Stand: 17.06.2021 19:38 Uhr
Quelle
Der Weg zur eigenen Stasi-Akte
In den Räumen der Stasi-Unterlagenbehörde in Berlin lagern Tausende archivierte Stasi-Akten.
Mehr als 30 Jahre nach dem Sturm der DDR-Bürger auf die Ost-Berliner Stasi-Zentrale im Januar 1990 wird das Amt des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen (BStU) aufgelöst. Die Verantwortung für über 111 Kilometer Akten und das Personal hat das Bundesarchiv in Koblenz übernommen. Das Recht auf Akteneinsicht und die formellen Wege dafür bleiben bestehen - der Standort des Stasi-Unterlagen-Archivs ist weiterhin auf dem Gelände des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit der DDR in Berlin-Lichtenberg untergebracht. Ein Digitalisierungszentrum soll dort die fachgerechte Aufbewahrung der Akten garantieren - und so den Zugang für zukünftige Generationen sichern.
Letzter Behördenchef Roland Jahn geht in Rente
Mit der Überführung der Akten endete auch die Tätigkeit des letzten Bundesbeauftragten für die Unterlagen, Roland Jahn. Der ehemalige Bürgerrechtler hat die Stasi-Unterlagenbehörde gut zehn Jahre geleitet und geht mit deren Auflösung in Rente. Bei einem Festakt zur offiziellen Überführung der Stasi-Akten wurde der 67-Jährige aus dem Amt verabschiedet. Jahns Aufgaben soll zukünftig ein Bundesbeauftragter oder eine Bundesbeauftragte für die Opfer der SED-Diktatur übernehmen.
Der Weg zur persönlichen Stasi-Akte
Unzählige Menschen sind seinerzeit vom Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der DDR und seinen "Inoffiziellen Mitarbeitern" (IM) ausspioniert worden, ohne je etwas davon mitbekommen zu haben. Für viele mag sich die Frage stellen, ob auch sie dazu gehören. Und auch, wer sie damals bespitzelt hat. Hier die wichtigsten Informationen auf dem Weg zur eigenen Stasi-Akte.
Gibt es Stasi-Akten über mich? Wie kann ich diese einsehen?
Wer wissen möchte, ob der Staatssicherheitsdienst Informationen zur eigenen Person gesammelt hat, muss einen schriftlichen Antrag stellen. Ein entsprechendes Antragsformular gibt es auf der Internetseite des Bundesarchivs. Der Antrag geht dann per Post an die Zentrale oder an die zuständige Außenstelle. Die jeweilige Anschrift finden Sie im Antragsformular.
Telefonische Beratung: (030) 23 24 70 00
Die im Formular geforderte Identitätsbescheinigung wird von der Meldebehörde ausgestellt. Bei der späteren Akteneinsicht sollte ein Personalausweis oder Reisepass mitgebracht werden.
Kann ich meinen Antrag online stellen?
Ja. Für den Online-Antrag wird ein neuer Personalausweis oder ein elektronischer Aufenthaltstitel benötigt - mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion. Das Auslesen des Ausweisdokuments funktioniert über ein Kartenlesegerät oder ein geeignetes Smartphone. Zur Anwendung braucht es die seit 1. November 2014 verfügbare "AusweisApp2" sowie ein digitales Erfassungsgerät wie Scanner oder Digitalkamera zum Hochladen von Nachweisen.
Was kostet die Akteneinsicht für Privatpersonen?
Betroffene, Dritte und nahe Angehörige sind bei der Akteneinsicht von der Erhebung der Gebühren und Auslagen befreit. Für die Anfertigung von Kopien ist grundsätzlich eine Gebühr von 5,11 Euro zu entrichten. Zusätzlich stellt die Behörde Auslagen für die Anzahl der Kopien in Rechnung, falls diese einen Betrag von 2,56 Euro übersteigen. Für eine A4-Kopie fallen 3 Cent an. Ehemalige Stasi-Mitarbeiter müssen für ihre Akteneinsicht 76,69 Euro zahlen.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Innerhalb eines halben Jahres gibt es Auskunft, ob Akten vorliegen. Bis zur Einsicht oder Übersendung kann es dann noch bis zu drei Jahre dauern.
Gibt es eine Frist für die Beantragung der Einsicht in die Stasi-Unterlagen?
Nein.
Beim ersten Antrag auf Akteneinsicht sind keine Unterlagen aufgefunden worden. Werde ich informiert, wenn später doch noch Unterlagen auftauchen?
Noch immer werden in den Archiven des BStU Stasi-Unterlagen erschlossen. Nach einer Akteneinsicht oder wenn beim ersten Antrag zunächst keine Unterlagen auffindbar waren, kann ein Wiederholungsantrag nach einigen Jahren zu neuen Ergebnissen führen. Eine initiative Information darüber seitens des BStU gibt es nicht.
Wo kann ich Akteneinsicht nehmen? Muss ich dazu nach Berlin oder in eine der Außenstellen kommen oder kann ich auch die Zusendung von Kopien beantragen?
Bei geringfügigem Material werden die Unterlagen in der Regel kostenfrei zugesandt. Ansonsten kann das Material in einer Stasi-Unterlagen-Dienststelle freier Wahl (zum Beispiel in Berlin oder in 13 ostdeutschen Außenstellen) eingesehen werden.
Kann ich zur Akteneinsicht jemanden mitbringen?
Wer auf fremde Hilfe angewiesen ist, kann das tun. Betroffene berichten aber, dass es besser ist, seine Akten zunächst allein einzusehen.
Warum werden Teile der Unterlagen geschwärzt?
Informationen zu anderen Betroffenen müssen anonymisiert werden, um deren Persönlichkeitsrechte zu schützen. Daher folgt eine Anonymisierung durch Schwärzen bestimmter Textpassagen oder auch ganzer Seiten. Bei der Akteneinsicht in die Originalunterlagen werden die betreffenden Seiten abgedeckt oder entsprechend geschwärzte Kopien der Originalunterlage vorgelegt.
Kann ich erfahren, wer mich bespitzelt hat?
Die Namen von offiziellen Mitarbeitern beziehungsweise Decknamen von "Inoffiziellen Mitarbeitern" (IM) des Staatssicherheitsdienstes bleiben ungeschwärzt. Die Entschlüsselung der Decknamen kann nach der Akteneinsicht oder Kopienübersendung beantragt werden.
Kann ich in die Akten anderer Personen einsehen?
Auskünfte zu anderen Personen werden nur dann erteilt, wenn es sich beim Antragsteller um einen nahen Angehörigen eines Vermissten oder Verstorbenen handelt und die Auskunft im Rahmen eines berechtigten Interesses begehrt wird.
Zeugnisse einer Diktatur: Das Erbe der Stasi-Akten
Die Stasi-Akten sind offiziell ins Bundesarchiv überführt worden. Dass sie überhaupt zugänglich sind, ist DDR-Bürgerrechtlern zu verdanken.
"Wir haben gerade die Stasi dichtgemacht"
Als Demonstranten im Dezember 1989 die Stasi-Behörde in Rostock verplomben, ist Gerhard Rogge dabei. Ein Tag, der alles verändert.
Quelle
Der Weg zur eigenen Stasi-Akte
In den Räumen der Stasi-Unterlagenbehörde in Berlin lagern Tausende archivierte Stasi-Akten.
Mehr als 30 Jahre nach dem Sturm der DDR-Bürger auf die Ost-Berliner Stasi-Zentrale im Januar 1990 wird das Amt des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen (BStU) aufgelöst. Die Verantwortung für über 111 Kilometer Akten und das Personal hat das Bundesarchiv in Koblenz übernommen. Das Recht auf Akteneinsicht und die formellen Wege dafür bleiben bestehen - der Standort des Stasi-Unterlagen-Archivs ist weiterhin auf dem Gelände des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit der DDR in Berlin-Lichtenberg untergebracht. Ein Digitalisierungszentrum soll dort die fachgerechte Aufbewahrung der Akten garantieren - und so den Zugang für zukünftige Generationen sichern.
Letzter Behördenchef Roland Jahn geht in Rente
Mit der Überführung der Akten endete auch die Tätigkeit des letzten Bundesbeauftragten für die Unterlagen, Roland Jahn. Der ehemalige Bürgerrechtler hat die Stasi-Unterlagenbehörde gut zehn Jahre geleitet und geht mit deren Auflösung in Rente. Bei einem Festakt zur offiziellen Überführung der Stasi-Akten wurde der 67-Jährige aus dem Amt verabschiedet. Jahns Aufgaben soll zukünftig ein Bundesbeauftragter oder eine Bundesbeauftragte für die Opfer der SED-Diktatur übernehmen.
Der Weg zur persönlichen Stasi-Akte
Unzählige Menschen sind seinerzeit vom Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der DDR und seinen "Inoffiziellen Mitarbeitern" (IM) ausspioniert worden, ohne je etwas davon mitbekommen zu haben. Für viele mag sich die Frage stellen, ob auch sie dazu gehören. Und auch, wer sie damals bespitzelt hat. Hier die wichtigsten Informationen auf dem Weg zur eigenen Stasi-Akte.
Gibt es Stasi-Akten über mich? Wie kann ich diese einsehen?
Wer wissen möchte, ob der Staatssicherheitsdienst Informationen zur eigenen Person gesammelt hat, muss einen schriftlichen Antrag stellen. Ein entsprechendes Antragsformular gibt es auf der Internetseite des Bundesarchivs. Der Antrag geht dann per Post an die Zentrale oder an die zuständige Außenstelle. Die jeweilige Anschrift finden Sie im Antragsformular.
Telefonische Beratung: (030) 23 24 70 00
Die im Formular geforderte Identitätsbescheinigung wird von der Meldebehörde ausgestellt. Bei der späteren Akteneinsicht sollte ein Personalausweis oder Reisepass mitgebracht werden.
Kann ich meinen Antrag online stellen?
Ja. Für den Online-Antrag wird ein neuer Personalausweis oder ein elektronischer Aufenthaltstitel benötigt - mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion. Das Auslesen des Ausweisdokuments funktioniert über ein Kartenlesegerät oder ein geeignetes Smartphone. Zur Anwendung braucht es die seit 1. November 2014 verfügbare "AusweisApp2" sowie ein digitales Erfassungsgerät wie Scanner oder Digitalkamera zum Hochladen von Nachweisen.
Was kostet die Akteneinsicht für Privatpersonen?
Betroffene, Dritte und nahe Angehörige sind bei der Akteneinsicht von der Erhebung der Gebühren und Auslagen befreit. Für die Anfertigung von Kopien ist grundsätzlich eine Gebühr von 5,11 Euro zu entrichten. Zusätzlich stellt die Behörde Auslagen für die Anzahl der Kopien in Rechnung, falls diese einen Betrag von 2,56 Euro übersteigen. Für eine A4-Kopie fallen 3 Cent an. Ehemalige Stasi-Mitarbeiter müssen für ihre Akteneinsicht 76,69 Euro zahlen.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Innerhalb eines halben Jahres gibt es Auskunft, ob Akten vorliegen. Bis zur Einsicht oder Übersendung kann es dann noch bis zu drei Jahre dauern.
Gibt es eine Frist für die Beantragung der Einsicht in die Stasi-Unterlagen?
Nein.
Beim ersten Antrag auf Akteneinsicht sind keine Unterlagen aufgefunden worden. Werde ich informiert, wenn später doch noch Unterlagen auftauchen?
Noch immer werden in den Archiven des BStU Stasi-Unterlagen erschlossen. Nach einer Akteneinsicht oder wenn beim ersten Antrag zunächst keine Unterlagen auffindbar waren, kann ein Wiederholungsantrag nach einigen Jahren zu neuen Ergebnissen führen. Eine initiative Information darüber seitens des BStU gibt es nicht.
Wo kann ich Akteneinsicht nehmen? Muss ich dazu nach Berlin oder in eine der Außenstellen kommen oder kann ich auch die Zusendung von Kopien beantragen?
Bei geringfügigem Material werden die Unterlagen in der Regel kostenfrei zugesandt. Ansonsten kann das Material in einer Stasi-Unterlagen-Dienststelle freier Wahl (zum Beispiel in Berlin oder in 13 ostdeutschen Außenstellen) eingesehen werden.
Kann ich zur Akteneinsicht jemanden mitbringen?
Wer auf fremde Hilfe angewiesen ist, kann das tun. Betroffene berichten aber, dass es besser ist, seine Akten zunächst allein einzusehen.
Warum werden Teile der Unterlagen geschwärzt?
Informationen zu anderen Betroffenen müssen anonymisiert werden, um deren Persönlichkeitsrechte zu schützen. Daher folgt eine Anonymisierung durch Schwärzen bestimmter Textpassagen oder auch ganzer Seiten. Bei der Akteneinsicht in die Originalunterlagen werden die betreffenden Seiten abgedeckt oder entsprechend geschwärzte Kopien der Originalunterlage vorgelegt.
Kann ich erfahren, wer mich bespitzelt hat?
Die Namen von offiziellen Mitarbeitern beziehungsweise Decknamen von "Inoffiziellen Mitarbeitern" (IM) des Staatssicherheitsdienstes bleiben ungeschwärzt. Die Entschlüsselung der Decknamen kann nach der Akteneinsicht oder Kopienübersendung beantragt werden.
Kann ich in die Akten anderer Personen einsehen?
Auskünfte zu anderen Personen werden nur dann erteilt, wenn es sich beim Antragsteller um einen nahen Angehörigen eines Vermissten oder Verstorbenen handelt und die Auskunft im Rahmen eines berechtigten Interesses begehrt wird.
Zeugnisse einer Diktatur: Das Erbe der Stasi-Akten
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"Wir haben gerade die Stasi dichtgemacht"
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