Videoaufzeichnung im PKW

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steinchen

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#23
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Hi Ihr,

es liegt wohl an meinem Beruf, dass ich in vielen Dingen skeptisch bin.
Fakt ist, dass es wichtig ist, besondere Situationen genau beschreiben zu können. Deshalb notiere ich mir zum Beispiel schon seit einigen Jahren für mich "besondere Fälle". Derzeit bin ich bei Fall Nummer 2301: Ein BMW, Essener Kennzeichen, hält am Ortseingang einer kleinen Stadt und spricht ein Schulkind an. Ich notiere mir nur die wenigen Fakten und das Kennzeichen. Nur gut, hat sich daraus nix ergeben.
Oder: In unserer Nähe ist seit einigen Monaten ein Pkw mit Zittauer Kennzeichen geparkt, der sich scheinbar nicht von der Stelle bewegt. Ich hab die Polizei angerufen. Die haben das abgecheckt - alles i. O. Aber ich konnte auch schon bei der Aufklärung helfen. Wer seriös arbeitet und Interesse an Gerechtigkeit hat, braucht keine Videoüberwachung.

Gruß Steinchen
 

Joe

Fehlerkramrumschlager a. D. :)
Mitarbeiter
#24
Hallo steinchen,
das sind aber doch zwei verschiedene Dinge. Das eine ist das, was ich auch so kenne. Man ist wach und neugierig und hinterfragt das, was man sieht.

Das andere dient der "Beweissicherung", falls man alleine da steht und andere sich in ihren Aussagen absprechen. Es geht doch nicht darum, irgendwen zu überwachen, sondern erst dann, wenn es notwendig werden sollte, auf Bilder zurückgreifen zu können. Quasi sowas wie ein Zielfoto. Erst wenn es nicht genau zu klären ist, wer als erster durch das Band läuft, wird das genutzt.
Man könnte auch den Zeitraum sinnigerweise auf zwei Minuten begrenzen, hätte trotzdem das auf dem Bild, was entscheidend ist.

Beispiel Auffahrunfall: Der erste Wagen hält an. Der zweite Wagen kurz dahinter. Der dritte Wagen schiebt alle zusammen. Wenn der Fahrer des ersten Wagens nicht ausgesagt hätte, dass es zweimal geknallt hat, wäre der Fahrer des mittleren Wagens mitschuld gewesen und auf einem Teil seiner Kosten sitzengeblieben. Andere Zeugen: Keine.

Kamera befragt: Der erste und der zweite Wagen haben bereits gestanden - Keine Diskussion.

Ansonsten finde ich eine Videoüberwachung auch nicht besonders prickelnd, obwohl es genug Beispiele gibt, wo sie sehr hilfreich war.
Gruß
Joe
 
S

steinchen

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#25
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Hi Joe,

Du hast doch grundsätzlich recht. Aber dafür müssten die Gesetze geändert werden (ich hab im Straßenverkehr selbst schon 'ne Menge "Erfahrungen" sammeln müssen). Zwischen der für mich plausiblen Erklärung zur Video-Überwachung und der gesetzliche Absicherung liegen Lichtjahre.
Gruß Steinchen
 

Joe

Fehlerkramrumschlager a. D. :)
Mitarbeiter
#26
Zwischen der für mich plausiblen Erklärung zur Video-Überwachung und der gesetzliche Absicherung liegen Lichtjahre.
Das stimmt auffallend! Andersrum bleibt die Frage, wieviel (Video)überwachung brauchen wir wirklich? Videoüberwachung im Straßentunnel- Wichtig und richtig. Auswertung durch den Staat, evtl. sogar vollautomatisch - :eek:

Gruß
Joe
 
S

steinchen

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#31
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da mich ein freundlicher User in die allmächtige Sprache des Forums eingeweiht hat, habe ich gleich noch mal nach dem Kennzeichen geschaut. Wäre ja 'n Ding gewesen, wenn das ein Treffer gewesen wäre.

Is 'n blau-grauer A4 mit Z D xxx.

Wenn das so weiter geht, kann ich ja bald richtig mitreden.

LG Steinchen
 
H

hebbel

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#34
Vielleicht schon dort, wo Technik die Antwort ist, aber keiner eine Frage gestellt hat? :)

Adorno:
"Die Menschen sind geneigt, die Technik für die Sache selbst, für Selbstzweck, für eine Kraft eigenen Wesens zu halten und darüber zu vergessen, dass sie der verlängerte Arm der Menschen ist. Die Mittel - und Technik ist ein Inbegriff von Mitteln zur Selbsterhaltung der Gattung Mensch - werden fetischisiert, weil die Zwecke - ein menschenwürdiges Leben - verdeckt und vom Bewußtsein der Menschen abgeschnitten sind."

Gruß
Dieter
 
S

steinchen

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#35
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Vielleicht schon dort, wo Technik die Antwort ist, aber keiner eine Frage gestellt hat? :)

Adorno:
"Die Menschen sind geneigt, die Technik für die Sache selbst, für Selbstzweck, für eine Kraft eigenen Wesens zu halten und darüber zu vergessen, dass sie der verlängerte Arm der Menschen ist. Die Mittel - und Technik ist ein Inbegriff von Mitteln zur Selbsterhaltung der Gattung Mensch - werden fetischisiert, weil die Zwecke - ein menschenwürdiges Leben - verdeckt und vom Bewußtsein der Menschen abgeschnitten sind."

Gruß
Dieter
Hallo,

ich dachte, der Philosoph heißt Hegel, nicht hebbel! Nein, er heißt ja Adorno:)

Man kann ja mal eine Anfrage an den Petitionsausschuss des Bundestages richten, ob über die Frage der privaten Videoaufzeichnung im öffentlichen Straßenverkehr schon mal gesprochen wurde bzw. wird. Ein Diskussionsthema ist es allemal.
 

Joe

Fehlerkramrumschlager a. D. :)
Mitarbeiter
#36
Hallo zusammen,
ich habe Antwort vom "Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein" bekommen, die sehr umfassend ist.

Die Frage:
In unserem Internetforum ist die Frage aufgetaucht, ob es rechtlich einwandfrei ist, einen privaten PKW mit einer Kamera hinter der Winschutzscheibe auszustatten, welche permanent die letzten 10- 15 Minuten der Fahrt speichert mit dem Ziel, bei einem eventuellen Ereignis wie z.B. einem Verkehrsunfall, Bildmaterial zur eigenen Entlastung zur Verfügung zu haben. Ansonsten sollen die Bilder nicht verwendet werden.


Die Antwort:
Ihre Nachricht wirft eine Reihe durchaus komplexer
datenschutzrechtlicher Fragen auf. Meine Antwort kann daher keine
endgültige rechtssichere "Lösung" Ihres Problems darstellen.
Grundsätzlich ist die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung
personenbezogener Daten, zu denen Videoaufnahmen in der Regel zählen,
nur zulässig, soweit der Betroffene eingewilligt hat oder eine
Rechtsgrundlage die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung anordnet oder
erlaubt.

Rechtliche Grundlage der Videoüberwachung öffentlich zugänglicher
Bereiche ist § 6b Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Ich bezweifele aber,
dass diese Norm hier überhaupt anwendbar ist. Denn es ist bereits
diskussionswürdig, ob hier überhaupt eine Überwachung i.S.d. Gesetzes
vorliegt.

Würde man dies verneinen, was m.E. rechtlich haltbar ist, müsste man auf
die allgemeinen Regeln des BDSG zurückgreifen. Danach ist gemäß § 28
Abs. 1 Nr. 2 BDSG die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten
zulässig, soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen der
verantwortlichen Stelle erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme
besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem
Ausschluss der Erhebung oder Verarbeitung überwiegt. Seitens des
Betreibers der von Ihnen beschriebenen Videoanlage spricht für eine
Zulässigkeit das Interesse, im Falle eines Unfalls Beweismaterial zur
Verfügung zu haben. Anderseits würde eine solche Anlage Jede/Jeden
aufnehmen, der in den Erfassungsbereich fährt. Dies jedoch auch dann,
wenn kein Unfall oder schadensverursachendes Ereigniss stattfindet. Dies
wiederum spricht gegen eine Zulässigkeit der Überwachung.

Eine Zulässigkeit könnte jedoch ermöglicht werden, wenn die Aufnahmen,
wie von Ihnen beschrieben, nur temporär gespeichert werden und dann
automatisch eine Löschung oder Überschreibung stattfindet. Jedoch müsste
unter allen Umständen technisch sichergestellt sein, dass eine
dauerhafte Aufzeichnung und Auswertung der Daten ausgeschlossen ist.
Außerdem wäre die Zweckbindung der Aufnahmen zu beachten. Dies bedeutet,
die Daten dürfen nur zum Zweck des Nachweises über den Unfallhergang
genutzt werden. Auch wäre über den Beweiswert hinsichtlich der
Integrität der Daten zu diskutieren.

Letztendlich hängt die datenschutzrechtliche Zulässigkeit von der
technischen Umsetzung ab. Ausgeschlossen ist die Zulässigkeit nicht,
jedoch kann aufgrund Ihrer noch recht unkonkret gehaltenen Frage auch
derzeit nicht von der Zulässigkeit ausgegangen werden.

Ich hoffe Ihnen mit meiner Frage behilflich gewesen zu sein und stehe
für Rückfragen zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

Gruß
Joe
 

SuR

... wie immer keine Zeit ...
Mitarbeiter
#37
Das find ich gut! :superOK

Jetzt bastelst Du noch eine schicke technische Anlage, lässt die in China fertigen, und verdienst Dich dumm und dusslig! :)
 
H

hebbel

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#38
Mal so im ersten Eindruck: Vernünftige und sachbezogene Antwort mit einem Timbre, wie man sich es wünscht. Sir Flo denkt wieder an den finanziellen Mammon. Mönsch, die Idee des "Mekkafinders" z.B., hatten andere schon lange. Da hätte man Kohle machen können. :D

Also nicht verneint und und grundsätzlich unter bestimmten Umständen möglich... Machen. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Man muß natürlich auch in der Lage sein, die rechtliche Situation beurteilen zu können, ansonsten sind die Gesetze "Quark" :D

Gruß
Dieter
 
#39
Hi,
dazu eine kleine Geschichte,

ein Freund wurde im Raum Stuttgart in einen Unfall (mit Unfallflucht des Verursachers) verwickelt.
Einige km weiter befand sich an einem Autobahnkreuz eine autom. Kameranalage, der Film wurde sichergestellt, durfte aber nicht zur Ermittlung des Fahrers benutzt werden, da es nur ein Blechschaden (15.000,-€) war.
Das Interesse des Datenschutzes war höher zu werten als der Blechschaden!

tja. Pech gehabt

Gruß
Hans
 
I

Ingwer

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#40
Also kann man doch vermuten, dass das öffentl. Interesse, Jemanden zu schützen (Verursacher), z. T. höher einzuschätzen ist, als Belange der Opfer
bzw. Geschädigten?

Oder wie kann man es besser ausdrücken? :gruebel
 
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