeug, und der Steuereinheit zu entdecken und zu blockieren. Die bestehenden technischen Möglichkeiten sind für den Flughafen aber „noch nicht absolut zuverlässig“ (Kleemann).

Im Falle einer gefährlichen Drohnensichtung in Flughafennähe ist laut Innenministerium die Sondereinheit Cobra zuständig. Sie verfüge über die „technischen Möglichkeiten, um entsprechend einschreiten zu können“, Details wurden „aus geheimhaltungswürdigen Interessen“ in einer schriftlichen Stellungnahme nicht genannt.

Absolutes Drohnen-Flugverbot in Flughafennähe
In der Nähe von Flughäfen herrscht in Österreich absolutes Flugverbot für Drohnen. Eine Ausnahme gibt es für genehmigte Drohnen, die nach Rücksprache mit dem Kontrollturm in einem sicheren und niedrigen Bereich gesteuert werden, erklärte Austro Control-Pressesprecher Markus Pohanka.


ORF.at/Christian Öser
In der Nähe von Flughäfen herrscht absolutes Drohnen-Flugverbot

Fälle, in denen eine Drohne einem Flugzeug zu nahe gekommen ist, habe es in Österreich bisher noch nicht gegeben, hielt Pohanka fest. „Einzelne Sichtungen durch Linienpiloten“ habe es allerdings gegeben. Diese liegen dem Sprecher zufolge jährlich im einstelligen Bereich. In so einem Fall setze sich die Austro Control mit der Polizei in Verbindung, die im Anschluss versuche, den Drohnenpiloten ausfindig zu machen.

Seit 2014 müssen Drohnen mit einem Gewicht von mehr als 250 Gramm von der Austro Control genehmigt werden, für sie muss zudem eine eigene Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Etwa 8.500 Anträge sind seitdem eingelangt, rund 7.800 davon wurden genehmigt, rechnete Pohanka vor. Im Jahr 2018 gab es 2.900 Bewilligungen, heuer bisher rund 1.000.

Abwehrvorkehrungen traf bereits der Gesetzgeber: Ein Drohnenflug ohne Genehmigung bedeutet eine Verwaltungsübertretung und kann mit einer Geldstrafe von bis zu 22.000 Euro geahndet werden. Kommt eine Drohne einem Flugzeug zu nahe, kann zudem eine vorsätzliche Gefährdung der Sicherheit der Luftfahrt vorliegen. In diesem Fall droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren.

Links:
Publiziert am 05.05.2019
Flughafen: Spezialeinheit schützt vor Drohnen
 

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#74
Steiermark wird Testgebiet für Drohnenflüge
In der Steiermark werden künftig unbenannte Luftfahrzeuge getestet. Im Rahmen von AIRlabs Austria wird ein österreichweit neuartiges Innovationslabor für autonomes Fliegen aufgebaut.

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Das Infrastrukturministerium hat entschieden, das unter Führung der Fachhochschule Joanneum, mit Unterstützung des Mobilitätsclusters ACstyria initiierte Projekt „AIRlabs Austria“ über die Forschungsförderungsgesellschaft zu unterstützen. Damit wird die Steiermark zum Testgebiet für unbemannte Luftfahrzeuge.

Der Zuschlag durch das Ministerium sei ein Meilenstein für die Steiermark, sagte Wirtschafts- und Wissenschaftslandesrätin Barbara Eibinger-Miedl (ÖVP). „Wir können uns als Testgebiet für autonomes Fahren und nun auch autonomes Fliegen international als Kompetenzregion für die Mobilität der Zukunft positionieren.“

Von der Simulation bis zum Flugversuch
AIRlabs Austria soll laut Eibinger-Miedl wesentlich dazu beitragen, neue Technologien für die künftige Mobilität zu entwickeln und zu testen. „Davon profitieren unsere Unternehmen und Forschungseinrichtungen“, sagte die Landesrätin. Herzstück ist eine Testumgebung mit sämtlichen Entwicklungsstufen von der Simulation bis zu tatsächlichen Flugversuchen mit unbemannten Luftfahrzeugen im öffentlichen Luftraum.

Vom Hochschwab bis nach Leibnitz
In diesem Zusammenhang wurden bereits mögliche Testgebiete im öffentlichen Luftraum erhoben. Die Steiermark erfülle auf Grund der topographischen Vielfalt die Anforderungen sowohl für Tests im urbanen Raum als auch im hochalpinen Gelände. So kommen laut Eibinger-Miedl das Hochschwab-Gebiet oder die Region zwischen Graz und Leibnitz in Frage.
„AIRlabs Austria“ ist ein Konsortium unter Führung der Fachhochschule Joanneum und des Austrian Institute of Technology mit insgesamt 26 Organisationen aus Wirtschaft und Forschung in ganz Österreich. Durch die Vielfalt der Mitglieder im Konsortium ist sichergestellt, dass die Gesamtkompetenz für autonome Mobilität genutzt werden kann.
So sind neben spezialisierten Forschungseinrichtungen auch Entwickler-, Hersteller- und Anwenderseite beteiligt. Mit der Technischen Universität Graz, dem Flughafen Graz, der Firma „niceshops“, der Holding Graz und der „citycom“ spielt die Steiermark eine führende Rolle im Konsortium. Dazu kommen 17 strategische Partner, die „AIRlabs“ unterstützen, darunter der ACstyria, das Grazer Siemens-Werk, die AVL List GmbH, die Stadt Graz und die Energienetze Steiermark GmbH. Insgesamt werden vier Millionen Euro investiert, davon kommen zwei Millionen von der FFG.

Link:
Wissenschaft: Steiermark wird Testgebiet für Drohnenflüge
 

josef

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#76
So etwas kann nur den kranken Hirnen der Amis entspringen:

Flammenwerfer für Drohne: 1.500 US-Dollar für 100 Sekunden Feuer
Die "TF-19 WASP" hat 7,62 Meter Reichweite und ist momentan ausverkauft


Tatütata, das Feuer ist da.
Foto: Throwflame/Screenshot
Wer feuerspeiende Drachen vermisst, ist bei "Throwflame" goldrichtig. Denn das Unternehmen hat nun eine Flammenwerfer-Erweiterung für Drohnen gebaut, wie "The Verge" berichtet. Für stolze 1.499 US-Dollar ist "TF-19 WASP" erhältlich. Mit dem eine Gallone fassenden Tank (3,8 Liter) kann man dann 100 Sekunden Feuer speien und das mit einer Reichweite von 25 Feet, etwa 7,62 Meter.

Der Kanister ist unter dem Bauch des Flugobjekts montiert und einfach rausschiebbar. Stöpsel auf, Benzin rein, zackzackzack und die Drohne ist flugfertig. Rock-Musik untermalt das Promo-Video, das die Flammenwerfer-Drohne für alle Wetterbedingungen gerüstet sieht.

Throwflame

Teure Angelegenheit
Wo ist der Haken? Der Preis inkludiert wohlgemerkt nur die Erweiterung. Die Drohne muss man zusätzlich selbst zur Verfügung stellen. Dafür kommt keine billige Version infrage, sondern nur ein Schwergewicht aus dem Fachhandel. Im Video wird eine DJI S1000-Drohne mit A2 Controller und 6S 16,000mAh Akku verwendet. Dafür müsste man nochmals 2.600 US-Dollar extra hinlegen. Will man mittels Kamera den Flug des Feuerdrachens nachverfolgen, wird’s nochmals teurer.

Der Preis ist jedoch anscheinend nicht abschreckend. Auf der Promo-Seite ist das Gerät bereits ausverkauft. Wozu es verwendet werden kann, ist hingegen noch fraglich. Im Video wird ein Bienenstock unsanft vom Baum geschossen. In China hat sich hingegen ein Netz in einer Stromleitung verfangen.
Ein Video zeigt, wie eine Feuerflammendrohne dieses runterholt:


Drohnen-Waffen hoch im Kurs
Es ist nicht die erste umfunktionierte Drohne der vergangenen Monate. Anfang Juli wurde bekannt, dass die USA eine Mini-Drohne im Hosentaschen-Format in Afghanistan testet. Russland kündigte hingegen an, Mini-Drohnen mit Bomben auszustatten. Der Vorteil liegt auf der Hand: Soldaten können in Deckung bleiben und die Geräte in die Gefahrenzone vorschicken.
(red, 18.7.2019)

Links:
The Verge
Throwflame
Weiterlesen:
Verantwortlicher für Großalbanien-Drohne festgenommen
Russland will Mini-Drohnen mit Bomben ausstatten
US-Armee testet Mini-Drohne im Hosentaschen-Format in Afghanistan

Vater schoss Drohne ab: So begründet Gericht aufsehenerregendes Urteil

Flammenwerfer für Drohne: 1.500 US-Dollar für 100 Sekunden Feuer - derStandard.at
 

josef

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#78
AUCH IN ÖSTERREICH
Drohnen über dem eigenen Grundstück dürfen abgeschossen werden
In Deutschland erlaubte ein Gericht einem Familienvater "Notwehr"

Das Abschießen einer Drohne über dem eigenen Garten kann legal sein, aber nur wenn es keine gelinderen Mittel gibt, um den Piloten zu belangen.
Foto: Getty Images

Es war ein Fall, der nicht nur in Deutschland für Aufsehen gesorgt hat, sondern auch über den Grenzen viel beachtet wurde. Ein Familienvater hatte eine Kameradrohne, die über seinem Grundstück unterwegs war, mit einem Luftdruckgewehr "erlegt". Der Pilot des 1.500 Euro teuren Fluggeräts klagte ihn daraufhin wegen Schadenersatz. Das Amtsgericht Riesa ließ ihn leer ausgehen.
Denn: Trotz Zuruf und Gesten hatte der Pilot die Drohne nicht abgezogen. Frau und Kinder fühlten sich von dem Gerät bedroht. Das Gericht sah einen "Defensivnotstand" gegeben und erklärte den Abschuss der Drohne mangels gelinderer verfügbarer Mittel für legal. Doch wie ist die Situation in Österreich? Hat man auch hierzulande das Recht, eine fremde Kameradrohne über dem eigenen Grundstück zu zerstören? DER STANDARD hat beim Justizministerium und Infrastrukturministerium nachgefragt.

Wann darf man eine Drohne fliegen lassen?
Ob man eine Drohne ohne Genehmigung betreiben kann oder nicht, hängt im Luftfahrtrecht von den Eigenschaften des Fluggeräts und dem Zweck des Einsatzes ab. Drohnen, die eine Bewegungsenergie bis 79 Joule (dies entspricht bei der maximal erlaubten Flughöhe ungefähr einem Gewicht von 250 Gramm) sind als "Spielzeug" eingestuft. Sie können von jedem über "unbesiedeltem" Gebiet ohne eigener Genehmigung oder Qualifikation geflogen werden, solange eine Flughöhe von höchstens 30 Metern eingehalten wird. Sichtkontakt zum Piloten ist dabei nicht erforderlich.

Drohnen zwischen 250 Gramm und 150 Kilogramm (Klasse 1) dürfen hingegen nur unter Beibehaltung von Sichtkontakt und mit vorheriger Genehmigung der Austro Control gesteuert werden. Bis zu einer Betriebsmasse von fünf Kilogramm darf man über unbesiedeltem ohne zusätzlicher Qualifikation fliegen. Über besiedeltem Terrain und bei schwereren Drohnen muss wird außerdem die Absolvierung einer Luftfahrtrechts-Prüfung bei der Behörde vorausgesetzt.

Fluggenehmigung ist kein Freibrief
Ob eine Drohne grundsätzlich über eine Kamera verfügt oder nicht, macht für die Austro Control keinen Unterschied, der Einsatzzweck hingegen schon. Wer sein Fluggerät zum Zweck von Foto- und Filmaufnahmen steigen lässt, braucht immer eine Bewilligung der Austro Control, da diese hier dann nicht mehr den Betrieb eines "Flugmodells", sondern eines "unbemannten Luftfahrzeuges" sieht.

Eine Bewilligung entbindet den Piloten freilich nicht von der Einhaltung anderer gesetzlicher Verpflichtungen, also auch in Hinblick auf die Wahrung schutzwürdiger Interessen. Weiters sind bei Flügen über bebautem Gebiet verschiedene Vorgaben einzuhalten, darunter etwa ein Mindestabstand zu unbeteiligten Personen, der zumindest der Flughöhe entsprechen muss.

Nicht gleich zum Gewehr greifen
Das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) hält wiederum fest, dass Eigentümer eines Grundstücks auch über den von ihm "beherrschbaren" Bereich der "Luftsäule" darüber verfügt. Hält eine Drohne, sofern sie überhaupt mit der richtigen Bewilligung fliegt, den Mindestabstand nicht ein, kann der Eigentümer der Liegenschaft Maßnahmen setzen. Bevor man aber zum Gewehr oder anderen Zerstörungsmitteln greift, muss man sicherstellen, ob es keine gelinderen Mittel gibt. Denn in Österreich gilt grundsätzlich ein Selbsthilfeverbot (§19 ABGB).
Der eigentlich vorgesehene Weg wäre eine Besitzstörungsklage gegen den Piloten. Kann man etwa den Flug der Drohne nachverfolgen und so feststellen, wer sie lenkt, so macht man sich mit einer Zerstörung des Fluggeräts strafbar. Selbsthilfe ist nur zulässig, wenn davon auszugehen ist, dass staatliche Hilfe – also die Polizei – zu spät kommen würde und es auch unmöglich erscheint, den Piloten der Drohne zu identifizieren. Die Rechtslage ist jener in Deutschland also durchaus ähnlich, ob "Notwehr" gegen eine Kameradrohne über dem eigenen Garten gerechtfertigt ist, müssen Gerichte von Fall zu Fall beurteilen.

Datenschutz
Dazu gesellen sich datenschutzrechtliche Aspekte. Hier könnte bereits der Eindruck, von einer Kameradrohne gefilmt zu werden, eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten darstellen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat etwa schon die Ausrichtung von Kamera-Attrappen auf ein Nachbargrundstück in Verbindung mit "ungewöhnlichem Verhalten" für rechtswidrig erklärt.

Urteile hinsichtlich Kameradrohnen liegen bislang nicht vor. Auch hier gilt, dass das zuständige Gericht jeweils für den Einzelfall entscheiden müsste, ob ein Drohnenpilot gegen den Datenschutz verstoßen hat.
(Georg Pichler, 18.8. 2019)

Nachlese
Gartenbesitzer schießt Drohne ab: Gericht erlaubt "Selbsthilfe"

Drohnen über dem eigenen Grundstück dürfen abgeschossen werden - derStandard.at
 

josef

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#79
Sinnvolle Nutzung:

Drohnen könnten Inspektionen unterstützen

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Die ÖBB und die ASFINAG wollen künftig bei Inspektionen von Streckenabschnitten Drohnen einsetzen. Ein entsprechendes Forschungsprojekt wurde erfolgreich abgeschlossen, heißt es. Die Drohnen könnten sowohl routinemäßig als auch bei Unfällen zum Einsatz kommen.
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Gleisanlagen, aber auch Energienetze, würden in Österreich oftmals durch schwieriges Gelände führen, wurde am Donnerstag in einer Aussendung der ÖBB betont. Felsen, Geröll, Lawinen oder Muren werden mit Netzen, Gittern und anderen Sicherheitsanlagen von den Strecken ferngehalten.

ÖBB / Christopher Seif
Bladescape-Geschäftsführer Thomas Dolleschal, Markus Hoffmann, Dozent an der BOKU, ASFINAG-Vorstandsdirektor Josef Fiala, ÖBB-Vorstandsdirektor Johann Pluy und Bladescape-Geschäftsführer Gerhard Peller (v.l.)

Auch Talübergänge oder die Viadukte auf der Semmering-Bergstrecke würden die Experten von ASFINAG und ÖBB vor große Herausforderungen stellen. Hier könnten Drohnen ins Spiel kommen, ebenso bei Akut-Einsätzen nach Ereignissen in Tunnels und im Freilandbereich.

Forschungsprojekt erfolgreich abgeschlossen
Erste Ergebnisse des Forschungsprojekts RISKMON – von Verkehrsministerium, ÖBB und ASFINAG gemeinsam mit Experten wie Bladescape, Universität für Bodenkultur in Wien und IQSOFT – würden ein positives Bild zeigen, hieß es.

ÖBB
BLADESCAPEDrohnen könnten etwa bei der Inspektion von Masten eingesetzt werden, wie diese Visualisierung zeigt

Untersucht wurden dabei die Einsatzmöglichkeiten unbemannter Luftfahrzeugsysteme (UAS) im Verkehrssektor. Die Verwendung von UAS im Verkehrsinfrastruktursektor stehe zwar noch weitgehend am Anfang, stelle aber gleichzeitig ein vielversprechendes neues Arbeits-Tool dar, wurde betont.

Konkret könnte mit Drohnen etwa bei Naturereignissen das Ausmaß besser erfasst werden. Bei Unfällen in Tunneln könnten Personen rascher und unkomplizierter ausgemacht werden, hieß es in der Aussendung. Mit dem Einspielen solcher Informationen in die entsprechenden Überwachungszentralen würden sich Chancen zur rascheren Menschenrettung und zur schnelleren Wiederherstellung der Streckenverfügbarkeit eröffnen.
27.09.2019, red, noe.ORF.at/Agenturen

Verkehr: Drohnen könnten Inspektionen unterstützen
 

josef

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#80
Elektronische Drohnenabwehr im ÖBH
ROBERT KULTERER
(FOTO: BUNDESHEER/SEVERIN JURKA)
Drohnen scheinen aktuell allgegenwärtig zu sein, und die Bedrohung, die von ihnen ausgeht, nimmt damit zu. Das Österreichische Bundesheer reagiert auf diese Gefahr durch die Aufstellung eines Elementes zur elektronischen Drohnenabwehr, das Fluggeräte bis zu einem Gewicht von 15 kg orten, erkennen und „bekämpfen“ kann.
Um der Bedrohung von Fluggeräten inklusive Drohnen zu begegnen, gibt es im Österreichischen Bundesheer (ÖBH) das Projekt C-EAT (Countering Emergency Air Threats) der Flieger- und Fliegerabwehrtruppenschule. In dieses Projekt, bei dem die Drohnenabwehr ein Teilgebiet ist, sind alle Systeme und Elemente der Fliegerabwehr inkludiert. In der österreichischen Luftabwehr bestand bisher eine Fähigkeitslücke zur Abwehr von Fluggeräten bis 15 kg und der damit verbundenen Größe. Das ist jene Gewichtsklasse, in die handelsübliche Drohnen fallen und die mit den bis dato vorhandenen Radarsystemen wegen ihrer geringen Oberfläche nicht erfasst werden können.

Um der Drohnengefahr zu begegnen, wurde an der Führungsunterstützungsschule das Projekt ELDRO ins Leben gerufen. Das Ziel dieses Projektes ist die Erkennung und Abwehr von Mikro- und Minidrohnen und die Erweiterung des Fähigkeitsprofiles des ÖBH um dieses Segment. Die Abkürzung ELDRO steht für den Begriff Elektronische Kampfführung zur Drohnenabwehr und benennt die technische Lösung zur Abwehr dieser Fluggeräte: Mit einer elektronischen Frequenzerfassung wird eine Drohne geortet, identifiziert und bei Bedarf ihre Funkfrequenz gestört, wodurch diese neutralisiert wird. Somit ist ELDRO ein Teil der Elektronischen Kampfführung (EloKa) und nicht der Fliegerabwehr.


DIE TRACKER-DROHNEN (STARRFLÜGLER) DES ÖSTERREICHISCHEN BUNDESHEERES HABEN EIN GEWICHT VON 8,5 KG UND EINE REICHWEITE VON ETWA SIEBEN KILOMETERN. (FOTO: BUNDESHEER/KLAUS FRANK)

Einsatzszenarien
Der Einsatz eines militärischen Elementes zur Drohnenabwehr ist grundsätzlich in allen Szenarien möglich und sinnvoll. Aktuell hat das ELDRO-Element zwei Einsatzbereiche. Der erste Einsatzbereich ist der Objektschutz und die Sicherung militärischer Einrichtungen sowohl im Einsatz als auch im Frieden. Der zweite Einsatzbereich ergibt sich aufgrund einer Assistenzleistung nach Behördenanforderung, wobei die Bandbreite von der Überwachung eines Staatsbesuches bis zu einer zivilen Großveranstaltung reicht. In einem solchen Fall ist der gemischte Einsatz von Trupps des ÖBH und des Bundesministeriums für Inneres (BM.I) sinnvoll, da dem ÖBH die Wahrung der Lufthoheit obliegt, das BM.I jedoch für Gesetzesverstöße bzw. Übertretungen zuständig ist.

Drohnen
Die Möglichkeiten zur Drohnenabwehr und die Ansatzpunkte für Gegenmaßnahmen ergeben sich aus der jeweiligen Drohnenart. Hinsichtlich ihrer Bauart gibt es Starr- und Drehflügler, die sich anhand ihrer Eigenschaften bzw. Anschaffungskosten in Untergruppen einteilen lassen.

Starrflügler
Ein Starrflügler ist im Prinzip ein Modellflugzeug und weist auch dessen Flugeigenschaften auf. Er ist in der Lage, mit einer relativ hohen Geschwindigkeit zu fliegen, bietet wenig Wind-Angriffsfläche, kann aber nicht über einem Ziel schweben, sondern muss dieses umkreisen oder überfliegen. Die maximale Geschwindigkeit von Starrflügeldrohnen beträgt aktuell knapp 300 km/h. Sie sind hinsichtlich des Stromverbrauchs effizienter als Drehflügler und haben deshalb eine größere Reichweite bzw. längere Einsatzdauer als diese.


EINE DREHFLÜGLER-DROHNE (MULTIKOPTER) MIT KAMERA FÜR FILM- UND FOTOAUFNAHMEN KANN GRUNDSÄTZLICH AUCH FÜR AUFKLÄRUNGSAUFGABEN EINGESETZT WERDEN. (FOTO: BUNDESHEER/SEVERIN JURKA)

Drehflügler
Drehflügler sind Fluggeräte mit mehreren kleinen Rotorwellen und -blättern (Multikopter). Sie werden aufgrund dessen bzw. wegen ihrer Software (bei anspruchsvolleren Typen), die die Drehzahl der Rotorblätter regelt, stabilisiert. Drehflügler können über einem Ziel schweben, um Film- der Fotoaufnahmen anzufertigen oder auch, um kleine Sprengmittel fallen zu lassen.
Diese Drohnengruppe fliegt mit einer Geschwindigkeit von etwa 70 km/h und kann, je nach Preisklasse, auch während des Fluges hochauflösende Aufnahmen liefern. Es gibt auch Test-Versionen, die schneller fliegen können, was sich jedoch negativ auf die Bildqualität auswirkt, weshalb diese Drohnen aktuell noch nicht sinnvoll verwendet werden können. Theoretisch wären Drehflügler auch als Waffe einsetzbar, die schon aufgrund ihrer Wucht eine tödliche Wirkung erzielen können. Drehflügler sind der aktuell verbreitetste Drohnentyp und jene Drohnengruppe, die in den Aufgabenbereich von ELDRO fällt. Sie lassen sich hinsichtlich ihrer Eigenschaften in die Kategorien Billigst- und Billigdrohnen sowie (semi-)professionelle Drohnen einordnen. Diese Einteilung ist die Grundlage für die Beurteilung der Bedrohung, die von der jeweiligen Kategorie ausgeht.

Billigstdrohnen
Billigstdrohnen (Mikro- oder Spielzeugdrohnen) kosten ab etwa 30 Euro, sind etwa zehn Zentimeter groß, wiegen maximal 0,25 kg und haben eine Reichweite von ungefähr 30 Meter. Sobald die Funkverbindung abreißt oder ein kleiner Windstoß auftritt werden sie instabil und stürzen ab. Die Verbindung zwischen Sender und Empfänger erfolgt über Bluetooth oder WIFI, wobei WIFI-Steuerungen eine Reichweite von bis zu 200 m haben. Von dieser Gruppe geht aufgrund des geringen Einsatzspektrums so gut wie keine militärische Bedrohung aus. Dennoch können auch mit diesen Geräten Film- und Fotoaufnahmen durchgeführt werden, weshalb sie nicht komplett vernachlässigt werden dürfen.

Billigdrohnen
Billigdrohnen verfügen über eine Funksteuerung (Remote Control-RC) im 2,4 Gigahertz-Bereich, der heute Standard ist. Sie sind ab etwa 100 Euro im freien Handel zu erwerben, haben eine Reichweite ab 100 m, sind etwa 20 cm groß, wiegen ungefähr 0,5 kg und machen qualitativ brauchbare Film- und Fotoaufnahmen. Diese Drohnengruppe hat hinsichtlich der Kosten und Leistungsparameter eine große Bandbreite, ist für professionelle Anwendungen jedoch kaum geeignet. Die Gefahr, die von dieser Drohnenart ausgeht, ist für die Sicherheit (Verletzungen, Privatsphäre etc.) bereits ernst zu nehmen, militärisch jedoch wenig relevant.


DROHNENABWEHRTRAINING IN DEN SEETALER ALPEN. (FOTO: BUNDESHEER/SEVERIN JURKA)

Ansatz der elektronischen Drohnenabwehr
Alle handelsüblichen Drohnen sind mit einem drahtlosen System mit dem Bediener verbunden. Das gilt auch für jene, die über eine GPS-Steuerung verfügen, da sie den Bediener ständig mit Daten (Film etc.) versorgen. Wird die Verbindung zwischen Sender und Empfänger unterbrochen, stürzt die Drohne ab (billige Systeme) oder sie landet (professionelle Systeme). Hier setzt die Drohnenabwehr an. Sie stört die Verbindung zwischen Sender und Empfänger bis diese unterbrochen ist, und die Drohne abstürzt oder landet, wodurch sie neutralisiert wird.

Test- und Erprobungsphase
Während dieser Phase wurden im ÖBH zwei Drohnenerfassungs-, Ortungs- und Störsysteme von zwei Herstellern getestet. Diese zeigen den aktuellen Stand der Technik bzw. die grundsätzlichen Möglichkeiten der Drohnenabwehr mittels Richtfunk. Eines bedient sich einer 3D-Antenne, die es ermöglicht, die Höhe eines Flugobjektes anzuzeigen. Das andere basiert auf der „klassischen“ zweidimensionalen Funktechnik. Zusätzlich wurde ein Störgewehr erprobt, das im Vergleich zu den anderen Systemen mit wenig Aufwand eingesetzt werden kann.

Gemeinsamkeiten
Beide Systeme können Drohnen auf eine Entfernung von zwei Kilometer erfassen und diese innerhalb von 1,5 Kilometern „bekämpfen“. Sie können eigene Drohnen anhand der Frequenz erkennen, weshalb sie den eigenen Einsatz nicht gefährden. Das war auch eine Grundbedingung für die Systeme, da sich bei einem Einsatz auch eigene Drohnen im Luftraum befinden – vor allem bei Assistenzeinsätzen, bei denen Veranstaltungen gesichert werden. Die Identifikation von Fluggeräten erfolgt aufgrund der Frequenz bzw. der Frequenzsprungmuster. Anhand dieser kann ein erfahrener Bediener den Drohnentyp erkennen, da jeder ein charakteristisches Frequenzsprungmuster hat.




Unterschiede
Eines der getesten Drohnendetektions- und Abwehrsysteme verfügt über eine 3D-Antenne (Empfänger), wodurch es Frequenzsender erkennt, die nicht fliegen – also keine Drohnen sind und aufgrund eines Software-Filters nicht auf dem Bildschirm erscheinen. Zusätzlich kann es ein dreidimensionales Flugmodell erstellen, wenn die Daten von drei Antennen zu einem Gesamtbild zusammengeführt werden, bei dem auch der Standort der Drohne ersichtlich ist. Außerdem kann dieses System die Wahrscheinlichkeit feststellen, ob eine erkannte Frequenz von einer Drohne ausgeht und folglich eine ist. Die Monitore müssen bei diesem System nicht permanent überwacht werden, da es eine Alarmfunktion gibt, was einen längeren bzw. konzentrierteren Einsatz des Bedieners erlaubt. Der Abwehrimpuls dieses Systems stört sämtliche Frequenzen innerhalb seiner Reichweite und legt sie lahm, weshalb eigene Drohnen ebenfalls neutralisiert werden würden. Deshalb wird in der Praxis das Störgewehr für Abwehrmaßnahmen benötigt.

Das andere System benötigt kein Störgewehr, da es über eine intelligente Drohnenabwehr verfügt. Es erkennt die Frequenzsprungmuster eines Senders als Drohne, identifiziert diese und kann innerhalb der Reichweite die Funk- bzw. GPS-Signalübertragung gezielt stören. Alle anderen Drohnen können weiterfliegen und operieren, aber auch alle anderen funkbasierten Systeme wie WLAN ohne Einschränkungen funktionieren. Dieses System kann zwar kein dreidimensionales Bild erstellen, lässt jedoch eine Ermittlung der Flugrichtung zu, wenn mehrere Antennen aufgestellt sind.


DROHNENABWEHR MIT EINEM STÖRGEWEHR. DER SCHÜTZE ZIELT AUF DIE DROHNE, BETÄTIGT DIE FUNK- UND/ODER GPS-UNTERBRECHUNG UND ZWINGT DIE DROHNE DADURCH ZUM LANDEN. (FOTO: REDTD/GEROLD KEUSCH)

Störgewehr
Die technisch einfachste Lösung zur elektronischen Drohnenabwehr ist das Störgewehr. Dieses ist leicht, mobil und einfach in der Handhabung. Mit ihm lassen sich Drohnen wirkungsvoll bekämpfen, die ein Schütze entweder selbst erkennt oder zugewiesen bekommt. Die Effizienz dieses Systems kann durch ein Ortungs- und Erkennungssystem gesteigert werden, das den Störgewehrschützen frühzeitig über eine anfliegende Drohne und deren Richtung, Entfernung und Höhe informiert. Das gleicht den Nachteil der fehlenden „Freund-Feind-Erkennung“ aus, die ein Schütze nicht leisten kann.

Die Gewehre sind bei jeder Geschwindigkeit einsetzbar, solange der Bediener das Ziel erfassen kann, weshalb der Faktor Mensch die Grenze der Einsatzfähigkeit darstellt. Hinsichtlich der Bedienung ist dieses System mit der Panzerabwehrlenkwaffe 2000 vergleichbar. Der Bediener muss den Richtstrahl solange auf das Ziel richten, bis dieses „getroffen“ ist. Ein „Treffer“ ist einfach festzustellen, da die Drohne entweder abstürzt (billige Systeme) oder selbstständig den Landevorgang einleitet (professionelle Systeme). Hierbei ist es ausreichend, ein Ziel zwischen einer halben Sekunde (billiges System) und drei Sekunden (professionelle Systeme) zu „bekämpfen“, wobei das Störgewehr auch geschwenkt werden kann, wenn das Ziel nicht klar erkennbar ist. Das Störgewehr ist bis zur Landung auf die Drohne zu richten, da sich diese erst auf dem Boden ausschaltet und damit selbst neutralisiert. Die Wirkung im Ziel wird durch die Unterbrechung des Funk- und/oder des GPS-Signals vom Sender (Bediener) zum Empfänger (Drohne) erreicht, wobei es die Frequenzbereiche stört. Es ist eine handhabungssichere, verlässliche, technisch einfache und truppentaugliche Lösung, die wenig Ausbildungsaufwand erfordert und im Prinzip wie eine Richtfunkantenne arbeitet. Das Störgewehr ist nach ein paar Handgriffen einsatzbereit. Nachdem es ausgepackt und eingeschalten wurde, kann es bereits verwendet werden. Die Bedienung ist einfach, da es nur über zwei Tasten verfügt, eine für die Funk- und die andere für die GPS-Störung.

Systemeinführung ELDRO
ELDRO ist zwar ein neues Betätigungsfeld, baut jedoch auf den grundsätzlichen Fähigkeiten der Elektronischen Kampfführung auf. Dennoch musste hinsichtlich der Geräte und deren Anwendung bei Null begonnen werden. Um die Einführung des Projektes zu gewährleisten und ELDRO frühzeitig einsetzen zu können, gab es vier Phasen.

Phase 1: Aufstellung eines Kernelementes
Innerhalb von sechs Monaten wurde ein Kernelement mit sieben KIOP/KPE-Soldaten gebildet. Dieses hatte die Aufgabe, bestehende Systeme, die auf dem Markt für die elektronische Drohnenabwehr angeboten werden, zu evaluieren. Die erste Phase war der Beginn der Test- und Erprobungsphase für die Geräte dieses Elementes und dauerte bis 31. Dezember 2017.


DIE WIENER HOFBURG WAR DER WICHTIGSTE TAGUNGSORT WÄHREND DER ÖSTERREICHISCHEN EU-RATSPRÄSIDENTSCHAFT. (FOTO: BUNDESHEER/SEVERIN JURKA)

Phase 2: Aufwuchs und Herstellen der Einsatzbereitschaft
Das Ziel der zweiten Phase (vom 1. Jänner bis 30. Juni 2018) war der Aufwuchs des ELDRO-Elementes auf eine Stärke von 34 KIOP/KPE-Soldaten und das Herstellen der provisorischen Einsatzbereitschaft. Obwohl dieses nur über etwa die Hälfte des Personals verfügte, konnte bereits Ende Juni 2018 die Einsatzbereitschaft gemeldet werden. Somit wurde in nur wenigen Monaten nach der Lieferung des Gerätes und der Test-, Trainings- und Ausbildungsphase das geforderte Niveau erreicht, um eingesetzt werden zu können. Das war nur möglich, da das Personal über ein allgemeines Vorwissen verfügte, ein „Trockentraining“ ohne Geräte absolvierte und - nachdem alle Komponenten vor Ort waren - intensiv geschult wurde.

Phase 3: Einsatz während der EU-Ratspräsidentschaft
Das rasche Herstellen der Einsatzbereitschaft geschah vor dem Hintergrund der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2018 (vom 1. Juli 2018 bis 31. Dezember 2018). Bei diesem hatte das ELDRO-Element gemeinsam mit dem BM.I den Auftrag, Drohnen mit einem Gewicht von bis zu 15 kg abzuwehren. Diese Aufgabe wurde aufgrund der Anforderung des BM.I als Assistenzdienstleistung für die Luftraumsicherung im Objektschutz durchgeführt. Mit dem Ende der Phase 3 wurde auch die Test- und Erprobungsphase der Geräte beendet.

Phase 4: Evaluierung und strukturierter Aufbau
Nach dem Ende der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft wurden ab 1. Jänner 2019 die gewonnenen Erfahrungen evaluiert und das ELDRO-Element weiter ausgebaut. Noch ist unklar, welche Größenordnung dieses haben wird bzw. wem es unterstellt sein wird. Bis dato ist auch noch nicht geklärt, welches Gerät angeschafft wird, was eine Auswirkung auf die Struktur hat. Aufgrund der Erfahrungen der Testphase stand jedoch bald fest, dass eine Dreiergliederung sinnvoll wäre. Damit könnte man drei Ortungs- und Erfassungsgeräte desselben Systems an unterschiedlichen Stellen aufstellen, womit eine Drohnenortung durch Triangulation möglich ist. Hinsichtlich der Gliederung bzw. Aufteilung von Elementen gibt es mehrere Überlegungen. Sinnvoll wären ein Kernelement sowie eine Grundbefähigung bei der Truppe. Dort könnte die Drohnenabwehr eine Nebenaufgabe einer Teileinheit sein, bei der nicht alle Systemkomponenten vorhanden sein müssten und die Störgewehre (siehe Beschreibung) ausreichen würden.


SPEZIELLE SOFTWARE ZEIGT DEN SOLDATEN DIE INFORMATIONEN DER DROHNENDETEKTIONS- UND ABWEHRSYSTEME AN UND SENDET BEI ERKENNEN EINER BEDROHUNG EIN ALARMSIGNAL AUS. (FOTO: BUNDESHEER/SEVERIN JURKA)

ELDRO-Einsatz beim Objektschutz
Der Einsatz eines ELDRO-Elementes sieht wie folgt aus: Der erste Schritt ist das Herstellen der Einsatzbereitschaft aufgrund eines Auftrages. Nachdem die Mannschaft und das Gerät vor Ort sind, werden vorbereitende Maßnahmen wie Absprachen, Erkundungen, die Befehlsgebung und der „Spektrumscan“ durchgeführt. Danach werden die Geräte, im günstigsten Fall auf dem Dach des Schutzobjektes, aufgestellt und in Betrieb genommen.

Die Bedienung erfolgt über einen Raum im Schutzobjekt oder bei einem Verbundsystem mehrerer Elemente von einem anderen Ort. Von dort kann ein Einsatz gesteuert werden, der grundsätzlich in vier Stufen abläuft:
  1. Anzeige eines Flugobjektes im Raum;
  2. Identifikation und Verifikation des Objektes;
  3. Festlegen der erfolgversprechendsten Gegenmaßnahme aufgrund des erkannten Drohnentyps;
  4. Durchführen von Gegenmaßnahmen.
Der Faktor Zeit ist eine besondere Herausforderung für die Auftragserfüllung. Innerhalb weniger Minuten müssen die oben angeführten Schritte gesetzt werden. Diese sind, inklusive des Führungsverfahrens und der Befehlsgebung, sofort auszuführen und müssen rasch erfolgen. Dazu ist vor dem Einsatz eine Aufschlüsselung des Geländes in Sektoren bzw. ein Gitterraster auf der Karte (ähnlich der Geländetaufe) durchzuführen. Diese Sektoren müssen für jeden Trupp/jede Stellung markiert werden, was man, angelehnt an das Auspflocken der Feuerbereiche, durchführen kann, wenn keine Triangulation möglich ist. Somit werden auch bei einem modernen und komplexen technischen System grundlegende soldatische Fähigkeiten benötigt.

Wenn sich ein verdächtiges Objekt nähert, kommt die Lageinformation: „Drohne aus dem Sektor (…)!“ Danach richten die Trupps ihre Störgewehre dorthin und haben „Feuer frei!“ Aufgrund des Zeitdruckes hat die Drohnenbekämpfung de facto keinen Handlungsspielraum und benötigt bereits im Vorfeld eine klare „Feuerfreigabe“ durch die vorgesetzten Stellen sowie eine permanente, rasche und sichere Verbindung zu diesen.

Die Drohnenabwehr kann sowohl am Tag als auch in der Nacht erfolgen. Das einzige Manko besteht, aufgrund der aktuell fehlenden Stellen im Organisationsplan, in der Gewährleistung einer Schichtfähigkeit, die bei einem längeren Einsatz jedoch notwendig ist. Schließlich ist das Beobachten eines Bildschirmes und das Feststellen von Unregelmäßigkeiten, die ein Indiz für eine Drohne sind, ermüdend und kann ohne Qualitätsverlust maximal über einen Zeitraum von acht Stunden durchgeführt werden.





Erkenntnisse
Die theoretischen Überlegungen und Erfahrungen des Test- und Probebetriebes zeigten, dass ein stationäres Erfassungssystem und eine mobile Störmaßnahme zum Verdichten günstig sind. Neben den elektronischen Komponenten wäre ein Radar zur Validierung sinnvoll. Aufgrund der Reichweite von bis zu neun Kilometern könnte man Flugobjekte damit frühzeitig identifizieren. Zusätzlich könnte man die Systeme um Hochleistungskameras erweitern, um die jeweilige Drohnenart zu erkennen. Diese Kameras sind jedoch nur bei Tag und guter Sicht einsetzbar, weshalb Farbwärmebild-Nachtsichtkameras mit einer Sichtweite bis zu 30 Kilometer die bessere, wenn auch die deutlich teurere, Wahl wären.

Bei ELDRO ist – wie in jedem anderen Bereich auch – die ständige technische Entwicklung zu bedenken und ein ständiges Update notwendig. Ein Beispiel für eine solche Entwicklung sind neue Radarsysteme, die aktuell in der Lage sind, eine Libelle auf eine Entfernung von bis zu neun Kilometern zu erfassen und darzustellen. Weniger brauchbare Systeme zur Detektion sind Akustikgeräte, die aufgrund der vielen zusätzlichen Geräuschquellen kaum verwertbare Daten liefern und nur im Labor funktionieren.

Bei allen technischen Geräten zeigt sich, dass vor allem der Faktor Geld die begrenzende Ressource darstellt. Umso mehr man sich einer 100-Prozent-Drohnenabsicherung nähert, desto teurer wird es. Hier sind vor allem zwei Dinge zu berücksichtigen: Erstens müssen die Bedrohung und die Kosten in einem vernünftigen Verhältnis zueinander stehen. Zweitens sollte die Adaption neuer Systeme möglich sein. Darüber hinaus sind bei diesen Systemen auch bundesheerinterne Abläufe zu beachten. Beispielsweise fällt die Radarüberwachung in den Zuständigkeitsbereich der Luftraumüberwachung, die wiederum im Verantwortungsbereich der Flieger- und Fliegerabwehrtruppe liegt.

Somit stehen für die Elektronische Kampfführung zur Drohnenabwehr nur die Funküberwachung und die optische Überwachung zur Verfügung, die jedoch nicht in den Zuständigkeitsbereich von ELDRO fällt. Wichtig wäre ein grafisches Interface-Modul, das den eigenen Standort anzeigt, die Bewegung der Drohne erkennt und die Grundlagen liefert, damit geeignete Gegenmaßnahmen ausgelöst werden können.

Resümee
Das ÖBH hat innerhalb kurzer Zeit die Fähigkeit zur elektronischen Drohnenabwehr erlangt. Da viele andere europäische Armeen erst über eine geringe Expertise in diesem Bereich verfügen, hat das ÖBH hier eine Vorreiterrolle und eine Wissens- und Fähigkeitsnische besetzt, die sowohl für die österreichischen als auch für die europäischen Sicherheits- und Verteidigungsbemühungen relevant ist.

In Zukunft könnte dieses Sicherheitsinstrument als Ausgangsbasis für den Wissenstransfer und die Unterstützung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten bzw. das Erarbeiten von Einsatzprinzipien dienen. Darüber hinaus könnten ELDRO-Elemente den aktiven Drohnenschutz von Camps in Auslandsmissionen übernehmen.

Der entscheidende Vorteil von ELDRO liegt jedoch darin, dass es für die österreichische Bevölkerung in vielen Belangen einen Mehrwert für die Sicherheit bietet. Somit ist es ein wichtiger und zukunftsträchtiger Baustein der nationalen Sicherheitsarchitektur innerhalb des Bundesheeres.

Hauptmann Mag.(FH) Ing. Robert Kulterer ist Hauptlehroffizier IKT-Sicherheit an der Führungsunterstützungsschule und Kommandant des ELDRO-Elementes.

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Elektronische Drohnenabwehr im ÖBH | Truppendienst
 
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